#Artikel13

Ist die Empörung noch angebracht?

Kommentare

  1. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    Hal­lo Stef­fen! Schön zu sehen, dass sich Leu­te kri­tisch mit dem Gesetz aus­ein­an­der­set­zen. Ein paar Anmerkungen:

    Julia Reda ver­lässt die Poli­tik mit dem Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode die­sen Som­mer. Du wirst in ihren Mate­ria­li­en – Tweets, Blog­posts, Inter­views usw. nicht viel Wer­bung für ihre Par­tei fin­den. Sie ist nicht auf Stim­men­fang – das fällt also mal als Moti­va­ti­on für ihre Kri­tik weg.

    Den Ein­druck, es gin­ge hier pri­mär um die kom­mer­zi­el­len Inter­es­sen von „Goog­le und kom­mer­zi­el­len You­tubern“, möch­te ich kor­ri­gie­ren: Etwas lei­ser, aber min­des­tens eben­so vehe­ment und abso­lut auf Juli­as Sei­te pro­tes­tie­ren prak­tisch alle unab­hän­gi­gen euro­päi­schen Urhe­ber­rechts­aka­de­mi­ke­rIn­nen https://www.create.ac.uk/policy-responses/eu-copyright-reform/ sowie Exper­ten wie der WWW-Grün­der Tim Ber­ners-Lee oder Wiki­pe­dia-Grün­der Jim­my Wales https://www.eff.org/files/2018/06/13/article13letter.pdf
    Orga­ni­sa­tio­nen wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le fin­den auch deut­li­che Wor­te: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/trilog-erzielt-faulen-kompromiss
    Nur weil Goog­le aus Pro­fit­ab­sicht gegen etwas ist, heißt nicht, dass es nicht auch aus ande­ren Grün­den schlecht ist 🙂

    Du hast zwei­fel­los recht, dass in dem zwei­jäh­ri­gen Geset­zes­pro­zess – u.A. dank Juli­as Anstren­gun­gen bzw. dank dem öffent­li­chen Druck, den sie auf­bau­en konn­te – müh­sam eini­ge Ver­bes­se­run­gen erzielt wer­den konn­ten. Den­noch sind im Ergeb­nis immer noch eini­ge hef­ti­ge Punk­te drin, die du in dei­ner Ana­ly­se sehr mil­de interpretierst.

    Erst­mal will ich sicher­stel­len, dass du die Phra­se „urhe­ber­recht­lich geschüt­ze Wer­ke“ nicht intui­tiv liest, als gin­ge es hier nur um Hol­ly­wood­fil­me oder Musik von irgend­wel­chen Labels: Urhe­ber­recht­lich geschützt sind u.A. auto­ma­tisch sämt­li­che krea­ti­ven Tex­te, inklu­si­ve die­sem Kom­men­tar hier. Ein belie­bi­ges Forum ist dem­nach durch­aus eine Platt­form, des­sen Haupt­zweck der Zugang zu urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken ist.

    Auch „dass die­se Wer­ke selbst zu Geld gemacht wer­den“ müs­sen, bevor die Lizenz- und Fil­ter­pflicht greift, inter­pre­tierst du viel enger, als es im Gesetz steht. Ledig­lich „mit Pro­fit­ab­sicht orga­ni­siert und pro­mo­tet“ müs­sen die Bei­trä­ge wer­den – das trifft weit mehr als Wer­bung vor einem Video: Damit wer­den ledig­lich rei­ne Upload-Platt­for­men wie File­lo­cker (MegaU­pload usw) aus­ge­nom­men. Auf einer kom­mer­zi­el­len Sei­te Posts/​Uploads zu sor­tie­ren oder durch­such­bar zu machen dürf­te rei­chen. Im Detail wer­den das natür­lich Gerich­te anhand kon­kre­ter Fäl­le ent­schei­den müssen.

    „Des­we­gen sol­len die­se Diens­te zunächst ver­su­chen für die Inhal­te Nut­zungs­li­zen­zen zu erwer­ben – so wie You­tube das mit der GEMA in Deutsch­land gere­gelt hat“: Genau dar­um geht es sicher­lich den Befür­wor­tern der Richt­li­nie: You­Tube soll mehr Koh­le zur GEMA und zu Ber­tels­mann & Co rüber­schie­ben. Aber das Gesetz, das dafür als Druck­mit­tel tau­gen soll, ist viel brei­ter for­mu­liert, und wird daher abseits die­ser Absicht (über die man auch unter­schied­li­cher Mei­nung sein kann) Kol­la­te­ral­scha­den in einem Aus­maß anrich­ten, der noch nicht per­fekt vor­her­sag­bar, aber poten­zi­ell sehr weit­rei­chend ist:

    Da steht, dass Insta­gram sowie jedes klei­ne drei-Jah­re-alte est­ni­sche Foto­gra­fie­fo­rum „best­mög­li­che Anstren­gun­gen“ unter­neh­men müs­sen, um mit dir und mir, mit allen Stock­pho­to-Agen­tu­ren und Kunst­fo­to­gra­fen und Mil­lio­nen ande­ren welt­weit Lizen­zen für unse­re Fotos abzu­schlie­ßen: „Rech­te­inha­ber“ steht da ohne Ein­schrän­kung. Klar, ein Gericht wird wohl fest­stel­len, dass mich und mei­ne Schnapp­schüs­se völ­lig zu igno­rie­ren die „best­mög­li­che Anstren­gung“ ist. Aber schon wenn ich ihnen bei­spiels­wei­se pro­ak­tiv eine bil­li­ge Lizenz für mei­ne Wer­ke anbie­te, die Diens­te mich ver­ständ­li­cher­wei­se igno­rie­ren, aber dann doch jemand ein Bild von mir hoch­lädt: Kön­nen sie sich dar­auf ver­las­sen, dass mein Ange­bot zu igno­rie­ren rück­bli­ckend wirk­lich noch als ihre best­mög­li­che Anstren­gung durch­geht? Face­books Heer­scha­ren von Anwäl­ten kom­men damit schon klar, aber alle leben in gro­ßer Unsi­cher­heit und haben eine mie­se Ver­hand­lungs­po­si­ti­on selbst bei Ange­bo­ten, die sie gar nicht wol­len und für die es kei­nen Anlass gibt.

    Die­se Klau­sel ist ein­fach weit­aus zu schwam­mig, um dar­auf ein Mit­mach­in­ter­net auf­bau­en zu kön­nen. Sie ist für Goog­le & die GEMA geschrie­ben, aber das wird dem Inter­net nicht gerecht. Wenn wir Geset­ze so schrei­ben, als gäbe es nur die gro­ßen, wird das am Ende eine selbst­er­fül­len­de Prophezeihung.

    „Dass sie bei Par­odien zum Bei­spiel auch groß­zü­gi­ger sein kön­nen“ stimmt auch nur in der Theo­rie. Ja, um den Pro­test zu besänf­ti­gen wur­den ein paar Absät­ze ange­hängt, dass das Gesetz doch bit­te kei­ne schlim­me Fol­gen haben möge. Aller­dings: Nur für zu wenig lizen­sie­ren und fil­tern gibt es mas­si­ve, für Platt­for­men exis­tenz­be­dro­hen­de Fol­gen: Näm­lich die direk­te unein­ge­schränk­te Haf­tung. Im Zwei­fels­fall lie­ber mal alles zu blo­cken wider­spricht zwar den blu­mi­gen Wor­ten im Gesetz, bleibt aber völ­lig kon­se­quen­zen­frei: Natür­lich wer­den die Platt­for­men also zum Selbst­schutz in die­se Rich­tung aus­schla­gen. Sie kön­nen ja auch gar nicht anders: Solan­ge künst­li­che Intel­li­genz kei­nen Humor hat, kann ein Fil­ter kei­ne legi­ti­me Par­odie erken­nen und durchlassen.

    Ich hof­fe, ich konn­te dir anhand die­ser Punk­te erklä­ren, war­um ich das Gesetz also nicht für „so klar“ hal­te, dass man das durch­ge­hen las­sen kann und hof­fen, dass die Neben­wir­kun­gen dank ver­nünf­ti­gen Rich­te­rIn­nen schon nicht all­zu übel aus­fal­len werden.

    Dis­clo­sure: Ich arbei­te bei Julia im Abge­ord­ne­ten­bü­ro, schrei­be das hier aber als über­zeug­te Privatperson.

    1. Avatar von Steffen Voß

      Chris­to­pher Clay: Dan­ke für Dei­nen Kom­men­tar! Ich weiß die Arbeit von Julia zu schät­zen und weiß, dass Du eher den Job wegen Dei­ner Hal­tung hast und nicht umge­kehrt 😉 Außer­dem sind wir uns bei ande­ren The­men sicher viel einiger.

      Gab es nicht aber auch genau die glei­chen Beden­ken beim NetzDG? Jetzt wür­de Face­book ein­fach mas­siv mehr löschen. Haben sie dann ja offen­sicht­lich nicht gemacht, weil es auch dort nicht dar­um ging, das Recht zu ver­schär­fen. Es ging nur dar­um, dass die Kon­zer­ne Gedan­ken dar­um machen, wie sie ihrer Ver­ant­wor­tung nach­kom­men, dass Recht auch durch­setz­bar ist. So les ich das hier auch. 

      Wenn das Gesetz jede kom­mer­zi­el­le Nut­zung mei­nen wür­de – stün­de das dann dann nicht auch? Hier bezieht sich das „for pro­fit-making“ doch deut­lich auch die Werke.

      Weißt Du, was „other pro­tec­ted sub­ject mat­ter“ bedeutet?

      5 Mio und mehr Nut­zer pro Monat – ist das nicht tat­säch­lich sehr viel? Ich hab gese­hen, dass in Deutsch­land die Top 12 Nach­rich­ten­sei­ten mehr als 5 Mio User haben Die wären ja gar nicht betrof­fen, weil sie kei­ne Use­ru­ploads haben. Aber ich weiß nicht, ob es deut­sche Sei­ten gibt, die mehr User pro Monat haben – und Deutsch­land hat noch die meis­ten Einwohner/​User. Sind es dann nicht immer tat­säch­lich sehr gro­ße, inter­na­tio­na­le Diens­te, die sich über­haupt mit dem Ver­hin­dern von ille­ga­len Uploads küm­mern müs­sen? Die­je­ni­gen, die sehr viel Geld verdienen?

      Wie schätzt Du Art. 13 (4a) ein – da geht es doch auch um die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Maßnahmen. 

      Das Bei­spiel Foto­fo­rum passt IMHO nicht. Da wird es das Pro­blem sys­te­ma­tisch gar nicht so geben. Die haben ja gar kein Inter­es­se dar­an, dass irgend­wel­che Fotos hoch­ge­la­den wer­den und dann da blei­ben. Wenn sich her­aus­stellt, dass jemand Fotos hoch­lädt, die nicht von ihm selbst sind, wer­den die ein­fach gelöscht. Es liegt dann auch auf der Hand, dass es unver­hält­nis­mä­ßig wäre, dass sich so ein Forum um Lizen­zen küm­mert. Und in die Grö­ßen­ord­nung, dass die ille­ga­le Uploads ver­hin­dern müs­sen, kom­men die durch die Zugriffs­zah­len nicht.

      Viel­leicht bin ich schon zu lan­ge dabei. Immer wie­der wur­de vor Sachen gewarnt, die pas­sie­ren, wenn die­ses oder jenen in einem Gesetz maxi­mal aus­ge­legt wür­de. Bis­her ist davon nie irgend­was ein­ge­tre­ten – auch weil ein­fach nie­mand ein Inter­es­se dar­an hat, dass ein Gesetz kom­plett quer zum gesell­schaft­li­chen Main­stream liegt. Die EU hat den Kon­zer­nen gegen­über schon mehr­fach die Zäh­ne gezeigt. Ich habe aber den Ein­druck, dass das grund­le­gen­de Pro­blem noch nicht erkannt wur­de oder noch nicht ange­gan­gen wird. Die Kon­zer­ne sind zu groß und zu mäch­tig. Viel­leicht ist es, was Du auch kri­ti­sierst: Regeln zum Daten­schutz und zum Urhe­ber­recht krie­gen die mit Inge­nieu­ren und Anwäl­ten immer ganz gut hin. Für alle Klei­ne­ren wird das schwie­rig. Wenn das Pro­blem aber daher rührt, dass die Gro­ßen zu groß sind, dann muss man an ihrer Grö­ße anset­zen und sie klei­ner machen. Das Bun­des­kar­tell­amt hat da zumin­dest mal angefangen!

  2. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    Ein Foto­fo­rum, wel­ches haupt­säch­lich dazu da ist, Copy­right-geschütz­te Wer­ke zu zei­gen und wel­ches durch Wer­bung so finan­ziert ist, dass der Betrei­ber davon leben kann, wird nun ver­pflich­tet, für jedes gemach­te Bild auf der Welt die Rech­te zu prü­fen und fest­zu­le­gen, dass betrof­fe­ne Fotos nicht mehr hoch­ge­la­den wer­den kön­nen. Dies wird tech­nisch nicht mög­lich sein und das Forum müss­te dicht machen.

    Was alles mit der neu­en Urhe­ber­rechts-Richt­li­nie nicht stimmt, kann man sich gut gut beim YT-Bei­trag vom RA Sol­me­cke „Arti­kel 13 – Die­ses Cha­os haben wir jetzt!“ anschauen.

    Was mich der­zeit stört, ist das Lächer­lich­ma­chen aller Kri­ti­ker des Arti­kels 13. Sie wer­den durch die EU-Kom­mi­si­on als fehl­ge­lei­tet oder als „Mob“ bezeich­net (der Pro­pa­gan­da-Bei­trag wur­de ohne Ent­schul­di­gung ent­fernt), besorg­te Mails wur­den von min­des­tens einem Poli­ti­ker als Goog­le-Fake-Spam bezeich­net. Die­se Tech­nik, den poli­ti­schen „Geg­ner“ in Miss­kre­dit zu brin­gen, ist mora­lisch sehr bezeichnend.
    In dem Pro­pa­gan­da-Bei­trag der EU-Kom­mi­si­on wur­de eben­falls die Behaup­tung auf­ge­stellt, dass kei­ne Sati­re oder Par­odie gesperrt wer­den wür­de. Wie soll dies funk­tio­nie­ren, wenn die Upload­fil­ter, die nicht genannt wer­den dür­fen, tech­nisch nicht umsetz­bar sind und eher alles blo­ckie­ren? Wie soll so ein Poli­ti­ker garan­tie­ren kön­nen, dass der Sha­ring Pro­vi­der dies nicht blo­ckiert? Das ist unglaubwürdig.

    Die EU-Abge­ord­ne­ten, die für die Reform gestimmt haben, mögen sich als der mora­li­sche Sie­ger füh­len, die gegen die gro­ßen „bösen“ Inter­net­kon­zer­ne vor­ge­gan­gen sind, sind aber in Wirk­lich­keit der Lob­by­ar­beit von Ber­tels­mann und Sprin­ger auf den Leim gegan­gen, die ich per­sön­lich mora­lisch für bedenk­li­cher halte.
    Die­se pro­fi­tie­ren am meis­ten von der Reform, nicht der klei­ne Jour­na­list in einer ört­li­chen Tages­zei­tung. Die Jour­na­lis­ten kön­nen ein­fach per Ver­zichts­er­klä­rung genö­tigt wer­den, hier­aus kei­ne Zuwen­dung zu erhalten.

    Schon vor einem hal­ben Jahr wur­den die Mythen der Urhe­ber­rechts-Reform auf­ge­zeigt: z.B.
    https://www.golem.de/news/urheberrechtsreform-die-zehn-mythen-des-leistungsschutzrechts-1806–135022.html

  3. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Sehr geehr­ter Herr Voss, 

    Dan­ke für ihren infor­ma­ti­ven Artikel. 

    Viel­leicht kön­nen sie mir wei­ter­hel­fen. Ich habe da gewis­se Fra­gen zu Arti­kel 13 in der neu­es­ten Form, die ich ger­ne beant­wor­tet sehen möchte. 

    1. Wis­sen Sie, wie es mit Fan­work steht? Eige­ner Con­tent ist ja wei­ter­hin erlaubt und da Fan­work auch dazu zäh­len müss­te, da hin­ter jedem Fan­work ein eige­ner Con­tent Crea­tor mit eige­nem Urhe­ber­recht steht, soll­te es nicht betrof­fen sein, oder irre ich mich da?

    2. Wenn sich eine Sei­te über Wer­be­ban­ner oder Spen­den finan­ziert, der upgel­oa­de­de Con­tent aber nicht ver­mark­tet wird, es sei denn vom User selbst, ist besag­te Web­site dann betrof­fen von Arti­kel 13?

    3. Sei­ten wie Patre­on und Devi­ant­art, wo User ihren eige­nen Con­tent hoch­la­den kön­nen und somit aus frei­em Wil­len den von ihnen erstell­ten Con­tent bereit­stel­len, wer­den die­se zum Han­deln gezwungen?

    4. Soll­te man nicht die­se 3 Jah­res­re­gel enorm kri­tisch betrach­ten, zwingt sie doch selbst die kleins­ten Sei­ten nach 3 Jah­ren zum Han­deln? Oder miss­ver­ste­he ich die­sen Teil des deutsch-fran­zö­si­schen Kom­pro­mis­ses, dass eine Sei­te nur aus­ge­nom­men ist, wenn sie jün­ger als 3 Jah­re, weni­ger als 10 mio Ein­kom­men und eben auch unter 5 mio Users hat?

    Ich wür­de mich über eine Beant­wor­tung der Fra­gen freuen

    mit freund­li­chen Grüßen

    Micha­el

  4. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Micha­el: Ich bin kein Jurist. Des­we­gen alles unter Vorbehalt:

    Zunächst mal ändert sich nichts am Urhe­ber­recht. Was vor­her erlaubt war, ist wei­ter­hin erlaubt. Bei der Reform geht es nur dar­um, wel­che Ver­ant­wor­tung die Platt­for­men fur die Ein­hal­tung des Urhe­ber­rechts haben. 

    1. Fan­work ist soweit ich weiß kom­plett selbst geschaf­fe­nes Werk, das meins­tens eher Pro­ble­me mit dem Mar­ken­recht bekommt. Soweit ich weiß, hat die Reform mit Mar­ken­recht nichts zu tun.
    2. Das kommt ver­mut­lich ein wenig auf ver­schie­de­ne Fak­to­ren drauf an. Wie groß ist die Com­mu­ni­ty? Wie vie­le Geld ver­dient sie? Wie vie­le Inhal­te gibt es neben den Uploads? Was ist das Ziel der Communuty?
    3. Weiß ich nicht. Gene­rell müs­sen sich schon immer alle Gedan­ken dar­u­ber machen, wie sie mit Raub­ko­pien umgehen.
    4. Die kleins­ten Sei­ten, wenn sie den Kri­te­ri­en aus Arti­kel 2 ent­spre­chen, müs­sen sich ent­spre­chend ihrer Grö­ße und ihrer Funk­ti­on Gedan­ken dar­über machen, wie sie mit den Rech­ten von Künst­lern umge­hen. Wenn du also einen Dienst betreibst, bei dem Leu­te Bil­der hoch­la­den kön­nen, die sich ande­re dann auf Tas­sen dru­cken las­sen kön­nen, müss­test du dir irgend­wann man über­le­gen, wie du sicher­stellst, dass die Leu­te nur Bil­der hoch­la­den, an denen sie alle Rech­te haben und wie du mit den Bil­dern umgehst, bei denen das nicht so ist. Das Prin­zip der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit in Arti­kel 13 wur­de ich so deu­ten, dass es reicht, wenn du dir expli­zit zusi­chern lässt, dass der User alle Rech­te hat und Stich­pro­ben­wei­se prüfst, ob das stim­men kann. Oder so etwas Ähn­li­ches. Klar kann das auf­wen­dig sein. Aber du kannst ja auch nicht ein­fach Geld ver­die­nen und sagen, ist mir egal, wo die Bil­der herkommen.

  5. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    Zitat: „Wenn sich her­aus­stellt, dass jemand Fotos hoch­lädt, die nicht von ihm selbst sind, wer­den die ein­fach gelöscht. Es liegt dann auch auf der Hand, dass es unver­hält­nis­mä­ßig wäre, dass sich so ein Forum um Lizen­zen küm­mert. Und in die Grö­ßen­ord­nung, dass die ille­ga­le Uploads ver­hin­dern müs­sen, kom­men die durch die Zugriffs­zah­len nicht.“

    Dadurch kommt jedes klei­ne Forum durch die 3 Jah­res Rege­lung. Wenn die Fotos hoch­ge­la­den sind, ist es bereits zu spät. Dies müss­te nach Aus­le­gung die­ser Rege­lung vor­her gestoppt wer­den oder Betrei­ber des Foto­fo­rums wäre sofort haft­bar. Das Löschen hin­ter­her muss schon jetzt pas­sie­ren, da braucht es kein neu­es Gesetz.
    Wer ent­schei­det, was ver­hält­nis­mä­ßig ist und was nicht? Am Ende ein Gericht. D.h. die Betrie­ber von klei­nen Foren müs­sen sich auf eine Rei­he von Pro­zes­sen einstellen.

    Zitat: „Viel­leicht bin ich schon zu lan­ge dabei. Immer wie­der wur­de vor Sachen gewarnt, die pas­sie­ren, wenn die­ses oder jenen in einem Gesetz maxi­mal aus­ge­legt wür­de. Bis­her ist davon nie irgend­was ein­ge­tre­ten – auch weil ein­fach nie­mand ein Inter­es­se dar­an hat, dass ein Gesetz kom­plett quer zum gesell­schaft­li­chen Main­stream liegt. “

    Für mich reicht es, dass man ein Gesetz jeder­zeit maxi­mal aus­le­gen könn­te, um die Ten­denz schlecht zu fin­den. Wenn man irgend­wann bei jedem klei­nen Schritt die Befürch­tung hat, sich in einer Grau­zo­ne des gesetz­li­chen Rah­mens zu bewe­gen, bleibt alles auf der Strecke,
    sei es Krea­ti­vi­tät oder Ver­trau­en in die Gesetzgebung.

    Gruß,

    Cars­ten

  6. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    > Weißt Du, was „other pro­tec­ted sub­ject mat­ter” bedeutet?

    Auf deutsch sind das die „ver­wand­ten Schutz­rech­te“ https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandte_Schutzrechte
    Dar­un­ter fällt etwa das in Arti­kel 11 neu ein­ge­führ­te EU-Leis­tungs­schutz­recht für Pres­ser­ver­le­ger: Auch nach Nach­rich­ten­aus­schnit­ten, die län­ger als „sehr kurz“ sind (?) müs­sen die Upload­fil­ter dann Aus­schau hal­ten… so wie u.A. nach Fak­ten aus geschütz­ten Daten­ban­ken. (Es sei denn, ein Gericht ent­schei­det im Ein­zel­fall nach 4a anders.)

    > 5 Mio und mehr Nut­zer pro Monat – ist das nicht tat­säch­lich sehr viel?

    Die 5 Mio-Zahl bestimmt ledig­lich, ob ein Dienst, der unter 3 Jah­re alt ist oder unter 10 Mio Umsatz macht, nicht trotz­dem Noti­ce-and-Stay­down umset­zen muss (also fil­tern, aber erst nach einer gemel­de­ten Urhe­ber­rechts­ver­let­zung). Sobald eine Platt­form über 3 Jah­re alt ist, ist die Anzahl der Uni­ques kei­ne Hür­de mehr, dann müs­sen alle fil­tern. Und lizen­sie­ren müs­sen ja sowie­so auch alle von Anfang an.

    Übri­gens gilt die „best effort“ Lizen­sie­rungs­pflicht natür­lich auch rück­wir­kend für alle Inhal­te, die zum Inkraft­tre­ten bereits online sind.

    > Wie schätzt Du Art. 13 (4a) ein – da geht es doch auch um die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Maßnahmen

    Ja, vor Gericht könn­te das im Ein­zel­fall hel­fen – wenn man es denn so weit schafft. Die Gefahr ist, wie von mei­nem Vor­pos­ter ange­merkt, dass jede Men­ge Diens­te ein­ge­schränkt, auf­ge­las­sen oder gar nicht erst gegrün­det wer­den, bevor es über­haupt zu einem Ver­fah­ren kommt.

    * * *

    Wird das alles genau so ein­tre­ten? Wenn das Gesetz so durch­kommt, hof­fe ich natür­lich auch, dass wir alle über­trie­ben haben, oder z.B. der EuGH das Gan­ze „rasch“ kippt, weil ein­ge­schätzt wird, dass es eben doch eine ver­bo­te­ne „gene­ral moni­to­ring obli­ga­ti­on“ etabliert.

    Auf­ga­be der Poli­tik wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­pro­zes­ses ist eine Abwä­gung des erwar­te­ten Nut­zens eines Geset­zes (mehr Koh­le für Ber­tels­mann und Axel­Sprin­ger… nur leicht ver­kürzt aus­ge­drückt) vs. des Risi­kos (poten­zi­ell kata­stro­pha­le Aus­wir­kun­gen für das Mit­mach­in­ter­net), mit wel­cher Wahr­schein­lich­keit du dem auch immer gibst. Und wenn das Risi­ko nur 20% wären, ist es dir das wert? Mir nicht. 

    Ich habe seit 5 Jah­ren beob­ach­tet, wie die­ser Ent­wurf zustan­de gekom­men ist, was die Prio­ri­tä­ten der Han­deln­den waren, wem sie Gehör geschenkt haben und wel­che Beden­ken völ­lig vom Tisch gewischt wur­den. „Liest sich auf den ers­ten Blick gar nicht mehr so kata­stro­phal wie im Erst­ent­wurf, lass uns das mal Gesetz machen, die Gerich­te wer­den schon rich­tig ent­schei­den“ beru­higt mich da als Tak­tik wenig.

    In der Poli­tik ist der Sta­tus Quo sehr mäch­tig: Was auch immer im März/​April beschlos­sen wird, wird sehr lan­ge gel­ten. Von der letz­ten Urhe­ber­rechts­re­form bis zu die­ser hat es ca. 20 Jah­re gedau­ert. Eine Abschaffung/​Änderung auf­grund uner­war­te­ter Neben­wir­kun­gen gin­ge nicht ohne Vor­la­ge der EU-Kom­mis­si­on, und nach die­sem Mam­mut­pro­jekt wird sich an das The­ma bestimmt meh­re­re Legis­la­tur­pe­ri­oden lang nie­mand mehr rantrauen.

  7. Avatar von Steffen
    Steffen

    Cars­t­enG: „D.h. die Betrie­ber von klei­nen Foren müs­sen sich auf eine Rei­he von Pro­zes­sen ein­stel­len.“ – Ich schät­ze, das wird min­des­tens genau­so schlimm wie bei der DSGVO. Weißt Du, als Blog­be­trei­ber muss ich bei jedem Foto, das ich ver­wen­de, auf die Urhe­ber­rech­te ach­ten. Wenn ich zum Bei­spiel ein Crea­ti­ve-Com­mons Bild benutz und die Lizenz falsch ver­link, kann mich der Foto­graf abmah­nen. Obwohl ich noch nie einen Cent mit mei­nem Blog ver­dient habe. 

    Wenn ich aber einen Dienst anbie­te, bei dem eine Mil­li­on User Bil­der hoch­la­den kön­nen und ich damit eine Men­ge Geld ver­die­ne, kann ich mich zurück­leh­nen und sagen: „Geht mich nichts an. Fin­de doch raus, wer „TigerLily82“ ist. Ich geh jetzt mein Geld zäh­len.“ Ich fin­de das unfair. 

    Ich fin­de, jeder Dienst muss sich ernst­haft Mühe geben, zu wis­sen, was bei ihm pas­siert. Dann muss ich eben Mode­ra­to­ren haben, die sich Uploads anschau­en und löschen, wenn es ein­deu­ti­ge Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen sind. So funk­tio­niert das AFAIK bei der Wikipedia. 

    Natür­lich kann und muss man nicht mit jeder Bild­da­ten­bank der Welt Lizen­zen abschlie­ßen – weil man deren Bil­der ja gar nicht ver­wen­den will. You­tube zum Bei­spiel will ja Musik­vi­de­os haben. Das wäre für einen Forum unver­hält­nis­mä­ßig. Und man kann auch kei­nen Fil­ter ein­rich­ten, schon weil die Rech­te­inha­ber selbst gar nicht in der Lage sind, die nöti­gen Daten zu lie­fern. Zum Bei­spiel, weil Foto­gra­fen ihre Wer­ke gar nicht zen­tral mel­den. Da wür­de mei­ner Mei­nung nach genü­gen, wenn die eine halb­wegs ver­nünf­ti­ge Mode­ra­ti­on haben, die ver­däch­ti­ge Fäl­le in Augen­schein nimmt. Und ein ordent­li­ches Sys­tem, mit dem Urhe­ber Ver­stö­ße mel­den können.

    @Christopher Clay: Das EuGH hat 2012 schon ent­schie­den, dass grund­sätz­lich Upload-Fil­ter unver­hält­nis­mä­ßig sind. https://www.sueddeutsche.de/digital/gerichtsurteil-eugh-stoppt-upload-filter-fuer-soziale-netzwerke‑1.1285690 Ich ver­ste­he das so, dass dar­an auch die neue Richt­li­nie nichts ändert. Also wird es doch so sein, dass sich jeder Dienst selbst über­legt, wie er dafür sorgt, dass Urhe­ber nicht selbst hin­ter jedem Ver­stoß her­lau­fen müssen.

  8. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    2 wei­ter­füh­ren­de Fragen: 

    1. Ist die Aus­nah­me­re­ge­lung eigent­lich nicht sinn­los, da sie a) kei­ne Sei­te älter als 3 Jah­re aus­neh­men und b) nach wie vor eben jene Sei­ten zum Lizen­sie­ren auf­for­dert, obwohl sie eigent­lich aus­ge­nom­men sein sollten?

    2. Die Richt­li­nie sieht ja qua­si Lizen­sie­rung als ein­zi­ges Mit­tel vor, was Platt­for­men neben Fil­tern (ob es nun manu­el­le oder tech­ni­sche sind) tun kön­nen, ist das nicht Zwangs­li­zen­sie­rung und eigent­lich verboten?

  9. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @MichaelA:
    1. Auch ein Start­up soll­te sich von Anfang an dar­um soll­te, ob das ange­streb­te Geschäfts­mo­dell auch noch funk­tio­niert, wenn sie ande­re für ihre Leis­tun­gen bezah­len. Man soll­te die Zeit nut­zen, um aus­zu­pro­bie­ren, was geht und dann zu schau­en, was man dann eigent­lich dafür bezah­len muss.
    2. Kei­ne Ahnung.

  10. Avatar von Stefan Herwig

    Lie­ber Stef­fen Voss,

    vie­len dank für die Mühe mit dei­nem Arti­kel zur Urhe­ber­rechts­no­vel­le, der m.e. mit zu den bes­ten und neu­trals­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen bis zählt und sowohl kennt­nis­rei­cher als auch kon­struk­ti­ver ist als vie­le Ein­las­sun­gen pro­fes­sio­nel­ler Jour­na­lis­ten bis­her. Kudos! 

    Die Tat­sa­che, dass EU-Gesetz­ge­bun­gen mit apo­ka­lyp­ti­schen Vor­her­sa­gen tor­pe­diert wer­den hat eine lan­ge Tra­di­ti­on. Hier ein Deutsch­land fiel zum ers­ten Mal Acta dar­un­ter, in den USA gibt es das Kon­zept schon län­ger, komi­scher­wei­se immer bei The­men, die Google/​YouTube betreffen. 

    Ich fin­de das extrem pro­ble­ma­tisch, weil hier die neu­tra­le Aus­ein­an­der­set­zung über den WIRKLICHEN Wert eines Geset­zes behin­dert und ver­zerrt wird. Das Nar­ra­tiv „Das Inter­net geht kaputt“ ist auch daher kri­tisch, das es durch sei­ne Über­nut­zung rapi­de an Wert ver­liert, und wenn mal ein WIRKLICH pro­ble­ma­ti­sches Gesetz ver­han­delt wird, könn­te sich die­se Abnut­zung noch­mal böse rechen.

    Noch ein paar kri­ti­sche Fra­gen an Chris­to­pher Clay:

    „…pro­tes­tie­ren ALLE unab­hän­gi­gen euro­päi­schen Urheberreechtsakademikerinnen….“

    Das ist span­nend, weil ich ein paar unab­hän­gi­ge Aka­de­mi­ker und Aka­de­mi­ke­rin­nen ken­ne, die da nicht mit pro­tes­tiert haben. Wie­viel sind denn ALLE? Und haben da viel­leicht auch ein paar Aka­de­mi­ker mit pro­tes­tiert, die viel­leicht etwas weni­ger unab­hän­gig sind?
    oder sind nur „Die Guten“ bei Euch. 

    Ich behaup­te: Es gibt da ein paar tau­send Aka­de­mi­ke­rin­nen in Euro­pa, die das NICHT mit unter­zeich­net haben. das wäre auch pro­ble­ma­tisch, da sich das Gesetz ja auch noch in Ver­hand­lung befand. Das aber nur am Rande.

    Es ist opprtun soet­was mit zu unter­zeich­nen, und dar­auf hin­zu­wei­sen, dass es die­se Ein­las­sung gibt. Es ist nicht oppor­tun, zu behaup­ten, das sein ALLE Akademiker(innen) die zu dem The­ma was zu sagen hät­ten. Es ist nicht ein­mal ein Bruch­teil gewesen. 

    „Foren fal­len auch mit rein“.

    Nein, tun sie nicht, es geht um Urhe­ber­recht­lich geschütz­te Inhal­te DRITTER die in die­sen Platt­for­men geteilt wer­den, und zwar als Haupt­funk­ti­on oder wesent­li­che Funk­ti­on der Platt­form. Damit sind Foren RAUS, das haben mir meh­re­re Rechts­an­wäl­te unab­hän­gig von­ein­an­der bestä­tigt. Das hin­dert das Büro Julia Reda aber nach wie vor nicht dar­an, das genaue Gegen­teil zu behaupten.

    Eben­so gilt das­sel­be für nahe­zu alle wei­te­ren mög­li­chen „Effek­te“ des Arti­kel 13. Das Büro Julia Reda kann inter­es­san­ter­wei­se genau vor­her­sa­gen, wel­che Inhal­te von Fil­tern beein­träch­tigt wer­den oder nicht. Wwenn man sich mit con­tent ID schon vor Jah­ren aus­ein­an­der­ge­setzt hat, weiß man, dass die Beschaf­fen­heit der Fil­ter­funk­ti­on von Varia­blen abhängt, wie der län­ge des „Matches“, also der iden­ti­schen Stel­len, die der Rech­te­inha­ber damals bei con­tent ID noch selbst ein­stel­len konn­te. Anhand der Exis­tenz die­ser Varia­blen ist eine vor­her­sa­ge was „Sicher „geblockt wird nicht nur unse­ri­ös, sie ist unmöglich. 

    Die Platt­for­men wer­den die Fil­te­rung so effi­zi­ent wie mög­lich ein­stel­len, und klei­ne­re Platt­for­men wer­den evtl. gar kei­ne fil­ter brau­chen, son­dern könn­ten (Im Bei­spiel dei­nes est­ni­schen Foto­fo­rums) mit einer Bil­der­su­che­funk­ti­on den Ori­gi­nal­in­ha­ber der Bil­der suchen. Sie könn­ten auch Ver­trag­lich Uploa­der ver­pflich­ten Bil­dur­he­ber zu bnne­nen, oder sich zu ver­pflich­ten, dass der Hoch­la­der auch der Rech­te­inha­ber oder zumin­dest Lizenz­neh­mer ist. Es gibt zig Mög­lich­kei­ten des Ver­fah­rens, wie man sich absi­chern könn­te, auch ver­trag­lich! Abe rnein, im Büro Reda gibt es nur DEN FILTER. 

    Ich bin aus­nahm­wei­se bei einem Punkt sogar bei Dir, dass bei den aktu­el­len Bereichs­aus­nah­men gera­de die 3‑Jah­res-Klau­sel Umstand zur Sor­ge berei­ten wird, wäh­rend die ers­ten zwei Klau­seln gleich­zei­tig VIEL zu weit gefasst sind, wie SV ver­mu­te­te. Es ist legi­tim zu sagen, dass dies eini­ge Platt­for­men ins Schleu­dern brin­gen könn­te, es ist nicht legi­tim, apo­ka­lyp­ti­sche Pro­phe­zei­un­gen zu unter­neh­men, wie das Büro Julia Reda inkl. hers­elf in den letz­ten MONATEN KONSTANT gemacht hat.

    Die Aus­nah­me­klau­seln sind mit der hei­ßen Nadel gestrickt wor­den, und zwar WEIL der druck aus das Gesetz so stark wur­de, weil unsach­ge­mäs­se Kri­tik die Ver­hand­lun­gen mehr­fach über­la­gert hat. Das trägt nicht dazu bei, gute Geset­ze zu schnei­dern. Aber in eurer Stra­te­gie geht es euch nicht dar­um, dass die­ses Gesetz so gut wie ‚mög­lich ver­ab­schie­det wird, es ist doch eh eure Stra­te­gie das Gesetz kom­plett zu „derai­len“.

    Nun habt ihre also Euren Shit­s­torm erzeugt zusam­men mit den Ver­zer­run­gen man hät­te alle Demons­tran­ten als „Bots“ bezeich­net (falsch!) oder alle Kri­ti­ker als „Mob“ (auch falsch!) bei gleich­zei­ti­ger Igno­ranz aller rich­ti­gen Gegen­ar­gu­men­te und Ver­zer­run­gen. Ihr selbst habt den Sturm im Was­ser­glas ange­rührt, und ich wage mal eine Pro­gno­se, dass der Shit­s­torm – kom­plett unge­ach­tet der eigent­li­chen Qua­li­tät des Geset­zes – zu einer Ableh­nung DER GESAMTEN NOVELLE füh­ren wird, inklu­si­ve der vie­len sinn­vol­len Klau­seln die dar­in stehen.
    Glückwunsch.

    Ihr rei­tet mit eurem Büro auf einer Wel­le der Des­in­for­ma­ti­on ins Tal hin­ab. Ihr wer­det die­ses Gesetz wohl kip­pen, dass zwar bei Wei­tem nicht kri­tik­un­wür­dig ist, aber nicht ansatz­wei­se so schlimm wie behaup­tet, und damit der Fir­ma Goog­le & You­Tube 5 wei­te­re fet­te Jah­re besche­ren wer­det. Seid stolz auf die­se „Shit­s­torm­stun­de der Demo­kra­tie“ aus Pro­pa­gan­da, Des­in­for­ma­ti­on und Ver­zer­rung, die ihr in eurer ideo­lo­gi­schen Ver­blen­dung her­bei­ge­führt habt.

  11. Avatar von denhut
    denhut

    Hal­lo zusammen,
    ich möch­te mich hier auch kurz zu Wort mel­den, als You­tuber ver­fol­ge ich nat­rü­lich auch mit leich­ter Angst das gesche­hen um den Arti­kel 13. Die Angst die zumin­dest auf You­tube und Twitch als Medi­en Platt­form besteht ist auch begrün­det. Neh­men wir mal die Per­so­nen die Video­spie­le hoch­la­den, laut Gesetzt ist ein Kom­men­tier­tes Game­play was unter das Zitat­recht fällt, mit dem Arti­kel 13 aber liegt das Bild Mate­ri­al bei den Publishern bzw den Anbie­tern der Spie­le. Ich bezwei­fel das You­tube oder ande­re Platt­for­men die Mil­lio­nen Vide­os die dort pro Woche hoch­ge­la­den wer­den auf ein Kom­men­tier­tes oder Par­odier­tes Video Prü­fen wer­den son­dern Ihre bereits bestehen­den Fil­ter nur auf das Bild/​Videomaterial ansetz­ten wer­den und dann gleich alles Blo­cken wer­den. Die Angst unter uns You­tubern ist nach Arti­kel 11 und dem Goog­le News Block in Spa­ni­en groß das Goog­le nun auch You­tubem Goog­le News in Deutsch­land und der EU speert.

  12. Avatar von Maret

    Ich bin der per­sön­li­chen Ansicht, dass wir uns in Euro­pa Inno­va­tio­nen sehr schwer machen, in dem wir alles grund­sätz­lich mit dem Makel „Könn­te ver­bo­ten sein“ behaf­ten. Es ist doch bezeich­nend, dass die Inter­net­gi­gan­ten von Goog­le bis Ama­zon alle aus den USA kom­men. Die EU selbst will ein Stand­ort von Inno­va­ti­on sein, aber das ist schier unmög­lich durch all die­se schwam­mi­gen Geset­ze, die Men­schen regel­recht in Panik ver­set­zen. Ob die­se Panik jedes Mal ange­bracht ist, steht dabei auf einem ande­ren Blatt. Grund­sätz­lich neigt die EU – und dabei feder­füh­rend Deutsch­land – dazu, bei The­men wie Daten­schutz und Urhe­ber­rech­te die Leu­te in Angst zu ver­set­zen, was die Ent­wick­lung von Ideen hemmt. Das Abmahn­we­sen spielt dabei eine wesent­li­che Rol­le. Wo es in den USA heißt „Machen wir!“, heißt es in Deutsch­land „Dür­fen wir das?“ So kom­men wir nicht vor­an, son­dern wer­den immer wei­ter abge­hängt. Ich fürch­te, das wird sich mit der aktu­el­len Poli­ti­ker­ge­nera­ti­on auch nicht mehr ändern.

  13. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Erst ein­mal Kudos zu dem gelun­ge­nen Kom­men­tar, Ste­fan Her­wig, hier nun ein paar Anmerkungen:

    1. Die­ser Kom­men­tar ist am bes­ten bei Julia Reda auf­ge­ho­ben. Den­ke, du soll­test ihn ihr senden. 

    2. Zum The­ma „Bots“ und „Mob“: Da muss ich dir wider­spre­chen, sowohl durch offi­zi­el­le Ver­tre­ter der EU (Hel­ga Trü­pel und Axel Voss als Bei­spiel) als auch durch die Eu Kom­mis­si­on (in einem mitt­ler­wei­le gelösch­ten Arti­kel) erfolg­te in der Tat eine sol­che Pau­scha­li­sie­rung aller Geg­ner der Arti­kel 11 und 13. Des­wei­te­ren muss auch erwähnt wer­den, dass immer wie­der sol­che Pau­scha­li­sie­run­gen gefal­len sind, dar­un­ter auch die Behaup­tun­gen, Geg­ner sei­en Fake oder fremd­ge­steu­ert. Dass das nicht gera­de ziel­füh­rend für die­se Reform war, kann nicht wirk­lich bestrit­ten werden. 

    3. Selbst die vie­len guten Tei­le der Reform wur­den lei­der – auch dank Voss’ Bemü­hen – sehr ver­wäs­sert, sie­he Arti­kel 14 bis 16. Die­se Arti­kel unter­stüt­ze ich voll und ganz, aber nicht in der Form, wie sie zuletzt waren. 

    und 4. als Ergän­zung, das Gan­ze sei von apo­ka­lyp­ti­schen Vor­her­sa­gen tor­pe­diert wor­den: Ja, das ist durch­aus gesche­hen, aber wir müs­sen nur auf den EU-Daten­schutz von Mai 2018 schau­en um einen klei­nen Vor­ge­schmack zu bekom­men, was kom­men könn­te. Die Aus­wir­kun­gen mögen noch nicht wirk­lich spür­bar sein, aber allei­ne inner­halb der Zeit, seit die­ser Daten­schutz besteht, wur­den allei­ne in Deutsch­land hun­der­te Kla­gen gegen über­wie­gend klei­ne Web­sites erho­ben, die meis­ten davon noch nicht ent­schie­den. Dass das auch nach Inkraftre­ten die­ser Reform pas­siert und wahr­schein­lich noch viel stär­ker, ist abzusehen.

  14. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Michae­lA: Mein letz­ter Stand ist, dass die Abmahn­wel­le aus­ge­blie­ben ist. Hast du einen Link zu Dei­ner Quelle?

  15. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @denhut: Soweit ich weiß, ist das Pro­blem bei Lets­Plays nicht das Urhe­ber­recht, son­dern das Mar­ken­recht. Bzw. das könn­te das Pro­blem sein oder das war zwi­schen­zeit­lich mal das Pro­blem. Mein letz­ter Stand ist, dass die Publisher damit inzwi­schen kein Pro­blem mehr haben. War­um soll­te das jetzt wie­der ein Pro­blem wer­den? Am Urhe­ber­recht und am Mar­ken­recht wird nicht geän­dert. Die Platt­for­men wer­den mit in die Pflicht genommen.

  16. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @Maret: Das feh­len eines Daten­schut­zes in den USA hat dazu geführt, dass Goog­le, Face­book und hun­der­te von Nach­ah­mer, das Ver­hal­ten der Men­schen für einen kos­ten­lo­sen Roh­stoff hal­ten, des­sen Gewin­nung sie dazu berech­tigt, das Inter­net zu einer gro­ßen Über­wa­chungs­ma­schi­ne umzu­bau­en. Jeder Klick wird gezählt, gedeu­tet und zur Bestim­mung der Zukunft an ver­mie­tet. Es gibt kaum eine rele­van­te Web­site mehr, auf der nicht Dut­zen­de Tra­cker Daten an die Samm­ler wei­ter­lei­tet. Wer ver­sucht, sich dage­gen zu weh­ren, wird von den Inhal­ten der Web­site ausgeschlossen. 

    Ich habe ein Grund­recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung. Ein Grund­recht! Im Netz von Goog­le, Face­book, Ama­zon, Apple und Micro­soft bleibt davon immer weni­ger übrig. Ich glau­be, die­ses Pro­blem allein mit Daten­schutz und Urhe­ber­recht anzu­ge­hen ver­hin­dert tat­säch­lich eher, dass Nach­ah­mer groß wer­den und es hilft wenig gegen die Kon­zer­ne. Des­we­gen set­ze ich mehr Hoff­nun­gen in das Kar­tell­recht. Die Gro­ßen müs­sen wie­der so klein wer­den, dass kei­ner mehr domi­niert. Dann sind sys­te­ma­ti­sche Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen auch kein Pro­blem mehr.

    BTW: Du hast ein groß­ar­ti­ges Blog! Da wer­de ich nach­her mal ein wenig stö­bern. Scha­de, dass Du kei­ne Kom­men­ta­re hast, sonst hät­te ich Dir das dort geschrieben 😉

  17. Avatar von Stefan Herwig

    @MichaelA:
    Dan­ke­schön. Ich über­le­ge, ob ich zu der gan­zen Sache und zur „Infor­ma­ti­ons­po­li­tik“ von Julia Reda und ihrem Büro (und ihrem wis­sen­schafl­ti­chen Mit­ar­bei­tern, die das ja mun­ter mit­tra­gen, wie man hier sieht) mal selbst einen Text schreibe. 

    Bots und Mobs:
    Hoier bin ich nicht dei­ner Mei­nung. rd hast diver­se von Vol­ker Rieck auf Web­schau­der sehr sau­ber recher­chier­te Arti­kel gege­ben, die genau gezeigt haben, dass den Pro­tes­ten im Juni und Sep­tem­ber eine gan­ze Men­ge Astro­tur­fing bei­gefügt war, und zwar durch ver­deckt agie­ren­de Ame­ri­ka­ni­sche Lob­by­ing­un­ter­neh­men. Das hat die FAZ dann auf­ge­grif­fen. Lei­der hat sich die Gegen­sei­te nie damit aus­ein­an­der­ge­setzt, son­dern hat die Kri­tik zu: „Das sind alles Bots“ ver­kürzt. Dem Pro­test lag immer – auch bereits im Juni – ein rea­ler Kern zugrun­de, der sber geschickt „auf­ge­bla­sen“ wur­de. <wenn 4,5 <mio Leu­te eine Peti­ti­on unter­schrei­ben, aber auf 30 Demons­tra­tio­nen nur 800 LEu­te phy­sisch auf­tau­chen, so ist das ein ziem­li­ches Missverhältnis. 

    Mit dem „Mob“ genau­so, auch hier wur­de von der Gegen­sei­te eij­ne Ver­zer­rung vor­ge­nom­men. Es gab nie einen „Mob“ in die­sem <Sze­na­rio genau­so­we­nig wie es einen „Dra­chen“ oder einen „Rit­ter“ gab. Hier wird eine Alle­go­rie als wah­re Belei­di­gung mis­in­ter­pre­tiert. Aber die Ent­rüs­tung ist will­kom­me­ne Gele­gen­heit das eigent­li­che Nar­ra­tiv der Des­in­for­ma­ti­on kom­plett zu igno­rie­ren, und geeig­net einen Shit­s­torm zu ent­zün­den. Und so kam/​kommt es dann ja auch. Das gan­ze ist hier ein Infor­ma­ti­ons­krieg, den ich eben­so fas­zi­nie­rend wie erschre­ckend finde. 

    Um so löb­li­cher der Ver­such von Stef­fen Voss die gan­ze Cho­se hier mal sinn­voll abzu­schich­ten. Und beim Daten­schutz stim­me ich auch zu. Die gan­ze DSGVO ist zwar sub­op­ti­mal aus­ge­stal­tet, und in Sachen „Effi­zi­enz“ eine Kata­stro­phe hat aber trotz­dem einen rea­len und legi­ti­men Antrieb, der immens wich­tig ist. Lei­der hat die Poli­tik – wie auch bei Arti­kel 13 – die For­mel noch nicht gefun­den, wie man die­se Sachen effek­tiv und efi­zi­ent regu­liert. Das liegt auch viel­mals an fal­schen Nar­ra­ti­ven, wie dem „digi­ta­len Rück­stand“, etc. 

    Aber Poli­tik lässt sich gera­de davon blen­den. Die Digi­ta­li­sie­rung hat in den USA dazu bei­getra­gen, dass deren Gesamt­pro­duk­ti­vi­täts­wachs­tum von 2006 bis 2016 0.6% GEFALLEN ist (Sie­he Robert J. Gordons Arbeit), aber das hin­dert uns nicht dar­an trtotz­dem zu ver­lan­gem, wir mögen es in Euro­pa bit­te genau­so machen.

  18. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Steffen Voss: Allei­ne in Deutsch­land gab es schon 41 rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lun­gen zur DSGVO und hun­der­te Pro­zes­se sind noch am Laufen.

    Quel­le ist der gute Herr Sol­me­cke, einen you­tuber, den ich sehr schät­ze und der gleich­zei­tig als Anwalt auch über inter­net-recht­li­che Belan­ge aufklärt: 

    https://www.youtube.com/watch?v=Yu9z6zdIUBk

    Hier geht er sehr gut auf den der­zei­ti­gen Stand ein. Zur DSGVO an sich kann ich nur sagen: Nicht opti­mal, aber wich­tig, hat der neue Daten­schutz doch dazu geführt, dass Fir­men wie Goog­le und Co ihre AgBs anpas­sen muss­ten um wei­ter­hin in Euro­pa agie­ren zu kön­nen. Was aller­dings als Fol­ge der DSGVO nicht trag­bar ist, ist die Nich­zer­reich­bar­keit bestimm­ter ame­ri­ka­ni­scher Nach­rich­ten­sei­ten weil sie die­se nicht umset­zen wol­len oder kön­nen. Wir sehen also, es gibt sowohl Kla­gen als auch Blo­cka­den anhand derer wir ablei­ten kön­nen, was viel­leicht nach Ein­füh­rung von Arti­kel 13 passiert.

  19. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    @Stefan Her­wig
    „„Foren fal­len auch mit rein”.
    Nein, tun sie nicht, es geht um Urhe­ber­recht­lich geschütz­te Inhal­te DRITTER die in die­sen Platt­for­men geteilt wer­den, und zwar als Haupt­funk­ti­on oder wesent­li­che Funk­ti­on der Platt­form. Damit sind Foren RAUS.“

    Ich zäh­le auch Foto­fo­ren dazu, deren Haupt­funk­ti­on dar­in besteht, rech­te­ge­schüt­ze Inhal­te zu tei­len. War­um sol­len die­se nicht betrof­fen sein?
    Ansons­ten ist die­se Geset­zes­richt­li­nie kein Stand­ort­vor­teil für Euro­pa. Ein euro­päi­sches Goog­le, Face­book, etc war vor­her unwahr­schein­lich. Mit die­ser Richt­li­nie wird eine Inves­ti­ti­on in solch grö­ße­re Pro­jek­te eher unmöglich.

  20. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Ich sehe das ähn­lich wie Cars­t­enG, anders als die DSGVO könn­te die­se Richt­li­nie die gro­ßen Kon­zer­ne sogar stär­ken , wäh­rend die Drei-Jah­res­re­gel jede Sei­te, die als Alter­na­ti­ve zu You­tube und Co die­nen könn­te, es nach 3 Jah­ren unren­ta­bel macht über­haupt die Sei­te weiterzubetreiben.

  21. Avatar von denhut
    denhut

    @Steffen Voss
    Naja das Pro­blem liegt dar­in das You­tube die Lizenz nun Offi­zi­ell brauch, da reicht eine Dul­dung der Publisher nicht mehr. Und wenn You­tube sich nicht dar­um küm­mert, muss halt gefil­tert wer­den. ICh bezwei­fel das die Publisher und/​oder Fir­men sich an You­tube wen­den wer­den von Ihrer Sei­te aus bzgl einer Lizenz weil die­se Mil­lio­nen an Ein­nah­men flö­ten sehen. Man muss beden­ken You­tube ist für jede Bran­che die bes­te Wer­bung vom Gam­ing, Mode, bis hin zur Technik

  22. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @MichaelA: Sol­me­cke spricht von Buß­geld­be­schei­den und erklärt auch, wie die zustan­de kom­men: Eine Daten­schutz­be­hör­de ist auf einen Ver­stoß auf­merk­sam gewor­den. In der Regel küm­mern die sich nicht um Klei­nig­kei­ten. In der Regel schrei­ben die auch erst ein­mal einen Brief mit Tipps, wie es rich­tig wäre. Nur wenn man dar­auf nicht reagiert oder der Ver­stoß wesent­lich ist, dann gibt es einen Buß­geld­be­scheid. Die­se Briefs und Buß­geld­be­schei­de hat es auch vor der DSGVO schon gege­ben. Sol­me­cke erzählt nur halt nicht, wie vie­le das vor­her auf Basis des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes waren. Die DSGVO hat wei­te Tei­le des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes über­nom­men. Vor allem sind die Buß­gel­der so erhöht wor­den, dass es auch gro­ßen Kon­zer­nen weh­tun könn­te. Die wer­den aber immer im Ver­hält­nis zum Ver­stoß ste­hen. Was kom­plett aus­ge­blie­ben ist, ist die Abmahn­wel­le – also die Fäl­le, in denen Unter­neh­men A Unter­neh­men B durch einen Anwalt auf­grund eines wett­be­werbs­wid­ri­gen Daten­schutz­ver­sto­ßes abmahnt. DAS war ja damals die Hor­ror­vi­si­on! Abmahn­an­wäl­te, die jetzt über jedes klei­ne Blog ohne aus­rei­chen­de Daten­schutz­er­klä­rung herfallen!
    Aber hier wird es gera­de ein wenig Off-Topic.

  23. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @denhut: Mmmh, aber die Urhe­ber­rechts­ver­let­zung gibt es ja auch jetzt schon und die Publisher kön­nen Vide­os jeder­zeit sper­ren las­sen – zum Bei­spiel wenn es zu kri­tisch ist. Wäre es nicht bes­ser, You­tube macht einen Deal mit den gro­ßen Publishern? Dann könn­ten die zumin­dest nicht auf Basis des Urhe­ber­rechts unlieb­sa­me Vide­os sper­ren lassen?

  24. Avatar von Stfean Herwig

    @CarstenG:

    Stimmt, FOTO­fo­ren fal­len mit rein, aber klas­si­che Mei­nungs­fo­ren nicht. das wur­de mehr­fach anders behaup­tet, z.B. soll­te „Heise.de“ mit reinfallen. 

    Damit Foto­fo­ren wirk­lich bedroht sind müss­te eine Datei in einem Rech­te­pool von einem Foto­gra­phen als „geschützt“ mar­kiert sein. So ein Upload mit einem Rech­te­pool auto­ma­tisch abzu­glei­chen ist auch für klei­ne­re Foren handelbar. 

    for the record: ich tei­le aber die Befürch­tung, dass es Markt­be­rei­che gibt, für die ins­be­son­de­re die 3 Jah­re Aus­nah­me­re­ge­lung pro­ble­ma­tisch sind. vor­her gilt aber das Gegen­teil: Start­ups erhal­ten 3 Jah­re lang bes­se­re Kon­di­tio­nen als YT. Die Zeit müs­sen sie halt nut­zen, um ihr Geschäft trag­fä­hig zu machen.

  25. Avatar von denhut
    denhut

    @Steffen Voss
    rich­tig aber es betrifft ja nicht nur die Publsi­her You­tube müss­te sich mit etli­chen eini­gen. Das gan­ze betrifft ja auch Sam­sung, MSI, Giga­byte wenn man dort ein Review macht und deren waren zeigt.

  26. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @denhut: Nein. Die Urhe­ber­rechts­ver­let­zung bei Lets­Plays kommt daher, dass die Inhal­te des Spiels geschützt sind. Ich sag mal: Du spielst ein Adven­ture durch und zeigst damit die gan­ze Geschich­te. Stell Dir ein LetsWatch vor, bei dem Du die gan­ze Zeit einen Film zeigst und viel­leicht hier und da mal dazwi­schen kom­men­tierst. Das wäre viel­leicht offen­sicht­li­cher ein Pro­blem. Wenn Du Pro­duk­te zeigst und rezen­sierst, dann geht das immer. Da kann kei­ner was sagen. Dazu braucht man kei­ne Lizenz. Das steht zusätz­lich sogar auch im Arti­kel 13.

  27. Avatar von denhut
    denhut

    @Steffen Voss
    Das ist rich­tig aber You­tube muss sicher­stel­len, dass ich auch kom­men­tie­re und das nicht nur 10 Sekun­den son­dern eine län­ge­re Zeit sodass es es auch unter das Zitat, Par­odie recht fällt. Am ende wer­den dann eh etli­che Vide­os Blo­ckiert und mann muss Ein­spruch erhe­ben. Schlimm wird es dann bei Live­s­streams mann erkennt Video­ma­te­ri­al der Stream wird gespeert da ein Fil­ter oder sagen wir mal die Erken­nungs­soft­ware nicht den Humor oder das Kom­men­tar erkennt. das betrifft aber auch Film Kri­ti­ken gebau­so wie Reac­tion Vide­os, oh man ich könn­te vie­le Bei­spie­le nennen.

  28. Avatar von Reinher Karl
    Reinher Karl

    @all @Steffen Voss; Zunächst bedan­ke ich mich für den Rah­men, die Form und die Sach­lich­keit die­ser Dis­kus­si­on. Ein­schal­ten in die Dis­kus­si­on möch­te ich mich aber, auf­grund eines Gedan­kens den Stef­fen Voß ein­ge­bracht hat und der mir zen­tral erscheint. Ein Gedan­ke, der kon­se­quent wei­ter gedacht mir Hoff­nung gibt, den Dis­kurs um Art 13, Daten­schutz und Über­wa­chungs­ka­pi­ta­lis­mus zusam­men zu brin­gen, um den Blick dort­hin zu len­ken, wo sich Urheber‑, Datenschutz‑, Per­sön­lich­keits­rech­te sowie das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung treffen. 

    Er schreibt, im Netz von Goog­le, Face­book, Ama­zon, Apple und Micro­soft blie­be vom Recht der infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mung wenig übrig, Hoff­nung set­ze er auf das Kar­tell­recht. Die­se Hoff­nung tei­le ich nicht, denn 10 Goo­gles fin­den die sel­ben Ver­hält­nis­se vor und trei­ben ihr Geschäfts­mo­dell wei­ter gegen die Inter­es­sen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ins­be­son­de­re einer Demo­kra­tie vor­an. Goog­le, Face­book, Micro­soft haben damit ange­fan­gen, längst ver­kau­fen aber Fir­men in allen Sek­to­ren unser Recht auf Wis­sen, Selbst­be­stim­mung und die Gestal­tung unse­rer Zukunft. Der durch die Nut­zung von Soft­ware und Smart Objects von uns pro­du­zier­te Ver­hal­tens­über­schuss wird als Ver­hal­tens­vor­her­sa­ge ver­kauft. Unser Ver­hal­ten ist die Ware. Je genau­er unser Ver­hal­ten vor­her­seh­bar ist, des­to wert­vol­ler die Infor­ma­ti­on und daher umso wich­ti­ger alles Ver­hal­ten auf­zu­zeich­nen. Wann, wo, wie­lan­ge wir schla­fen, la, ufen, gehen, träu­men, was wir sagen, wenn wir tref­fen usw.. Per­fek­ti­on ist erst erreicht, wenn unser Ver­hal­ten, wenn unse­re Gedan­ken kom­plett gesteu­ert und gelenkt wer­den. Wir gewöh­nen uns dar­an. Wem ver­trau­en wir mehr, unse­rem Bei­fah­rer oder dem Navi ? Es ist heu­te selbst dem infor­mier­tes­ten IT Nerd prak­tisch unmög­lich, sich der Über­wa­chung zu ent­zie­hen, wenn er sich im öffent­li­chen und pri­va­ten Raum bewe­gen möch­te. Der letz­te Mei­len­stein in die­ser Dekon­struk­ti­on war die Sprach­steue­run und wei­te­re wer­den fol­gen. Sie wer­den fol­gen, solan­ge es uns nicht gelingt die Wirk­wei­sen zu erken­nen, zu benen­nen und unse­re Selbst­be­stim­mung wie­der zurück­ge­win­nen. Wir wer­den das aber nur errei­chen, wenn das Inter­net nicht wei­ter „der größ­te unre­gu­lier­te Raum der Welt bleibt“ (Eric Schmidt) und wir die Unter­neh­men zwin­gen, ihr Geschäfts­ge­heim­nis nach wel­chen Prin­zi­pi­en Daten agg­re­giert und KI zur Ver­fü­gung mit uns zu tei­len und der Über­wa­chung Ein­halt gebieten. 

    Die gro­ßen Tech Unter­neh­men set­zen sich seit Jah­ren nach­drück­lich dafür ein, den Schutz der Pri­vat­s­hä­re im Netz abzu­schaf­fen, Regu­lie­run­gen zu lockern und jeg­li­chen poli­ti­schen Ver­such sich dem ent­ge­gen zu stem­men im Keim zu ersti­cken. Wie sehr sie damit die Demo­kra­tie unter­wan­dern und ver­füh­ren, um ihre wirt­schaft­li­chen Zie­le auf Grund­la­ge des von ihnen ins Leben geru­fe­nen Über­wa­chungs­ka­pi­ta­lis­mus zu errei­chen, mei­ne ich sind durch die Erfol­ge der Popu­lis­ten in bestür­zen­dem Aus­maß nach­ge­wie­sen. Poin­tiert aus­ge­drückt ist es eine Tat­sa­che, dass zwei Män­ner – CEOs von Goog­le und Face­book, die weder demo­kra­tisch legi­ti­miert noch beauf­sich­tigt sind, die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on und Prä­sen­ta­ti­on aller Infor­ma­tio­nen der (west­li­chen) Welt kon­trol­lie­ren (Shosha­na Zuboff, Das Zeit­al­ter des Über­wa­chungs­ka­pi­ta­lis­mus, S. 153). Goog­le und Face­book ver­sto­ßen vor­sätz­lich metho­disch gegen Men­schen- und Bür­ger­rech­te, um immer noch wei­ter „in unse­ren Kopf“ ein­zu­drin­gen, die gele­gent­lich aus­ge­wor­fe­nen Stra­fen und Buß­gel­der sind ein­kal­ku­lier­te ver­nach­läs­sig­ba­re Kos­ten. Vie­le Unter­neh­men haben das Poten­ti­al erkannt und fol­gen ihnen nach und sobald sie die Mög­lich­keit dazu haben, natür­lich auch die gro­ßen Medienkonzerne. 

    Vor die­sem Hin­ter­grund ist mei­ne Hoff­nung, dass wir so schnell wie mög­lich neue Begrif­fe fin­den um die rich­ti­gen For­de­run­gen zu stel­len, um unse­re Rech­te u.a. auf Mei­nungs­frei­heit, geis­ti­gem Eigen­tum, Frei­heit und Selbst­be­stim­mung zu wah­ren ohne die eine libe­ra­le demo­kra­ti­sche Gesell­schaft nicht exis­tie­ren kann. In einer ande­ren Gesellschft zu leben, mag ich mir nicht wirk­lich vor­stel­len. Poli­ti­sche Kampf­be­griff wie „Upload­fil­ter“ und „Zen­sur­ma­schi­nen“ sind aus mei­ner Sicht Sand in unse­ren Augen, in einer Zeit, in der wir einen kla­ren, schar­fen Blick so drin­gend brau­chen wie schon lan­ge nicht mehr. Art 13 war ein klei­ner Mosa­ik­stein, ein win­zi­ger Ver­such der Regu­lie­rung. Der Angriff auf unse­re Rech­te fin­det in viel mas­si­ve­rem Aus­maß an ande­rer Stel­le statt, an vie­len Stel­len, er umgibt uns wie ein undurch­dring­li­cher Nebel ein fast nicht mehr fass­ba­rer Feind, der umso schwe­rer zu bekämp­fen sein wird, je mehr Zeit wir ihm noch las­sen sich völ­lig zu entfalten.

  29. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Um mal auf das Bei­spiel der Foto­platt­form ein­zu­ge­hen: Eine klei­ne Platt­form, die älter als drei Jah­re ist, muss lizen­sie­ren obwohl sie nur dazu da ist, eige­ne Foto­gra­fien hoch­zu­la­den. Das kann sie unmög­lich, da sie Lizen­sen aus aller Welt erwer­ben müss­te um wei­ter agie­ren zu kön­nen. Dann kann die­se Platt­form aber zuma­chen. Es kann schlicht und ein­fach nicht funk­tio­nie­ren, Beweis, eine von Anwalt Sol­me­cke betrie­be­ne, klei­ne Platt­form, erwähnt in die­sem Video: https://www.youtube.com/watch?v=G2RdT5fQkXg

  30. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    Wenn die Geset­ze so mal ste­hen soll­ten, wäre der nächs­te Schritt nicht die Bil­dung einer euro­pa­wei­ten Rech­te­ver­wer­tungs­ge­sell­schaft, die viel­leich nach Art und Wei­se einer GEMA-Ver­mu­tung dazu berech­tigt ist, die Ver­wal­tung und Ver­tei­lung der Ein­nah­men (natür­lich eher an die Gro­ßen im Geschäft) zu über­neh­men und die­se von allen Inter­net-Platt­for­men im Vor­aus ein­zu­for­dern, egal ob die­se Rech­te benö­tigt wer­den oder nicht?

  31. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    Nach wie vor lesen man­che ver­ständ­li­cher­wei­se ver­nünf­ti­ge Pas­sa­gen in das Gesetz, die da aber lei­der nicht stehen:

    > „es geht um Urhe­ber­recht­lich geschütz­te Inhal­te DRITTER die in die­sen Platt­for­men geteilt werden“

    Der Text lau­tet: „lar­ge amount of copy­right pro­tec­ted works or other pro­tec­ted sub­ject-mat­ter uploa­ded by its users“ – von Drit­ten kei­ne Rede. Hät­te man das gemeint, hät­te in den zwei­jäh­ri­gen Ver­hand­lun­gen irgend­je­mand in Rat oder Par­la­ment das mal prä­zi­siert. Julia Reda hat­te ein­ge­bracht, hier doch „copy­right INFRINGING“ zu ver­wen­den, was klar gemacht hät­te, dass es nur um Platt­for­men geht, wo Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen Drit­ter tat­säch­lich ein Pro­blem dar­stel­len – das wur­de abgelehnt.

    > „Natür­lich kann und muss man nicht mit jeder Bild­da­ten­bank der Welt Lizen­zen abschlie­ßen – weil man deren Bil­der ja gar nicht ver­wen­den will.“

    Ob man das will oder nicht spielt im Text abso­lut kei­ne Rol­le: Man muss! Wor­aus gin­ge denn gegen­tei­li­ges hervor?
    Eine Platt­form könn­te dar­auf spe­ku­lie­ren, in einem Rechts­streit nach den Abwä­gun­gen in 4a aus­ge­nom­men zu sein – aber die­ses Risi­ko muss man erst mal bereit sein, ein­zu­ge­hen: Soll­te man falsch lie­gen, win­ken in Form der vol­len Haf­tung exis­tenz­be­dro­hen­de Strafen.

    > „Man kann auch kei­nen Fil­ter ein­rich­ten, schon weil die Rech­te­inha­ber selbst gar nicht in der Lage sind, die nöti­gen Daten zu lie­fern. Zum Bei­spiel, weil Foto­gra­fen ihre Wer­ke gar nicht zen­tral melden.“

    Sie müs­sen ja nix zen­tral mel­den. Sobald der aller­ers­te Rech­te­inha­ber z.B. bei einem Forum einen krea­ti­ven Text oder ein Foto anmel­det, muss gefil­tert wer­den (wie­der: außer man ist sich nach 4a zwei­fel­los sicher). Davon aus­zu­ge­hen, dass das bei einem klei­nen Forum ja nie­mals irgend­je­mand machen wür­de, hal­te ich auch für naiv. Ein­mal geschaf­fe­ne Geset­ze wer­den auch aus­ge­nützt wer­den – soll­ten sie nur dann akzep­ta­bel sein, wenn sie nie­mand in ihrem vol­len Umfang in Anspruch nimmt, ist im Gesetz­ge­bungs­pro­zess etwas gehö­rig schief gelaufen!

  32. Avatar von Toni Karl
    Toni Karl

    Sehr geehr­ter Herr Voß,
    sie schrei­ben in einem ihrer Kom­men­ta­re fol­gen­den Absatz:

    „Natür­lich kann und muss man nicht mit jeder Bild­da­ten­bank der Welt Lizen­zen abschlie­ßen – weil man deren Bil­der ja gar nicht ver­wen­den will. You­tube zum Bei­spiel will ja Musik­vi­de­os haben. Das wäre für einen Forum unver­hält­nis­mä­ßig. Und man kann auch kei­nen Fil­ter ein­rich­ten, schon weil die Rech­te­inha­ber selbst gar nicht in der Lage sind, die nöti­gen Daten zu lie­fern. Zum Bei­spiel, weil Foto­gra­fen ihre Wer­ke gar nicht zen­tral mel­den. Da wür­de mei­ner Mei­nung nach genü­gen, wenn die eine halb­wegs ver­nünf­ti­ge Mode­ra­ti­on haben, die ver­däch­ti­ge Fäl­le in Augen­schein nimmt. Und ein ordent­li­ches Sys­tem, mit dem Urhe­ber Ver­stö­ße mel­den können.“

    Für mich zeigt die­ser Absatz eine grund­sätz­li­ches Pro­blem im Ver­ständ­nis von Arti­kel 13 auf: In einem Video kön­nen selbst­ver­ständ­lich auch Fotos gezeigt wer­den, zum Bei­spiel auch in einem Musik­vi­deo. An der Musik haben Men­schen Rech­te, genau so an den Bil­dern. So wie Arti­kel 13 der­zeit for­mu­liert ist, sind bei­de Din­ge betrof­fen, und You­tube müss­te in ihrem Bei­spiel die Mög­lich­keit schaf­fen, dass Rech­te­inha­ber in der Lage sind, die nöti­gen Daten zu lie­fern – und das betrifft sowohl die Musik (mög­li­cher­wei­se über eine Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft) wie auch die Rech­te­inha­ber an den zur Illus­tra­ti­on ver­wen­de­ten Bil­der. War­um soll­te auch das Urhe­ber­recht an dem einen weni­ger gel­ten als an dem anderen.

    „Zen­tral gemel­de­te Wer­ke“ wer­den in kei­ner Form in Arti­kel 13 erwähnt. Mir ist schon klar, dass vie­le, die Arti­kel 13 befür­wor­ten, genau an sol­che Wer­ke den­ken. Dann kön­nen gro­ße Platt­for­men mit den Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten Deals für die Nut­zung aus­han­deln und alles wäre in Ord­nung. Die aktu­el­le For­mu­lie­rung bezieht sich aber auf Rech­te­inha­ber – und das sind alle Men­schen, die schon ein­mal ein Foto geschos­sen haben und eben nicht nur die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten. Damit leis­tet der aktu­el­le Text eben nicht jene Din­ge, die sie offen­bar von ihm erwar­ten, son­dern viel mehr – und genau dar­in liegt das Pro­blem. Für alles außer­halb der Kom­bi­na­ti­on Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft – gro­ße online Platt­form funk­tio­niert das defi­nier­te Sys­tem nicht mehr. Weder ist es für gro­ße Platt­for­men mög­lich, ALLE Rech­te ein­zu­ho­len (für klei­ne übri­gens noch viel weni­ger), noch kön­nen sich klei­ne­re (mög­li­cher­wei­se nicht mal auf Gewinn aus­ge­rich­te­te) Platt­for­men die nöti­gen Maß­nah­men leis­ten, um gegen mög­li­che Ver­stö­ße vorzugehen.

  33. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    @Stefan Her­wig: So dreist muss man erst mal sein, aus einem mit Anfüh­rungs­zei­chen ver­se­he­nen angeb­li­chen Zitat von mir ein essen­zi­el­les Wort zu löschen, näm­lich das „PRAKTISCH“ zwi­schen „pro­tes­tie­ren“ und „alle unab­hän­gi­gen…“ – um sich dann auf­zu­re­gen, dass es doch nicht abso­lut alle gewe­sen sei­en. Wie soll es eine Dis­kus­si­ons­grund­la­ge geben, wenn man nicht mal bereit ist, das Gegen­über unver­fälscht zu zitieren?

  34. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    Der Vor­wurf mit den „Bots“ war von Anfang an ein völ­lig halt­lo­ser Ver­such, Pro­tes­te zu entlegitimisieren.
    Ich will auf drei Aspek­te eingehen:

    * * *

    The­ma E‑Mails:

    Ja, es gab Sei­ten, die Men­schen erlaub­ten, per Knopf­druck Mails an ihre Abge­ord­ne­ten zu schi­cken, die man per­sön­lich anpas­sen konn­te, aber nicht muss­te. Das ist völ­lig nor­mal für sol­che Kam­pa­gnen, ich selbst erin­ne­re mich wäh­rend die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode an Mail­flu­ten zu The­men wie Gen­tech­nik, dem Bie­nen­ster­ben, Stier­kämp­fen usw. Es gab mei­ner Erin­ne­rung zufol­ge wenig spä­ter auch eine genau gleich gear­te­te Mail­kam­pa­gne zur Unter­stüt­zung der Reform.

    Selbst­ver­ständ­lich sind wort­glei­che Mails als etwas weni­ger rele­van­ter Pro­test zu wer­ten als eigen­for­mu­lier­te – ich rech­ne aber den Abge­ord­ne­ten aus­rei­chend Haus­ver­stand zu, das ein­ord­nen zu können.

    Von einer „DDOS-Atta­cke“, die per Defi­ni­ti­on destruk­tiv ist, kann abso­lut kei­ne Rede sein: Gera­de bei angeb­lich wort­glei­chen Mails ist ein Out­look-Fil­ter in 3 Sekun­den ein­ge­rich­tet. Es ist per­fi­de, Mei­nungs­äu­ße­run­gen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bei Abge­ord­ne­ten – auch wenn sie vor­for­mu­liert sind – als Angriff zu verunglimpfen.

    * * *

    The­ma Tweets:

    Von angeb­li­chen „Bots“ war neben den Emails auch bei Tweets die Rede, u.A. hier: http://webschauder.de/vorhang-auf-zur-naechsten-runde/

    > Eine inter­es­san­te Ana­ly­se der Con­tent Crea­tors Coali­ti­on aus den USA hat unter­sucht, von wo die Tweets mit dem Hash­tag #savetheinter­net im Zeit­raum 1. Juni.-1. August eigent­lich stamm­ten. … aus der Haupt­stadt der USA Washing­ton kamen mehr Tweets (88.000) als aus der gan­zen EU (71.000) … oder es han­delt sich um den Sitz einer Botfarm

    Von wegen „sehr sau­ber recher­chiert“: Der Hash­tag der Anti-Arti­kel­13-Kam­pa­gne lau­te­te stets #saveY­OURin­ter­net. Er wur­de so gewählt, weil #saveTHEinter­net bereits von einer US-ame­ri­ka­ni­schen Netz­neu­tra­li­täts­kam­pa­gne besetzt war: Daher die Tweets aus Washing­ton, wo es zur sel­ben Zeit mit der FCC zum The­ma Netz­neu­tra­li­tät rund ging. Kei­ner jener Tweets bezog sich auf die EU-Urhe­ber­rechts­re­form, und nie­mand außer Herr Rieck hat­te das jemals behauptet.

    Zur Ver­wir­rung wird sicher­lich bei­getra­gen haben, dass die Initia­to­ren der Change.org-Petition ihre Web­site unter saveTHEinternet.info betrei­ben… aber spä­tes­tens vor dem Abdruck die­ses Vor­wurfs in der FAZ hät­te doch irgend­je­mand mer­ken müs­sen, was für ein ele­men­ta­rer Feh­ler hier began­gen wurde. 

    * * *

    The­ma Finanzierung:

    Ich bin selbst der Mei­nung, dass der unsäg­li­che Goog­le-Kon­zern an viel zu vie­len Stel­len finan­zi­ell sei­ne Fin­ger im Spiel hat: Ich wünsch­te mir, kei­ne zivil­ge­sell­schaft­li­che NGO müss­te ihre Koh­le akzep­tie­ren, um so von der­ar­ti­gen Unter­stel­lun­gen frei zu sein. Lei­der ist es Fakt, dass die Sei­te der Zivil­ge­sell­schaft im Ver­hält­nis zu den Kon­zern­lob­bys noto­risch unter­fi­nan­ziert ist.

    Den­noch ist es halt­los, NGOs, die zu einem klei­nen Anteil Spen­den von Goog­le erhal­ten haben (weil die halt ent­schie­den haben, dass ein frei­es Inter­net sich teil­wei­se mit ihren Geschäfts­in­ter­es­sen deckt), als völ­lig fern­ge­steu­er­te Astro­tur­fing-Front darzustellen.

    Neben­bei: Fuck Goog­le. Die gehö­ren ordent­lich besteu­ert und der Online-Wer­be­markt gehört so regu­liert, damit man nicht den bes­ten (lies: die Grund­rech­te am meis­ten ver­let­zen­den) Daten­samm­lern den gesam­ten Markt über­lässt. Das wäre sinn­voll; Leis­tungs­schutz­recht und Upload­fil­ter sind es nicht.

    * * *

    Das Cor­po­ra­te Euro­pe Obser­va­to­ry hat völ­lig rich­tig ana­ly­siert, von wem das meis­te Lob­by­ing zur Urhe­ber­recht aus­ging: Von den Medi­en­kon­zer­nen. https://corporateeurope.org/power-lobbies/2018/12/copyright-directive-how-competing-big-business-lobbies-drowned-out-critical

    Es wur­de zum erstaun­lich erfolg­rei­chen Teil deren Stra­te­gie, jeg­li­chen inhalt­li­chen Wider­spruch als goog­le-gesteu­er­tes Astro­tur­fing dar­zu­stel­len. Zum Glück fal­len die Abge­ord­ne­ten, die die­sen Behaup­tun­gen unkri­tisch auf den Leim gegan­gen sind, gera­de jeden­falls in Deutsch­land damit gehö­rig auf die Nase… es stellt sich raus, Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler sind nicht so begeis­tert davon, wenn ihre Anlie­gen der­art arro­gant abge­tan werden.

  35. Avatar von D.K.
    D.K.

    Inter­es­san­te Diskussionen…
    Ich stim­me nicht mit allem über­ein und will mich da auch nicht ein­mi­schen. Nur weil über man­che Din­ge nichts zu hören ist, oder man sich das nicht vor­stel­len kann heißt es nicht es wäre nicht da.
    Es GIBT zum Bei­spiel die­se Abmahn­wel­len. Dies zieht sich durch meh­re­re Bran­chen durch und es wird sys­te­ma­tisch durch gemahnt. In man­chen Berei­chen ste­hen da meist eine Hand­voll Orga­ni­sa­tio­nen die sich Abwech­seln oder sogar nach­ein­an­der auf die Opfer ein­schies­sen. Die Vor­gän­ge zie­hen sich meist über Mona­te und die­se Orga­ni­sa­tio­nen spe­ku­lie­ren dar­auf Geld zu machen.
    Dem Staat ists egal und freut sich drum das ande­re sich um „klei­ne baga­tel­len“ küm­mern die so man­chen klei­nen Betrieb an die Exis­tenz­gren­ze bringen.

  36. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    Lie­ber Chris­to­pher Clay,

    tut mir sehr leid, dass ich sie falsch zitiert habe, aber die­sem Forum fehlt lei­der eine „Copy & Pas­te“ Funk­ti­on mit der man die Zita­te ein­fach so kopie­ren kann. Dass mir dabei ein Wort durch­ge­rutscht ist, macht für die Aus­sa­ge ob nun „alle“ oder „prak­tisch alle“ ver­tre­ten sind aller­dings PRAKTISCH KEINEN Unter­schied, und daher kann ich ihre Ent­rüs­tung auch nicht wirk­lich nachvollziehen. 

    Die deut­schen Urhe­ber­rechts­aka­de­mi­ker die ich ken­ne sind: Spind­ler, Drei­er, Metz­ger, Hoe­ren, Stie­per, Volk­mann, Schä­fer, Has­se­mer, Nor­de­mann, Schnei­der, Oberg­fell, Schul­ze, Leist­ner, Schä­fer. Von denen hat PRAKTISCH KEINER den Appell unter­zeich­net. Die Behaup­tung das ssei­en „Prak­tisch alle“ ist somit – sor­ry Retour­kut­sche – nicht nur eine dreis­te Über­trei­bung, son­dern eine ech­te Ver­zer­rung der Tat­sa­chen. Echt jetzt! Wol­len wir die Unter­hal­tung wirk­lich auf DIESEM Niveau führen?

    SH

  37. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    Lie­ber Chris­to­pher Clay,

    zum The­ma Kam­pa­gnen: Vol­ker Rieck hat auf Web­schau­der und der FAZ her­aus­ge­ar­bei­tet, dass hin­ter eini­gen die­ser Kam­pa­gnen­sei­ten nicht goog­le, son­dern din Ame­ri­ka­ni­scher Lob­by­ver­band (CCIA?) steht. Die­ser Ver­band war es auch, der – über eine Schein­fir­ma – Mailad­dres­sen mas­kiert hat­te, die Tele­fon­rech­nun­gen für die Anru­fe in die Par­la­men­ta­rier­bü­ros bezahlt hat­te und die Her­kunft der Kam­pa­gn­emails ver­schlei­ert hat­te, was sie erst dann utner­ban­den, als Reick und die FAZ das auf­ge­deckt hatten. 

    Es gab da noch wei­te­re Argu­men­te, anzu­neh­men, dass ein gro­ßer teil des Pro­tes­tes (der auf jeden Fall einen rea­len Kern hat­te!) ganz stark mani­pu­liert wurde.Ein gro­ßer Teil der Mails an die Par­la­men­ta­ri­er erreich­te zum Bei­spiel die Büros zwi­schen Mit­ter­nacht und 5 Uhr mor­gens. Wer sitzt denn um die Zeit noch am Schreib­tisch? Schau­en sie mal auf einen Glo­bus, dann fällt ihnen dazu noch was ein.…

    Es ist auf jeden Fall den Geg­nern der Novel­le gelun­gen die­se mei­ner Mei­nung nach sehr sub­stan­ti­el­le Recher­che größ­ten­teils aus­zu­blen­den. Die Behaup­tung „Das waren alles Bots“ ist so nie gefal­len, zumin­dest nicht bis zu dem Tweet des einen CDU/​CDU Euro­pa­par­lem­ta­ri­ers des­sen Name mir gera­de ent­fal­len ist. Aber dass ein gro­ßer teil der Kam­pa­gnen im Juni und Sep­tem­ber auf Astro­tur­fing beruht kann somit als „prak­tisch bewie­sen“ (sor­ry) ange­se­hen wer­den. Die­je­ni­gen die unter­stell­ten „Das waren alles Bots“ waren zuerst die Artikel13 Kri­ti­ker – und das Büro Julia Reda. Bis ihnen dann jemand den Gefal­len tat und das wirk­lich behaup­te­te, wobei die Fest­stel­lung dass die Krti­ker alle­samt GMAIL Adres­sen benut­zen auch noch zu über­prü­fen wäre. 

    Dan­ke für den Hin­weis zum „Savetheinternet„Twitterhandle, ich wer­de das mal überprüfen. 

    Kam­pa­gnen:
    Ich glau­be die Kam­pa­gnen sind ein gutes Bei­spiel dafür, wie eine poli­ti­sche Kam­pa­gne NICHT geführt wer­den soll­te. Näm­lich mit Falsch­in­for­ma­tio­nen und „Ser­vice­an­ge­bo­ten“, die zu einer Mas­kie­rung der Kam­pagn­en­teil­neh­mer füh­ren, die Par­la­men­tia­rier­bü­ros wie eine DDOS Atta­cke lahm­le­gen, und bei denen selbst ame­ri­ka­ni­sche Anru­fer mit einer bel­gi­schen Ruf­num­mer in Paral­amen­ta­rier­bü­ros raus­ka­men…. wie der ame­ri­ka­ni­sche Blog­ger David Lowery selbst aus­pro­biert hatte. 

    Und da bin ich auf die hane­bü­che­nen Falsch­in­for­ma­tio­nen auf den Kam­pa­gnen­sei­ten noch nicht ein­mal ein­ge­gan­gen. Wel­chen wert haben 4,9 Mil­lio­nen Unter­schrif­ten zu einer Peti­ti­on wenn sie auf simp­len Falsch­in­for­ma­tio­nen wie „Arti­kel 13 ver­hin­dert das Tei­len von Sati­re“, „Arti­kel 13 ver­hin­dert das Ver­lin­ken auf Blogs“, „Atikelk13 ver­hin­dert das Benut­zen von Mems“ beru­hen? Wel­chen Wert hat das Gan­ze, wenn es größ­ten­teils Unsinn ist? Und das Büro Julia Reda mar­schiert bei die­ser Bullls­hit­kam­pa­gne nicht nur an vor­ders­ter Front mit, sie füh­ren Sie sogar noch an. 

    Das gan­ze Nar­ra­tiv „Das Inter­net geht Kaputt“ ver­hin­dert nach­hal­tig die NEUTRALE Aus­ein­an­der­set­zung mit Arti­kel 13/​Artikel11 . Und die ist drin­gend gebo­ten. Aber nicht in der Art und Wei­se, wie das Büro Julia Reda die­se „Debat­te“ füh­ren. Ich glau­be per­sön­lich, dass es eine gan­ze Men­ge trif­ti­ger Argu­men­te gegen Artikel13 gibt, die nicht ein­mal ange­führt wur­den. Damit hät­te man sich aber mit dem Ansat­zu mal Ernst­haft aus­ein­an­der­set­zen kön­nen, anstatt regel­mäs­sig die schlimms­ten Befürch­tun­gen zu Tat­sa­chen zu sti­li­sie­ren, wie es lei­der der immer dwie­der vor­kom­men­de Stil des Büros Julia Reda ist., 

    Google/​YouTube/​Finanzierung
    Schln, dass wir auch Gemein­sam­kei­ten haben, weil ich das näm­lich eben­so sehe wie sie. Die gro­ßen ame­ri­ka­ni­schen Platt­form­kon­zer­ne sind kom­plett unter­re­gu­liert, nicht nur aber auch steu­er­recht­lich, son­dern auch haf­tungs­recht­lich – und da ist Urhe­ber­recht nur ein eher klei­ner Bestand­teil, son­dern auch durch einen größ­ten­teils dys­funk­tio­na­len Daten­schutz, und die Tatsache,d ass die e_​Commerce Richt­li­ne mal eben das Urhe­ber­recht für gro­ße Platt­for­men von einem“ opt In“ zu einem „Opt Out“ Recht ver­kehrt, was die­se Wett­be­werbs­tech­nisch wie­der­um bevor­teilt. Die gro­ßen Platt­for­men inklu­si­ve Goog­le, Face­book, Ama­zon und You­Tube sind Ergeb­ni­se poli­ti­scher Fehl­re­gu­la­ti­on die erst auf dem „Lais­sez fai­re“ Itner­net­nar­ra­tiv beru­hen, für das nicht zuletzt die Pira­ten größ­ten­teils ver­ant­wort­lich zeich­nen. Das Regu­la­ti­ons­va­ku­um das wir gera­de ver­zwei­felt ver­su­chen, gera­de­zu­bie­gen ist eine fol­ge ihrer Ideologie. 

    Aber wenn ihnen wirk­lich an einer Kor­rek­tur die­ser Situa­ti­on gele­gen ist, dann ist ihnen doch auch zuzu­trau­en, die­sen Pro­zess KONSTURKTIV zu beglei­ten, und Alter­na­tiv­maß­nah­men zu skiz­zie­ren, die dann auch wirk­lich hilf­reich sind, anstatt die­se PANIKKAMPAGNE zu füh­ren, die sie nun mal füh­ren. Demo­kra­tie soll­te nicht so funk­tio­nie­ren, und wie ich bereits her­aus­ge­stellt habe ist es äus­serst bedenk­lich wenn Ver­fech­ter des „frei­en Zir­ku­lie­rens von infor­ma­ti­on“ so mani­pu­la­tiv mit der Fak­ten­la­ge umge­hen, wie das Büro Julia Reda es tut.

    Und die­se Ver­zer­rung spie­gelt sich auch in die­sem Dis­kurs wie­der den wir gera­de füh­ren: Wir reden nur noch über wah­re und falsch nar­ra­ti­ve, und nicht mehr dar­über, ob Arti­kel 13 „gut“ oder weni­ger gut ist, und wie die gan­ze Novel­le noch geret­tet wer­den könnte.

    Und last not least: Stär­ke des Lob­byings: gera­de die Ver­le­ger­ver­bän­de haben hier auch mit har­ten Ban­da­gen gekämpft, das will ich nicht in Abre­de stel­len. Deren Bau­stel­le ist aber Artikel11, nicht Arti­kel 13. Die Gegen­sei­te nutzt dage­gen You­Tuber aus, die eine kata­stro­phal schlecht recher­chier­te Fak­ten­la­ge in die Öffent­lich­keit streu­en. Natür­lich „tren­den“ die­se gan­zen Halb­wahr­hei­ten schon seit Tagen auf mei­ner YT-Start­sei­te, wäh­rend neu­tra­le Ein­las­sun­gen unter­ge­but­tert wer­den. DAS Ist die Zukunft der digi­ta­len Debat­ten­füh­rung. Der ein­zi­ge posi­ti­ve Effekt ist, dass je mehr YT die­ses Pfund spielt, des­to deut­li­cher wird es, dass die­se Platt­form sinn­voll regu­liert gehört. Dar­an wer­den Sie wohl nicht mehr teil­ha­ben kön­nen, denn sie haben ledig­lich dar­an gear­bei­tet, dass ein völ­lig unbe­frie­di­gen­der „Sta­tus Quo“ zuguns­ten eines längst über­hol­ten Inter­net­frei­heits­nar­ra­tiv bei­be­hal­ten wur­de. Thanks, but no thanks.

  38. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    @Stefan Her­wig
    Je sehr Sie gegen die Kri­ti­ker der Novel­le wet­tern, des­to mehr bestärkt es mich, dass die Richt­li­nie gekippt wer­den soll­te. Die offen­sicht­lich Unkennt­nis des The­mas im Team Voss inklu­si­ve wider­sprüch­li­cher Aus­sa­gen, alles als Fake News abzu­tun und das Durch­drü­cken von oben machen dies alles zu einer Far­ce, die wir bei Duch­set­zung jahr­zehn­te­lang auba­den dür­fen. Ich hab mei­ne Grün­de, war­um ich die­se Richt­li­nie able­hen und die nichts mit YT zu tun haben, und die­se Punk­te wer­den unter den Tisch gekehrt. Es wird sei­tens der Unter­stüt­zer nur gegen die Mobil­ma­chung von You­tubern gewettert.

  39. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Stefan Her­wig: Wenn selbst ein Rechts­an­walt sagt, er kann sei­ne eige­ne Foto­platt­form mit 200000 Usern und etwa 20 Euro Ein­nah­men nicht hal­ten sobald die­se Richt­li­nie in Kraft tritt, müs­sen wir uns Sor­gen machen, zumin­dest den­ke ich das so. Die 3‑Jahressregel ist enorm gefähr­lich für klei­ne bis kleins­te Web­sites und dar­in kön­nen wir den­ke ich über­ein kom­men. Gera­de die­se Regel ist es, an der sich die Debat­te ja im Moment haupt­säch­lich entzündet.

  40. Avatar von Stfean Herwig
    Stfean Herwig

    @CArstenG:

    Viel­leicht lesen sie noch­mal den eigent­li­chen Arti­kel von Stef­fen Voss. ich will ihnen nicht vor­schrei­ben, wie Sie sich ihre Mei­nung zu bil­den haben, aber ihre Logik leuch­tet mir nicht ein.

    @MichaelA:

    Vor­weg: ich fin­de die 3‑Jahresregel auch kri­tisch, und sehe sie von den gan­zen Schran­ken­be­stim­mun­gen auch als über­ho­lungs­be­dürf­tig an. Aber: Das Bei­spiel was sie brin­gen ist sym­pto­ma­tisch für die Logik der Dis­kus­si­on. Eine Platt­form mit 200.000 Usern, die gleich­zei­tig 20€ Ein­nah­men gene­riert, sagt uns, dass Sie sich nicht ans Urhe­ber­recht hal­ten kann und will. Es gibt aber trotz­dem Sorg­falts­re­geln, die Platt­for­men ein­hal­ten müs­sen, und sie haben auch eine gewis­se Ver­ant­wor­tung nicht nur für sich und ihre Nut­zer, son­dern auch für Dritte.

    das Argu­ment: Mei­ne Platt­form ist zu groß, also kann ich sie gar nicht kon­trol­lie­ren, darf weder für You­Tube noch den Foto­hos­ten­den Rechts­an­walt gel­ten, weil die Platt­form ja auch die Rech­te Drit­ter schä­di­gen kann, nicht nur im Bereich Urheberrecht.

    Wür­den wir das­sel­be Argu­ment durch­ge­hen, las­sen, wenn über die Foto­platt­form Por­no­gra­phie getauscht wer­den wür­de? Wie steht es mit Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen? oder extre­mis­ti­scher Pro­poagan­da? Sagt ihnen Admin‑C Haf­tung was? Das besagt (unter ande­rem), dass ein Forum­ad­mi­nis­tra­tor auch Sicher­heits­maß­nah­men für Rechts­ver­let­zun­gen auf Foren­platt­for­men ein­hal­ten muss, die der Grö­ße der Platt­form ange­mes­sen sein müssen.
    da kann ich mit 200.000 Nut­zern nicht mal eben als Admin 4 Wochen in Urlaub fahren. 

    Die­ses Prin­zip gilt für alle Rechts­ver­let­zun­gen, nur beim Urhe­ber­recht scheint es irgend­wie nicht zu grei­fen. Und es zeigt, wie groß die Macht­stel­lung der Platt­for­men mitt­ler­wei­le ist, wenn die Ankün­di­gung von YT reicht, es wer­de Kanä­le schlie­ßen, um gan­ze Schul­klas­sen kol­lek­tiv zur intel­lek­tu­el­len Schnapp­at­mung zu bewegen. 

    Wie gesagt, ich tei­le ihr Argu­ment mit der 3‑Jah­res-Plat­fiorm, aber nicht das Argu­ment des foto­hos­ten­den Rechts­an­walts. Der muss sich viel­leicht ein neu­es Platt­form­kon­zept aus­den­ken, wie er sei­ne 200.00 Nut­zer glück­lich macht.

  41. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    „Viel­leicht lesen sie noch­mal den eigent­li­chen Arti­kel von Stef­fen Voss“

    Zur Klar­stel­lung: mit den Wider­sprü­chen waren die auto­ri­sier­ten Ant­wor­ten durch Axel Voss&Co gemeint, nicht die­ser Blog

  42. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    The­ma Wis­sen­schaft­li­cher Kon­sens gegen Arti­kel 11 und 13:

    Ich gebe hier­zu nur wie­der, was die (hun­der­ten!) Wis­sen­schaf­ter, die sich in der Debat­te öffent­lich zu Wort gemel­det haben, aus­drü­cken. Etwa hier: „It does not hap­pen often that the­re is **wide sci­en­ti­fic con­sen­sus** on a con­tes­ted poli­cy issue. This is such a case.“ https://www.create.ac.uk/wp-content/uploads/2018/06/Academic_Statement_Copyright_Directive_29_06_2018.pdf

    The­ma Astroturfing:

    „Dass ein gro­ßer Teil der Kam­pa­gnen im Juni und Sep­tem­ber auf Astro­tur­fing beruht kann somit als ‚prak­tisch bewie­sen’ ange­se­hen werden.“

    Nein. Zu die­sem Schluss kommt man nur, wenn man bereits vor­ab moti­viert ist, zu die­sem Schluss kom­men zu wol­len. Es waren ganz nor­ma­le Mail/­Call-your-MEP-Kam­pa­gnen ohne „Ver­schleie­rung“ oder „Mas­kie­rung“, durch­ge­führt von:
    • Copyright4Creativity (SaveY­ourIn­ter­net), wo sich von Biblio­theks­ver­bän­den über Crea­ti­ve Com­mons alle mög­li­chen Inter­es­sen­ten eines user­freund­li­chen Urhe­ber­rechts ver­sam­meln – aber ja, zu einem signi­fi­kan­ten Teil finan­ziert von der CCIA, die aus einem Dut­zend Tech-Kon­zer­nen von Goog­le über T‑Mobile bis Red­Hat besteht
    • Liberties.eu, nicht von Goog­le finanziert
    • Open­Me­dia (Save­The­Link), mit bis zu 15% von Goog­le finan­ziert (ihr Limit für Ein­zel­spon­so­ren laut Website)

    Die­se NGOs führ­ten Kam­pa­gnen gegen ein Gesetz, gegen das bei wei­tem nicht nur Goog­le auf­trat (die taten das sogar zu die­sem Zeit­punkt kaum) son­dern eben wie oben zitiert der brei­te Kon­sens unab­hän­gi­ger Wis­sen­schaf­ter, die Grün­der des WWW selbst und von Wiki­pe­dia, der UN-Son­der­be­richt­erstat­ter für freie Mei­nungs­äu­ße­rung, usw. usf. – es ging den Men­schen, die dort arbei­ten, eben­so­we­nig um die Ver­tei­di­gung von Goo­gles Geschäfts­in­ter­es­sen wie mir oder den You­Tubern, die sich gera­de zu Wort melden.

    Rieck ver­such­te zu skan­da­li­sie­ren, dass die­se Platt­for­men qua­si kei­ne Staats­bür­ger­schafts­über­prü­fung vor­ge­nom­men haben, bevor man sie nut­zen konn­te, um mit sei­nen Abge­ord­ne­ten in Kon­takt zu tre­ten. Viel mehr bleibt von sei­nen Vor­wür­fen am Ende nicht übrig.

    Dass es irgend­wem gelun­gen sei, die­se tol­le Recher­che „aus­zu­blen­den“, dafür wur­de doch bei der Abstim­mung im Sep­tem­ber sowie in Form der Aus­sa­gen meh­re­rer kon­ser­va­ti­ver Abge­ord­ne­ten der Gegen­be­weis erbracht. Ob nun Rieck selbst wört­lich behaup­te­te, „es waren alles Bots“ oder nicht: Für die Ver­brei­tung genau die­ses Bil­des wur­den sei­ne „Recher­chen“ von den Lob­by­is­ten her­an­ge­zo­gen, und so wur­den sie bei den Ver­tei­di­gern der Richt­li­nie rezi­piert: Als dan­kens­wer­tes Argu­ment, war­um man den Kri­ti­ke­rIn­nen und besorg­ten Bür­ge­rIn­nen nicht zuhö­ren müs­se. Das ist alles gegen Ende der oben ver­link­ten Ana­ly­se vom Cor­po­ra­te Euro­pe Obser­va­to­ry im Detail auf­ge­schlüs­selt. Das Büro Reda hat­te damit aber nun wirk­lich nichts zu tun – das wäre ja auch offen­sicht­lich widersinnig.

    The­ma „Panik­kam­pa­gne“:

    Julia Reda betei­ligt sich an die­sem Reform­pro­zess seit Anfang an höchst kon­struk­tiv und mit gro­ßer fach­li­cher Kom­pe­tenz. In den Debat­ten im Par­la­ment wur­de klar, dass sie stets fun­diert vor kon­kre­ten mög­li­chen Neben­wir­kun­gen des Geset­zes warnt und zur Ent­schär­fung kon­struk­ti­ve Gegen­vor­schlä­ge bringt (sie­he etwa Bei­spiel oben: „copy­right inf­rin­ging“ statt „copy­right pro­tec­ted“). Selbst Ex-Kom­mis­sar Oet­tin­ger lob­te ihre Kom­pe­tenz zu die­sem The­ma. Hin­ge­gen kamen von der Gegen­sei­te in ers­ter Linie blu­mi­ge Absichts­er­klä­run­gen („den Jour­na­lis­mus ret­ten“, „gegen Wild­west im Inter­net“): Auf die nerdig-klein­tei­li­ge Sach­de­bat­te, wie Julia sie führt, lässt sich dort kaum jemand ein.

    Was im Par­la­ment pas­siert, ist die eine Sei­te der Medail­lie. Die ande­re ist die öffent­li­che poli­ti­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on: Wenn man als Poli­ti­ke­rIn über­zeugt ist, das ein Gesetz mas­si­ven Scha­den anrich­ten könn­te, und man im par­la­men­ta­ri­schen Pro­zess für die Beden­ken nicht aus­rei­chend Gehör fin­det, muss man die Bevöl­ke­rung direkt infor­mie­ren. In die­ser Kom­mu­ni­ka­ti­on kommt es in Über­schrif­ten, Tweets usw. zwin­gen­der­ma­ßen zu Ver­kür­zun­gen einer kom­ple­xen Sach­la­ge. Wir geben uns im Büro Reda die größt­mög­li­che Mühe, nie­mals auf der Ebe­ne sol­cher Über­schri­ten zu ver­blei­ben, son­dern stets Ori­gi­nal­tex­te zu ver­öf­fent­li­chen, Quel­len zu ver­lin­ken, Sach­ver­hal­te im Detail zu erklären.

    Den Begriff „link tax“ etwa (den wir nicht erfun­den haben) ver­su­chen wir nie ohne Anfüh­rungs­zei­chen zu ver­wen­den, da es sich natür­lich nicht um eine Steu­er han­delt. Auf deutsch ver­wen­den wir dafür auch stets „Leis­tungs­schutz­recht“, da die­ser Begriff hier­zu­lan­de bekannt ist und daher nicht mehr mas­sen­taug­lich erklärt wer­den muss. Sie wer­den auch bei uns kei­ne son­der­lich pla­ka­ti­ve War­nung fin­den, Par­odie oder Memes wären plötz­lich nicht mehr mög­lich. Dass letz­te­rer Aspekt soviel Auf­merk­sam­keit erhielt lag nicht an uns, son­dern an an bri­ti­schen Tabloids, die das halt als mar­kan­tes­ten Aspekt einer kom­ple­xen Debat­te her­aus­grif­fen… ich hal­te es für eine schäd­li­che Tri­via­li­sie­rung der Kri­tik, auch wenn der Punkt nicht einer fach­li­chen Grund­la­ge entbehrt.

    Bit­te: Ver­glei­chen Sie unse­re Web­sei­te mit der von belie­bi­gen ande­ren Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten – gern ange­fan­gen bei Herrn Voss. Nie­mand – aber auch abso­lut nie­mand sonst von 751! – infor­miert der­art detail­liert wie wir. Wir erklä­ren den Pro­zess, wir berich­ten aus dem Tri­log, wir ver­öf­fent­li­chen Geset­zes­tex­te, wir infor­mie­ren in so vie­len Spra­chen wie mög­lich. Anders­wo fin­det man nichts als Pres­se­aus­sen­dun­gen mit Ver­kür­zun­gen, die zehn Mal ungül­ti­ger sind, als unse­re State­ments. In der Aus­sendung von Herrn Voss zum The­ma wird doch ein­fach glatt behaup­tet, wer auch immer mei­ne, dass das Gesetz zu Upload­fil­tern füh­ren wür­de, sei „Unter­stüt­zer rechts­frei­er Räu­me“ https://www.axel-voss-europa.de/2019/02/14/einigung-zum-urheberrecht/

    Jeden Tag erschei­nen übri­gens neue Ana­ly­sen von Exper­ten, die uns bei unse­ren Beden­ken abso­lut recht geben – alles Panik­kam­pa­gnen, Unter­stüt­zer rechts­frei­er Räu­me, von Goog­le gekauft?
    • https://www.internet-law.de/2019/02/uploadfilter-waren-gestern.html
    • https://uol.de/news-detail/charakter-des-internets-wuerde-sich-nachhaltig-veraendern-3118/

    The­ma Regu­lie­rungs­va­ku­um der Internetkonzerne:

    Glau­ben Sie denn im Ernst, die Quel­le von Arti­kel 11 und 13 waren phi­lo­so­phi­sche Grund­satz­über­le­gun­gen von weit­sich­ti­gen Poli­ti­ke­rIn­nen zur Regu­lie­rung von Inter­net­kon­zer­nen? Nein, es waren ganz kon­kre­te Anlie­gen von Lob­bys, die ihre Pro­fi­te maxi­mie­ren wol­len, kon­kret: Das LSR hat in DE nicht wie erwünscht funk­tio­niert, lasst es uns eine Ebe­ne grö­ßer pro­bie­ren – und: You­Tube zahlt uns weni­ger als Spo­ti­fy pro abge­spiel­tem Lied, wir brau­chen eine star­ke Verhandlungsposition.

    Lie­ber Herr Her­wig, wir haben per­sön­li­che und ideo­lo­gi­sche Grün­de, war­um wir ver­schie­de­ne Aspek­te der Debat­te unter­schied­lich gewich­ten und zu ande­ren Schlüs­sen kom­men. Wir wer­den uns nicht mehr eini­gen. Wenn Sie zur Erklä­rung die­ser Dif­fe­ren­zen glau­ben müs­sen, ich und mei­ne Kol­le­gIn­nen (auch z.B. bei NGOs) wären schlech­te Men­schen mit bösen Absich­ten, soll mir das recht (naja: egal) sein.

    Ich hal­te jedoch abseits von all dem für eine Tat­sa­che: Die Arti­kel 11 und 13, wie sie nach zwei­jäh­ri­ger Ver­hand­lungs­ar­beit nun prak­tisch unver­än­der­bar vor uns lie­gen, sind untaug­lich. Sie sind nicht aus­rei­chend fun­diert, nicht prä­zi­se genug defi­niert, wer­den abseh­ba­re Kol­la­te­ral­schä­den anrich­ten und sind nicht im Inter­es­se einer Mehr­heit der Bevöl­ke­rung von Europa.

  43. Avatar von Volker Rieck

    Hal­lo Herr Clay,

    Ich fin­de es inter­es­sant, dass Sie mir nicht zutrau­en, den Unter­schied zwi­schen The und Your zu kennen.
    Sein Sie ver­si­chert, dass die Daten, die wir bei Talk­wal­ker abge­fragt haben, sich auf #Savey­ourin­ter­net bezo­gen haben.
    Sie kön­nen sie, sofern Sie einen Talk­wal­ker Account haben, sel­ber verifizieren.

    Die Debat­te (FCC – Netz­neu­tra­li­tät), die Sie mei­nen fand nicht im Som­mer 2018 son­dern weit vor­her von Novem­ber 2017 bis Febru­ar 2018 statt.
    Das ist aber auch uner­heb­lich, weil wir schon den rich­ti­gen Has­tag benutzt haben und nicht #savetheinter­net benutzt haben
    Ihr Vor­wurf, ich hät­te falsch recher­chiert, ist daher eine unbe­wie­se­ne Falschbehauptung.

    Ich darf Sie daher bit­ten, Ihre Aus­sa­gen zu berich­ti­gen. Ansons­ten müss­te ich das lei­der juris­tisch erwirken.
    Mei­nungs­frei­heit deckt glück­li­cher­wei­se kei­ne unbe­wie­se­nen Falschaussagen.

  44. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    Lie­ber Herr Rieck,

    Bis­her ging ich davon aus, dass sie nur ver­se­hent­lich einer Ver­wechs­lung unter­le­gen sei­en. Lei­der ist jedoch ihre eben getrof­fe­ne Aus­sa­ge hier unver­ein­bar mit jener, die am 3. Sep­tem­ber 2018 auf Ihrer eige­nen Web­site unter Ihrem Autoren­kür­zel VR erschien:
    > „Eine inter­es­san­te Ana­ly­se der Con­tent Crea­tors Coali­ti­on aus den USA hat unter­sucht, von wo die Tweets mit dem Hash­tag #savetheinter­net im Zeit­raum 1. Juni.-1. August eigent­lich stamm­ten.“ http://webschauder.de/vorhang-auf-zur-naechsten-runde/

    Die Fest­stel­lung, ob denn nun Herr Rieck oder Herr Rieck hier eine „unbe­wie­se­ne Falsch­be­haup­tung“ auf­ge­stellt hat, über­las­se ich ger­ne ihren juris­ti­schen Bemühungen.

    Bes­te Grüße!

  45. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    So.
    Dan­ke für die vie­len Argu­men­te! Für mich ist die Dis­kus­si­on erst ein­mal abge­schlos­sen. Ich habe mir eine Mei­nung gebil­det. Ich tei­le eini­ge der Hor­ror­vi­sio­nen nicht. Ich hal­te den aktu­el­len Stand aber auch für so unklar, dass vie­le Site betrof­fen sein könn­ten, die gar kein gro­ßes Pro­blem mit Urhe­ber­rech­ten haben. Selbst wenn die mit dem aktu­el­len Ent­wurf schon nicht gemeint sein soll­ten: das kann muss man deut­li­cher sagen und deut­li­che Kri­te­ri­en fin­den. Chris­to­pher hat dazu ja eini­ge Bei­spie­le gebracht.

    Ich den­ke, eine rie­si­ge Site wie You­tube die viel Geld ver­dient wird sich trotz­dem ändern müs­sen, damit Rech­te­inha­ber ihren Rech­ten nicht stän­dig hin­ter­her lau­fen müs­sen. Ich habe aber den Ein­druck, dass die­ses Ziel vie­le Kri­ti­ker der Richt­li­nie tei­len. Letzt­lich sind alle dafür, dass Men­schen, die Krea­ti­ves schaf­fen, davon auch etwas haben sol­len – vor allem, wenn statt­des­sen ande­re mit ihren Wer­ken Geld verdienen.

  46. Avatar von volker
    volker

    Herr Clay,

    Sie hat­ten Recht, die Bild­un­ter­schrift war falsch.
    Es wur­de heu­te berich­tigt und auch klar gekennzeichnet.
    Inhalt­lich stimmt das Bild, zur Vor­sicht habe ich heu­te noch mal Zah­len für bei­de Hash­tags in dem Zeit­raum von Talk­wal­ker gezo­gen, die das alles bestä­ti­gen. Inso­fern gibt es an der Aus­sa­ge in dem Arti­kel nichts zu ändern.

  47. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    Lie­ber Chris­to­pher Clay,

    ich will jetzt nicht mehr all­zu­viel Zeit in mei­ne Replik ver­schwen­den weil Sie mit einem Recht haben: Eini­gen wer­den wir uns hier wojl­nicht mehr. 

    Aber ich möch­te ihnen und der Selbst­be­weih­räu­che­rung der Arbeit des Büros Julia Reda ent­schie­den wider­spre­chen. Zwi­schen der Aus­sa­ge ihrer Behaup­tun­gen und ihren eige­nen Aus­füh­run­gen klafft eine extrem gro­ße Lücke. Das fängt schon mit der leicht über­prüf­bah­ren Behaup­tung an, es hät­ten „Hun­der­te!“ Aka­de­mi­ker den Pro­test im Juni abge­zeich­net. Das kann jeder genau nach­le­sen, dass knapp „EINHUNDERT“ nicht „HUNDERTE“ sind. 

    Sie selbst haben von mir wei­ter oben ver­langt, das sich sie rich­tig zitie­re, also ach­ten sie bit­te selbst auf die Ver­läss­lich­keit ihrer Aussagen.

    Die Rich­tig­stel­lung von Rieck spricht Bän­de, ihre Behaup­tung es hät­te kei­ne Inter­ven­ti­on aus den USS gege­ben,. und „Savetheinter­net“ sei auf eine netz­neu­tra­li­täts­kam­pa­gne zurück­zu­fü­j­ren, kann vom timing her nicht stim­men, weil die Kam­pa­gne in dem gemes­se­nen Zeit­raum schon gar nicht mehr lief. Mir lie­gen Infrma­tio­nen vor, die bele­gen dass es im Zeit­raum 06 bis 09 2018 mehr Twit­ter­mel­dun­gen mit dem hash­tag #saveY­OURin­ter­net aus den USA gege­ben hat als auch Deutsch­land. Von die­sen Twit­ter­mel­dun­gen stam­men über 93% aus Washing­ton DC!

    Sie bestä­ti­gen in ihrem „Dis­lai­mer“ oben genau das, was Rieck sagt: Es hat eine ver­steck­te Betei­li­gung ame­ri­ka­ni­scher Lob­by­ing­un­ter­neh­men an der Kam­pa­gne gege­ben. Inter­es­sant ist, wie die bewusst ver­sucht haben über Schein­fir­men wie „Copy­right For Crea­ti­vi­ty“ ihre Mit­wir­kung zu verschleiern. 

    Tim Allen, Spre­cher der SED-Grup­pe im Reprä­sen­tatnten­haus mein­te dass die „DDOS“-Kampagne“ „die extrems­te Ein­wir­kung von Lob­by­ing auf das Euro­pa­par­la­ment seit sei­nem Bestehen war.“ Es gab Todes­dro­hun­gen gegen Axel Voss. Das hat natür­luch alles GARNICHTS mit ihrer „Ver­kürz­ten“ Infor­ma­ti­ons­po­li­tik zu tun. 

    Wer nach­schau­en möch­te, wie die Infor­ma­ti­ons­po­li­tik des Büros Julia Reda ist, muss nur selbst auf ihre Twit­ter­ac­count @Senficon schau­en. Die „Infor­ma­ti­ons­po­li­tik“ die sie in ihrem Post oben beschrie­ben steht in schar­fem Kon­trast zu dem was in die­ser Twit­ter­line statt­fin­det, oder in ihren Inter­views. Sie kre­ieren Hys­te­rie, Poli­tik­ver­dros­sen­heit und Des­in­for­ma­ti­on. Um zu sehen, was dao­vin „Beim Volk“ ankommt, muss man nur auf die Zweit­be­richt­erstat­tung der ganezn You­Tuber schau­en. Gibt ihnen das nicht zu denken?

    Die Grup­pen­dy­na­mi­schen Pro­zes­se an denen sie gera­de mit­wir­ken füh­ren nicht zu kon­struk­ti­vem demo­kra­ti­schen Dis­kurs, sie erzeu­gen nur noch Dis­senz und Poli­tik­ver­dros­sen­heit. Der Grund, wes­we­gen die­ser Pro­zess nun in Hys­te­rie umschlägt ist eben­die­ses pro­pa­gan­dis­ti­sche Infor­ma­ti­ons­ge­bah­ren des Büros Julia Reda. Mag sein,d ass auf ihrer Web­sei­te ein seriö­ser Dis­kurs herrscht, aber die liest keiner.

    Im End­ef­fekt wird dies nun dazu füh­ren, das Art13 mit erheb­li­chen Män­geln kommt, oder eben gar nicht. Eine sinn­vol­le Lösung wird nicht gewollt und kon­struk­ti­ve Dis­kus­si­on wur­de von ihnen nicht geführt. 

    Und last not least. Die recher­che und die Behaup­tung der Artikel13 Befür­wor­ter, es habe Astro­tur­fing gege­ben ist bewie­sen. Das sie selbst die Fak­ten ken­nen, haben sie ja aus­ge­führt. Dann geben sie dass doch zu, anstatt die Aus­sa­ge selbst zu bestrei­ten und wie­der­um ins Lächer­li­che zu zie­hen, so hät­te man wneigs­tens einen Mini­mal­kon­sens, anstatt sich gegen­sei­tig imme rnur der Lüge bezich­tiugen zu müssen.

  48. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    Da ich die gan­ze Geschich­te mit faden­schei­ni­gen Behaup­tun­gen in der Pres­se alles sehr kon­fus fand und das ‚Cui Bono’, wel­ches auch in dem jetzt gelösch­ten Bei­trag des euro­päi­schen Komi­tees gestellt wur­de, nicht rich­tig deu­ten konn­te, hab ich mir nun eine ver­ein­fach­te Inter­pre­ta­ti­on der gan­zen Geschich­te zurecht­ge­legt, mit der ich ganz gut die ein­zel­nen Aus­sa­gen bewer­ten kann :
    es geht bei die­ser Novel­le nicht um ein Gesetz zum Schutz des Urhe­ber­rechts, son­dern um die Neu­ver­tei­lung für die Ver­wer­ter. Es müss­te eigent­lich Ver­wer­ter­schutz­richt­li­nie heißen.
    Ver­wer­ter sind die Nut­zer von urhe­ber­recht­lich geschüt­zen Wer­ken und dazu gehö­ren Rech­te­ver­wer­ter, Ver­la­ge, etc (qua­si die ‚alten’ Medi­en) und Google/​YT, Face­book (qua­si die neu­en Medien).
    Die Ver­wer­ter der alten Medi­en, ver­su­chen nun durch die Reform die­ses Geset­zes mehr vom Kuchen abzu­be­kom­men, da sie der Mei­nung sind, dass die neu­en Medi­en zuviel für die ande­ren Ver­wer­ter gene­riert. Sie sehen dabei auch nur die Top­kon­zer­ne – die klei­ne­ren Ver­wer­ter wer­den als läs­ti­ge Kon­kur­ren­ten angesehen.
    Die wirk­li­chen Urhe­ber der Wer­ke sind erst­mal unin­ter­es­sant und wer­den von einer Umver­tei­lung durch die­se Urhe­ber­recht­li­nie nichts oder fast nichts mit­be­kom­men. Oft wur­den sie eh mit Buy-Out-Veträ­gen ent­eig­net. Eine Umver­tei­lung durch die Ver­wer­ter ist inkon­se­quent und nicht transparent.

    Jetzt kommt die Crux der Geschich­te: bei­de Sei­ten der Ver­wer­ter, sowohl Google/​YT als auch Ber­tels­mann, Sprin­ger, VG Wort… kön­nen aus die­sem Gesetz Vor­tei­le ziehen.
    Auf der Stre­cke blei­ben die klei­nen Ver­wer­ter, wie Foren­be­trei­ber oder auch Lokal­zei­tun­gen, die nicht zu den gro­ßen Ver­la­gen gehö­ren, und wahr­schein­lich auch klei­ne­re Plat­ten­la­bel etc. Und die gro­ßen Ver­wer­ter wer­den um einen Ver­lust der klei­nen nicht trau­rig sein, da es ihre Posi­ti­on stärkt.

    Und wenn jemand erzählt, dass die Reform wegen der Künst­ler und Krea­ti­ven durch­ge­setzt wer­den muss, dann erzählt er nicht die Wahr­heit. Wenigs­tens kom­me ich aktu­ell zu die­sem Schluss. Cui bono? Den gro­ßen Verwertern.

  49. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    @CarstenG:

    Das wür­de ich nicht dar­aus schlie­ßen. Die stärks­ten Trei­ber hin­ter dem gesetz sind ver­wer­tungs­ge­selslchaf­ten wie GEMA, GESAC; Sacem, etc. Und die bezah­len nun­mal direkt die Urheber.

    Und auch wenn label mehr Lizenz­ein­nah­men ein­neh­men, so erhal­ten die Künst­ler einen Anteil davon. Alles ande­re wäre sit­ten­wid­ri­ge Vertragsgestaltung.

  50. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Was mich an all dem am meis­ten stört: Ich höre immer wie­der, dass sich für Users nichts ändert, aber wenn Fil­ter erst über mei­nen Con­tent urtei­len müs­sen, womög­lich klei­ne Web­sites weg­fal­len, wo ich mei­nen Con­tent pos­ten kann oder ich als klei­ner, unab­hän­gi­ger Con­tent Crea­tor gegen­über den Gro­ßen unter­ge­he, sehe ich nicht, wie sich nichts für die User ändert oder dass etwas für den User bes­ser wird, wie Befür­wor­ter immer wie­der ger­ne behaupten.

  51. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    @Stefan Her­wig
    Der Ver­tei­lungs­schlüs­sel der GEMA ist aktu­ell ja schon nicht als gerecht zu bezeich­nen, soll­te man kein ordent­li­ches Mit­glied sein. Ein Ver­lag wird mMn bei bestehen­den Ver­trä­gen mit z.B. Jour­na­lis­ten nicht plötz­lich anfan­gen, die­se bes­ser zu bezahlen.
    Daher bin ich skeptisch.

    Ich stim­me Micha­el zu: der euro­päi­sche Markt für bestimm­te Inter­net­an­ge­bo­te wird auf alle Fäl­le schrumpfen.

  52. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    @CarstenG:

    dass der Ver­tei­lungs­schlüs­sel der GEMA nicht ohne Tadel ist (stim­me dir prin­zi­pi­ell zu) ist aber kein Argu­ment, die Ver­tei­lungs­UN­ge­rech­tig­keit zwi­schen Rech­te­inha­bern und Platt­for­men NICHT zu regulieren. 

    Und auch im Text­be­reich gibt es VGs, wie zum Bei­spiel die VG Wort.

  53. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Nie­mand ist gegen eine Regu­lie­rung der Platt­for­men, Ste­fan Her­wig, aber dann absicht­lich einen solch mie­sen Arti­kel 13 abzu­lie­fern, der wer weiß was für Scha­den anrich­ten wird und die Mög­lich­kei­ten des Users im Netz womög­lich arg ein­schrän­ken wird, ist unentschuldbar.

  54. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    Für mich wäre die Fra­ge eher: Ver­tei­lungs­UN­ge­rech­tig­keit zwi­schen Rech­te­inha­bern und Platt­for­men oder Ver­tei­lungs­UN­ge­rech­tig­keit zwi­schen Urhe­ber und Ver­wer­ter (Stich­wort für Text­be­reich: Buy-Out-Ver­trä­ge), die nicht im Urhe­ber­schutz­ge­setz refor­miert wird. Aber das ist dann per­sön­li­che Preferenz.

    Gera­de, da die Aus­nah­men für klei­ne­re Platt­for­men mit gro­ßem Auf­wand aus dem Text ent­fernt wur­den und die aktu­el­len Aus­nah­men für bestehen­de Ange­bo­te eigent­lich nicht erfüll­bar sind, zeigt, dass die klei­nen Ser­vice­an­bie­ter, bei denen Urhe­ber ande­ren Benut­zern frei ihre Wer­ke gezeigt haben, den Ver­ant­wort­li­chen ein Dorn im Auge sind.

  55. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Das ist schon die wich­tigs­te Fra­ge, die mich seit lan­gem drängt: War­um haben die Befür­wor­ter jene Vor­schlä­ge igno­riert, die Arti­kel 13 libe­ra­ler gemacht hät­ten und haben ihn absicht­lich so mies gemacht sowie die SME-Aus­nah­me so der­ma­ßen unmög­lich erfüll­bar gemacht?

  56. Avatar von Christopher Clay
    Christopher Clay

    Aka­de­mi­ke­rIn­nen gegen die Reform:
    • 228 gegen das Leis­tungs­schutz­recht https://www.ivir.nl/academics-against-press-publishers-right/
    • 63 gegen die Reform (2. offe­ner Brief) https://www.create.ac.uk/policy-responses/eu-copyright-reform/
    • Meta­stu­die: „the­re is near­ly uni­ver­sal cri­ti­cism of the pro­po­sal“ http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/596810/IPOL_STU%282017%29596810_EN.pdf
    • Ein­schät­zung eines Pro­fes­sors: „all the aca­de­mic respon­ses unani­mously point in the same direc­tion“ https://www.youtube.com/watch?v=lR5CfAZ1Nwk

    Bit­te ger­ne die glü­hen­den Befür­wor­te­rIn­nen auf­zäh­len und ver­lin­ken, statt mit einer Debat­te abzu­len­ken ver­su­chen, ob das denn nun „Hun­der­te“ sind oder nicht: Die Mehr­heits­ver­hält­nis­se sind sonnenklar.

    Auf der einen Sei­te eine unver­kürz­te Debat­te ver­lan­gen, auf der ande­ren die über­wäl­ti­gen­de fach­li­che Kri­tik von Exper­tIn­nen, die ihr Leben lang an die­sem The­ma arbei­ten, völ­lig igno­rie­ren: Das passt nicht zusammen.

  57. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    „Für mich wäre die Fra­ge eher: Ver­tei­lungs­UN­ge­rech­tig­keit zwi­schen Rech­te­inha­bern und Platt­for­men oder Ver­tei­lungs­UN­ge­rech­tig­keit zwi­schen Urhe­ber und Ver­wer­ter (Stich­wort für Text­be­reich: Buy-​Out-​Verträge), die nicht im Urhe­ber­schutz­ge­setz refor­miert wird. “

    Vor­schlag: Liess doch mal die GESAMTE Urhe­ber­rechts­no­vel­le, also den PRIMÄRTEXT da siehst du, dass auch die Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit zwi­schen Urhe­bern und Ver­wer­ter jus­tiert wird. Da gibt es dive­ese Para­gra­phen, z.B. ver­bands­kla­ge­recht, etc.

    Inter­es­siert nur kei­nen… dass da sonst noch was wich­ti­ges gere­gelt wurde.

  58. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Stefan Her­wig: Das mit inter­es­siert kei­nen ist nicht so ganz rich­tig. Mit den Arti­kel 14 bis 16 sind doch Arti­kel, die so ziem­lich alle gut finden.

  59. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    Ich den­ke, ich weiss jetzt mit wel­cher Per­son ich es zu tun habe und wel­che Inter­es­sen da ver­te­ten sind. Daher verb­schie­de ich mich hier aus delm Blog.

  60. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    @MichaelA: Rich­tig, aber wie wir sehen kön­nen, hat die­se Kun­de nicht alle Teil­neh­mer der Debat­te erreicht. Dis­ku­tiert wird nur über Art.11 & 13, dass die Nobel­le ansons­ten wei­test­ge­hend sinn­vol­le Updates ent­hält, fällt inn­der hys­te­ri­schen Dis­kus­si­on meist unter den Tisch. Das ist inso­fern nicht ganz neben­säch­lich, da es durch­aus sein kann, dass die gan­ze Novel­le nicht ver­ab­schie­det wird. 

    Cas­t­enG: Das ihört sich ja ver­stö­rend an. Las­sen sie uns auch an ihren Erkennt­nis­sen teil­ha­ben, bevor sie hier verschwinden? 

    Adden­dum: Para­noia ist meist kein guter Ratgeber.

  61. Avatar von CarstenG
    CarstenG

    > Das ihört sich ja ver­stö­rend an. Las­sen sie uns auch an ihren Erkennt­nis­sen teil­ha­ben, bevor sie hier verschwinden?

    Nun gut, da die Fra­ge noch gestellt wor­den ist, wer­de ich mei­ne Grün­de dar­le­gen, war­um ich eine wei­te­re Dis­kus­si­on eher nicht für frucht­bar halte.
    Ich sehe eine Per­son, die sich auf Sei­ten der klei­ne­ren Ver­wer­ter posi­tio­niert und die irgend­wann dadurch mäch­tig mit You­tube anein­an­der­ge­ra­ten ist. Nun wird gegen alles geschos­sen, was Goog­le betrifft, ein Kreuz­zug gegen den Mono­po­lis­ten gestar­tet und alles begrüßt, was gesetz­lich zu Ein­schrän­kun­gen die­ser Inter­net­mo­no­po­lis­ten führt. Da sind dann die­se Kol­la­te­ral­schä­den auf dem Weg zum Ziel, wenn die­se Richt­li­nie so umge­setzt wird, nicht mehr wichtig.

    Viel­leicht lieg ich in mei­ner Ein­schät­zung auch falsch, aber wenn es sich so ver­hält, käme durch wei­te­res Vor­brin­gen von Vor­be­hal­ten gegen die­se Richt­li­nie nicht wirk­lich etwas rum und es wür­den nur die glei­chen Argu­men­te vor­ge­bracht werden.

    Hier noch zum Schluss eine Sei­te, die spon­tan auf Grund der Lage erstellt wur­de und die sich ohne You­tube-Mobil­ma­chung gegen die Geset­zes­re­form wendet:
    https://foren-gegen-uploadfilter.eu/

  62. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Lei­der ist die Para­noia gerecht­fer­tigt. Täg­lich wer­den neue Aspek­te an Arti­kel 13 bekannt und die las­sen es mitt­ler­wei­le so daste­hen, als wenn das Inter­net eben doch zer­stört werd­ne könn­te durch die­sen Arti­kel. Ich neh­me mal 2 Bei­spie­le, die jüngst auf­ge­grif­fen wur­den,. die Dating­platt­form Tin­der und Foren, bei­de angeb­lich aus­ge­schlos­sen, aber Rezo legt über­zeu­gend nahe, dass sie eben doch betrof­fen sind, ich zitie­re: 1. „In Arti­kel 13 steht, dass Tin­der mit allen Rech­te­inha­bern Lizen­zen abschlie­ßen muss. Nicht mit mit den Nutzern.
    Ich bin zB Rech­te­inha­ber (es exis­tie­ren Fotos, die ich gemacht habe) aber bin kein Nut­zer von Tinder.
    Ich räu­me also nix ein. Tin­der müss­te Kon­takt zu mir auf­neh­men.“ und 2. „Ich lese den Arti­kel so, dass auch Foren betrof­fen sind, sofern dort in län­ge­ren Bei­trä­gen dis­ku­tiert wird. Denn ein Text in einem Forum ist urhe­ber­recht­lich geschützt, wenn er eine gewis­se „Schöp­fungs­hö­he“ erreicht. Län­ge­re Bei­trä­ge wären das. Sol­che Foren wären also betrof­fen.“ Wie soll man nicht panisch wer­den wenn selbst das Lieb­lings­fo­rum betrof­fen sein könn­te, Ste­fan Herwig?

  63. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @MichaelA: Tat­säch­lich wer­den nicht neue Aspek­te bekannt, son­dern täg­lich über­legt sich jemand neu, wie man die Defi­ni­ti­on aus Arti­kel 2 so inter­pre­tie­ren kanm, dass sie zu $belieb­ter­Dienst passt. Eigent­lich passt die Defi­ni­ti­on näm­lich auch auf Autos. Wenn man das Ein­stei­gen als Upload sieht und Per­sön­lich­keits­rech­te als Urhe­ber­recht betrach­tet. Man wird also zukünf­tig nur noch Autos kau­fen kön­nen, die Gesichts­scan­ner haben, die che­cken, ob jemand poli­zei­lich gesucht wird oder nicht. DAS ist mal eine aüberwachungsinfrastruktur.

    Leu­te. Ich habe schon gesagt, ich emp­feh­le die Richt­li­nie zu prä­zi­sie­ren. Aber in Arti­kel 2 sind ver­schie­de­ne Aus­nah­men defi­niert und das bedeu­tet auch, dass es Aus­nah­men geben muss, wenn sich die natio­na­len Gesetz­ge­ber dar­an machen, die Richt­li­nie in natio­na­les Recht zu über­set­zen. Der Geist der Richt­li­nie macht deut­lich, dass es um die gro­ßen Anbie­ter geht, die vie­le Pro­ble­me mit Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen haben. Natür­lich gibt es kei­ne Garan­tie, dass das ver­nünf­tig in Deutsch­land umge­setzt wird, aber ich habe da die Hoff­nung nicht kom­plett aufgegeben.

  64. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    PDF das auf der Sei­te von Julia Reda ver­linkt ist https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/
    Dis­clai­mer: Ich habe das nur zum Teil gelesen.

    “ ‘online con­tent sha­ring ser­vice pro­vi­der’ means a pro­vi­der of an infor­ma­ti­on society
    ser­vice who­se main or one of the main pur­po­ses is to store and give the public access to a
    lar­ge amount of copy­right pro­tec­ted works or other pro­tec­ted sub­ject-mat­ter uploa­ded by its
    users … “ 

    - Von Wer­ken DRITTER ist kei­ne Rede. Wenn Nut­zer es selbst erstel­len ist es urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al, also wenn man das ver­teilt fällt man schon dar­un­ter. (@Stefan Herwig)
    – Mir ist unklar ob der Begriff „uploa­ded“, selbst erstell­ten Text aus­schließt. Daher den­ke ich eher nicht. In dem Fall sind weit aus mehr Sei­ten betrof­fen als wenn es nur um Datei­en ginge.
    – „or other pro­tec­ted sub­ject-mat­ter“ kann dann even­tu­ell bedeu­ten kur­ze Text­aus­schnit­te wie in Absatz 11, also Nut­zer die Tex­te aus der Pres­se zitie­ren. Da bin ich mir aber nicht sicher. Was gibt es sonst noch? Mar­ken­recht, Zeug das even­tu­ell paten­tiert ist, …

    „… which it orga­ni­s­es and pro­mo­tes for pro­fit-making purposes.“

    - „for pro­fit-making“ kann evtl. schon sein wenn man Spen­den sam­melt ohne als gemein­nüt­zig zu gel­ten oder ein wenig Wer­be­ein­nah­men hat. Viel­leicht ist man aber raus wenn man nicht die hoch gela­de­nen Inhal­te bewirbt, son­dern nur die Platt­form all­ge­mein oder eben frei­wil­li­ge Spen­den sam­melt. Kom­men­ta­re in Blogs und sowas wären dann schon mal sicher raus, da man ja nicht die­se Kom­men­ta­re bewirbt.
    – Mög­li­cher­wei­se ist damit ist sowas gemeint das man bei You­tube Vide­os emp­foh­len bekommt die einen inter­es­sie­ren könn­ten. Das ist von den Nut­zern hoch­ge­la­den, wird von dem Dienst emp­foh­len, kann aber nicht-lizen­sier­te Inhal­te ent­hal­ten. Pro­blem: Jede Sei­te die „das könn­te dich auch noch inter­es­sie­ren“ betreibt, ist dann betrof­fen (kann natür­lich aus ande­ren Grün­den raus sein).
    – Orga­ni­sie­ren kann vie­les bedeuten. 

    Ein grund­sätz­li­che­res Pro­ble­me bit­te nicht vergessen:
    1. USA haben eine erwei­ter­te Fair-Use-Rege­lung. Solan­ge man das ori­gi­na­le Werk nicht gefähr­det ist man eher auf der siche­ren Sei­te. In der EU bräuch­te man die Erlaub­nis und evtl. Lizenz. Dar­um wird You­tube vie­le Inhal­te in Zukunft für Nut­zer aus der EU ein­fach blocken.
    2. Klei­ne Anbie­ter bei denen nicht so ganz klar ist ob sie unter die gan­ze Rege­lung fal­len, kön­nen mit Pro­zes­sen bedroht wer­den und dazu ein­fach zu bezah­len. Ich habe soweit auch nichts davon gele­sen das dies als Geschäfts­mo­dell ver­bo­ten und straf­bar sein soll, und…
    3. … was ist gene­rell mit fal­schen Anga­ben das man ein Werk besitzt? Kei­ne Stra­fen für Fir­men das für Inhal­te klei­ner Anbie­ter aus dem Netz tun um ande­re damit zur Zah­lung oder Sper­rung zu zwingen?
    4. Es besteht immer noch die Gefahr das klei­ne Fir­men, also auch neue Anbie­ter, zu sehr gefähr­det sind oder US-Fir­men gene­rell Vor­tei­le haben weil sie Fair-Use-Zeugs nut­zen können.
    5. Mir ist immer noch nicht klar wie Anbie­ter mit allen Men­schen der Welt Ver­trä­ge schlie­ßen sol­len. Im Grund greift das wenn Nut­zer ein Video hoch­la­den und ange­ben das sie etwas nut­zen das sie nicht selbst erstellt haben. YT müss­te dann her­aus­fin­den wie sie den Urhe­ber ent­schä­di­gen, da sie von der Wer­bung auf ihrer Sei­te pro­fi­tie­ren. Die Anbie­ter müs­sen ihr mög­lichs­tes tun… Man hät­te dann vor­schrei­ben kön­nen das Krea­ti­ve eine maschi­nen­les­ba­re Datei mit Preis­an­ga­ben und einer Adres­se für die Bezah­lung online stel­len müs­sen, sonst sel­ber schuld.
    6. Upload­fil­ter-as-a-ser­vice ist nicht aus­ge­schlos­sen. Platt­for­men müs­sen ihr Mög­lichs­tes tun, und was sie sich leis­ten kön­nen. Bie­tet wer das als kos­ten­güns­ti­gen Dienst an, müss­ten sie es wohl nut­zen und dazu ihre Daten tei­len (z.B. zur Bil­der­ken­nung). Das Upload­fil­ter in der Ver­gan­gen­heit von Gerich­ten abge­lehnt wur­den ist hier mMn kein Argu­ment, da die Richt­li­nie ja genau das ändern soll.
    7. Sehr vie­le EU-Bür­ger müs­sen sich nun seit Tagen mit die­sem Zeug beschäf­ti­gen, und immer wie­der kommt so was von der EU. Eigent­lich müss­te man da stän­dig aupas­sen was die wie­der aus­he­cken. Dabei ist das Doku­ment der­zeit noch nicht mal offi­zi­ell ver­füg­bar, son­dern von Julia Reda online gestellt. 

    Fazit: Klei­ne wie gro­ße euro­päi­sche Rech­te­inha­ber wol­len aus Platt­for­men Geld her­aus­pres­sen. Es geht dabei nicht vor allem um Gesamt­wer­ke die ille­gal ver­brei­tet wer­den, son­dern um die Nut­zung von Aus­zü­gen. Die­se fin­det häu­fig durch klei­ne, eher klei­ne oder oft auch gar nicht-pro­fit­ori­en­tier­te Akteu­re statt, wer­den aber auf Platt­for­men ver­brei­tet die an die­ser Ver­brei­tung, Orga­ni­sa­ti­on und Kura­tie­rung ver­die­nen. Aller­dings wie­der­um viel zu wenig im Ein­zel­fall als das sich die Lizen­zie­rung loh­nen wür­de, und sie kön­nen die lizenz­pflich­ti­gen Inhal­te auch nicht ohne wei­te­res von ande­ren Inhal­ten tren­nen. Da die Regeln in den USA anders als in der EU sind, wer­den Inhal­te geblockt werden.

  65. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem.…

  66. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich habe alle Kom­men­ta­re gele­sen. In mei­nem Kom­men­tar sind so Punk­te die noch nicht erwähnt wur­den, sowie wei­te­re Anmer­kun­gen zu bereits bekann­ten Punk­ten. Vor allem habe ich aus dem Text der Richt­li­nie zitiert und zu bele­gen das eini­ge Din­ge die erwähnt wur­den so nicht drin stehen. 

    Es gibt kei­nen Grund durch den Kom­pro­miss beru­hig zu sein.

  67. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Sven: Also wür­dest du sagen, dass Empö­rung noch ange­bracht ist, eben­so wie eine Pri­se Panik?

  68. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Jetzt ist halt die Zeit das gan­ze noch zu stop­pen. Danach kann man nur noch ver­su­chen die Umset­zung der Richt­li­nie in natio­na­les Recht zu beein­flus­sen. Danach wird sich an der gan­zen Rege­lung so schnell nichts mehr ändern. 

    Durch die Unge­nau­ig­keit der For­mu­lie­run­gen gibt es halt auch eine Unsi­cher­heit, ich fin­de aber es sieht eher schlimm aus. Ich will die Aus­wir­kun­gen aber auch nicht über­trei­ben. Für You­tube und so Zeug kann man sich einen VPN besor­gen, was klei­ne Platt­for­men wie Foren und so wei­ter in Euro­pa angeht wird man sehen. Wenn man kei­ne Inhal­te emp­fiehlt oder gezielt mit Wer­bung ver­knüpft ist man wohl nicht betrof­fen, und ob Text über­haupt betrof­fen ist weiß ich nicht sicher. 

    Mei­ne Hoff­nung ist aber auch das sich mehr klei­ne Diens­te in P2P-Net­ze ver­ab­schie­den. Bringt einer­seits nichts wenn man eine Platt­form betreibt und von Wer­bung lebt oder mit­tels Kon­to­num­mer Spen­den sam­meln will, aber die Platt­form kann dann eine freie Soft­ware sein und der Anbie­ter von Inhalt muss ja nicht anonym sein, bzw. wenn etwas gegen das Urhe­ber­recht ver­stößt schon, aber man muss auch nicht mit allem was man tut Geld verdienen.

  69. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    „Durch die Unge­nau­ig­keit der For­mu­lie­run­gen gibt es halt auch eine Unsi­cher­heit, ich fin­de aber es sieht eher schlimm aus.“

    @SomeSven

    Ein Kol­le­ge von mir ist Rechts­an­walt, der hat übers Wochen­en­de mal ein dos­sier zu den gängs­ten vor­wür­fen der krtii­ker geschrie­ben, dass die­ser Les­art wider­spricht. im Gegen­teil: er meint dass fast die kom­plet­te Kri­tik an der Novel­le unsub­sta­tu­iert ist, was sich auch Text bewei­sen lässt.

    Sobald es da einen link gibt, lade ich den mal hoch.

    Gruß,

    Ste­fan

  70. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    Lie­ber Chris­to­pher Clay,

    vie­len Dank, dass sie hier noch­mal klar­ge­stellt haben, so dass sich alle Leu­te von dem Rabu­lis­mus hier selbst über­zeu­gen kön­nen. Die 228 Wis­sen­schaft­ler, die Sie hier her­an­zie­hen, spre­chen sich gegen Arti­kel 11, also das LEISTUNGSSCHUTZRECHT aus. Über DAS spre­chen wir hier aber nicht, zumin­dest ich habe das nicht getan, aus gutem Grund: Weil ich die­se Aus­ar­bei­tung des LSRs viel kri­ti­scher sehe, als die gesam­mel­te Kri­tik am Arti­kel 13.…
    (Zur Prä­zi­sie­rung: ich fin­de das Rege­lungs­ziel des LSR, die Posi­ti­on der Ver­la­ge gegen die gro­ßen Platt­for­men zu stär­ken abso­lut unter­stüt­zens­wert, die Maß­nah­me aber lei­der ziem­lich inef­fi­zi­ent und ord­nungs­po­li­tisch alles ande­re als widerspuchsfrei.)

    Das sagt aber Nichts aus zur Eig­nung von Arti­kel 13, und um den – das kann jeder nach­le­sen, der unse­rem Thread noch fol­gen will – ging es hier in unse­rer Dis­kus­si­on, seit Anfang des Threads! Gegen den Arti­kel 13 haben sich -. sie schrie­ben es ja selbst – nur noch ein Bruch­teil der Wis­sen­schaft­ler posi­tio­niert. Trotz­dem addie­ren sie die­se mal mun­ter zusam­men und behaup­ten dann: 

    „Die Mehr­heits­ver­hält­nis­se sind son­nen­klar.“ Selbst wenn wir die gan­ze zeit auch über Arti­kel 11 gespro­chen hät­ten, und selbst wenn eine Addi­ti­on der Geg­ner von Art11 und Art13 argu­men­ta­tiv oppor­tun wäre (was sie nicht ist), sagt das ÜBERHAUPT Nichts über die Mehr­heits­ver­hält­nis­se aus, es sei denn sie haben noch eine Lis­te SÄMTLICHER Urhe­ber­rechts­aka­de­mi­ker Euro­pa in der Hand, aus der her­vor­vor­geht, wie­viel % sich nun wirk­lich aktiv dage­gen posi­tio­niert haben. Wenn nicht, dann ist nur eines erwie­sen: Wir müs­sen mal über ihre „son­nen­kla­ren“ Fak­ten­prä­sen­ta­tio­nen reden. 

    Echt scha­de, dass wir auf die­sen Niveau gelan­det sind, ich dach­te ernst­haft man könn­te sich hier kon­struk­tiv annä­hern, ins­be­son­de­re wie viel zu wenig Dia­log zwi­schen den Kri­ti­kern und Unter­stüt­zern des Arti­kel 13 statt­fin­det. Aber durch die Mit­tel von denen sie hier Gebrauch gemacht haben, haben sie lei­der mei­ne Befürch­tun­gen was die „Red­lich­keit“ der Argu­men­ta­ti­on des Büros Julia Reda angeht noch bestä­tigt. Ich fin­de es sehr scha­de, dass wir nicht zusammenfinden. 

    Die Wis­sen­schaft­ler, die sich serös zum Arti­kel 13 posi­tio­niert haben, haben das immer auf Basis eines datier­ten Geset­zes­tex­tes gemacht. Seit­dem hat der text zig­fa­che Häu­tun­gen durch­ge­macht, und er ist – das ist mir gerad ein den letz­ten Tagen noch bewusst gewor­den – nun noch ein­mal deut­lich bes­ser, als sei­ne Früh­fas­sun­gen. Auch das ist noch­mal zu berück­sich­ti­gen, wenn es um die Kri­tik am Gesetz geht.

  71. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Stefan Her­wig: Dein Kom­men­tar zu dem Arti­kel in der Süd­deut­schen Zei­tung, dei­ne Kom­men­ta­re hier und auch der Arti­kel hier an sich haben sehr gehol­fen, dass ein Teil der Panik, die ich hat­te zumin­dest etwas ver­pufft ist. Nichts­des­to­trotz blei­be ich bei mei­ner Mei­nung, dass zumin­dest die 3‑Jahresregel es effek­tiv ver­hin­dert, dass eine Sei­te die Aus­nah­me­re­ge­lung über­haupt in Anspruch neh­men kann, eben­so wie ich die teil­wei­se zu schwam­mi­gen For­mu­lie­run­gen als kri­tisch anse­he. Ich freue mich schon, wenn du einen Link zu dem Urteil hast, das der Anwalt über Arti­kel 13 hat. Wie siehst du eigent­lich Sol­me­ckes Mei­nung zu Arti­kel 13? Die ist ja äußerst kri­tisch und nega­tiv und der ist auch Anwalt, Schwer­punkt Internet-Recht.

  72. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich freue mich auch auf das Dos­sier. Das besteht aber die Gefahr das die lau­tes­ten Argu­men­te behan­delt wer­den, und dann ein Ein­duck ensteht es gäbe kein Pro­blem, wenn die­se sich als erle­digt her­aus­stel­len sollten.

    Falls er noch eini­ge inter­es­san­te Fra­gen brau­chen sollte:
    – Sind Platt­for­men die vor allem Text ver­brei­ten betrof­fen (Foren, Stack­ex­ch­an­ge,..)? Zumin­dest wenn sie die Inhal­te bewer­ben bzw. empfehlen?
    – Ab wann han­delt eine Platt­form oder ein Uploa­der „for-pro­fit“ (Spen­den ohne aner­kann­te Gemein­nüt­zig­keit, und/​oder ein wenig Wer­bung, man lebt davon, oder die Zeit wird einem entschädigt)
    – Was pas­siert wenn die EU-Staa­ten die Richt­li­nie unter­schied­lich umset­zen und dann ein US-Video das Recht in einem EU-Staat bricht?
    – Oder ein bestimm­ter Inhalt wird in einem EU-Staat mit einer Rege­lung hoch­ge­la­den, und der angeb­li­che Geschä­dig­te sitzt in einem EU-Staat mit stren­ge­rer Regelung?
    – Kann sich eine Platt­form schüt­zen wenn sie unter die Rege­lung fällt, dann aber _​bestimmte_​ Inhal­te nicht mit Wer­bung ver­bin­det aber wei­ter Daten sammelt?
    – Wenn die Produzenten/​Veröffentlicher Lizen­zen für genutz­te Aus­zü­ge Drit­ter haben, muss die Platt­form dann kei­ne mehr haben oder auch noch­mal extra weil sie ja profitiert?
    – Bekom­men die Platt­for­men Pau­schal-Lizen­zen oder sol­len sie dann auch ent­schei­den wel­ches Video es wert ist ver­öf­fent­licht zu wer­den, oder wenn es ihnen zu teu­er ist dann geht es halt nicht?
    – Haf­tet der Verföffentlicher/​Hochlader immer noch, wenn die Platt­form schon haftet?
    – Sind Meme Zita­te? Fal­len sie nun raus oder nicht? Auch wenn sie kei­ne Kari­ka­tur sind?
    – Was ist mit Ava­tar­bil­dern der Nut­zer in Foren? Sind das auch Zitate?
    – Was ist wenn eine US-Fir­ma Geld von You­tube will, für ein Video das in den USA unter Fair-Use fällt aber in der EU nicht, und You­tube kei­ne Lizenz dafür hat? Das Video ist aber in der EU abruf­bar. Spielt der Stand­ort des Rech­te­inha­bers eine Rol­le, was ist mit Niederlassungen?
    —ab hier Arti­kel 11 —
    – Bräuch­te Goog­le News irgend­wel­che beson­de­ren Geneh­mi­gun­gen um in Zukunft Nach­rich­ten direkt von Nach­rich­ten­agen­tu­ren zu bezie­hen und die­se zu ver­öf­fent­li­chen? Was ist wenn sie dazu eine Platt­form für Lokal­jour­na­lis­ten und loka­le Hob­by­jour­na­lis­ten ein­rich­ten um die News dann auf ihrer Platt­form anzuzeigen?
    – Was ist mit Nach­rich­ten im Stil von Shortnews.de, also umfor­mu­liert? Viel­leicht sogar automatisch.

    Wei­te­re Fra­gen erge­ben sich aus dem was ich oben schon geschrie­ben habe. Wer will kann die­se Fra­gen und mei­ne Pos­tings auch ger­ne für Emails an Poli­ti­ker nutzen.

    Ich bin nicht in Panik, nur beun­ru­higt, und es wird nicht bes­ser. Ich woll­te nicht mehr an das The­ma den­ken, habe dann aber über­legt ob ein Kli­ma­wis­sen­schaft­ler und Akti­vist wie Paul Beck­wi­th betrof­fen wäre. Er zeigt halt oft Text von Web­sei­ten in sei­nen Vide­os. Nach­dem ich fast in eini­ge Fal­len getappt wäre, gehe ich nun davon aus: Ja er wäre betroffen.

    Was Platt­for­men angeht gibt es hier aber noch eine Einschränkung:
    (37a) „The defi­ni­ti­on of an online con­tent sha­ring ser­vice under this Direc­ti­ve should target
    only online ser­vices which play an important role on the online con­tent mar­ket by competing
    with other online con­tent ser­vices, such as online audio and video strea­ming ser­vices, for the
    same audiences.“ 

    … wich­ti­ge Rol­le, … glei­ches Publi­kum … – mal wie­der schwam­mig. Hat eine News-Sei­te das glei­che Publi­kum wie ein Forum oder eine Sei­te wie Stackexchange?

  73. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Schwam­mig for­mu­liert sind Richt­li­ni­en, weil sie noch in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den müs­sen. Aber der Sinn der Regel wird doch deut­lich. Eine wich­ti­ge Rol­le in einem Markt, der mit Strea­ming Ser­vices konkurriert…

    Für Text gibt es das Zitat­recht. Das bleibt unan­ge­tas­tet. Des­we­gen ist das eine Richtlinie. 

    Dar­über hin­aus kann man Text nicht fil­tern, weil das Zitat­recht ziem­lich weit­ge­hend ist und es kein zen­tra­les Text­ver­zeich­nis gibt.

  74. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Was sagen sie eigent­lich zu Arti­kel 12? Ken­nen sie sich damit aus? Es geht gera­de auf twit­ter um, dass die­ser Arti­kel ver­hee­rend wäre.

  75. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Sor­ry für den Dop­pel­post, aber die­se Richt­li­nie wür­de für alle Medi­en­ar­ten, auch Tex­te gel­ten. Fil­ter müss­ten also auch Tex­te erken­nen, die der Urhe­ber nicht auf einer Platt­form haben will und das kann mei­nes Kennt­nis­stan­des noch kein Filter.

  76. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    - Was die Sache mit dem natio­na­len Recht angeht habe ich ja schon gefragt wie es dann wird wenn die strei­ten­den Par­tei­en in ver­schie­de­nen Län­dern sit­zen. Da dürf­te der Gerichts­stand des Rech­te­inha­bers rele­vant sein. Bei US-Fir­men viel­leicht der Sitz der euro­päi­schen Niederlassung.

    - „such as“ hal­te ich im Arti­kel 13 /​ 37a schon für wich­tig. Ich blei­be der­zeit dabei, dass dies auch Foren und Info­sei­ten betref­fen kann.

    - Außer­dem kann ein Nut­zer ja Tex­te pos­ten die län­ger sind als erlaubt. Die Fra­ge ist auch wann man als „infor­ma­ti­on socie­ty ser­vice pro­vi­der“ nach Arti­kel 11 gilt: https://indivigital.com/resources/copyright/article-11

    - Und das Argu­ment es gäbe kei­ne Fil­ter zieht nun wirk­lich nicht. Das ist doch viel ein­fa­cher als einer für Video und Musik. Es gibt auch kein zen­tra­les Ver­zeich­nis von Bil­dern, Musik und Video. Die Inha­ber stel­len dann viel­leicht Prüf­sum­men zur Ver­fü­gung, und Anbie­ter von Con­tent-Such­ma­schi­nen nut­zen außer­dem Inhal­te um ihre Soft­ware zu trai­nie­ren. Das die Sache mit den Fil­tern ein Pro­blem ist war doch schon die gan­ze Zeit das Argu­ment der Geg­ner der Richt­li­nie! Bekommt ihr das jetzt erst mit?
    Es wird halt vor Gericht oder ande­ren Pro­zes­sen geklärt ob man genug getan hat und man muss immer wei­ter auf­rüs­ten. Ent­we­der sel­ber was bau­en oder wenn nötig auch mit exter­nen Dienst­leis­tern arbei­ten die einem beim fil­tern helfen. 

    @MichaelA: https://indivigital.com/resources/copyright/article-12/ – da geht es um Autoren vs. deren Verlagen

  77. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Sven: Es wäre mir neu, dass Fil­ter für Tex­te bes­ser funk­tio­nie­ren als die für Videos/​Bilder. Kannst du bit­te eine Quel­le dafür posten?

  78. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Nimm einen Satz, Absatz oder Text und mach eine Prüf­sum­me dar­aus: echo „text“ | md5sum oder sha1sum, was auch immer (Linux). Das kann man mit Daten aus einer Daten­bank vergleichen.

  79. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Sor­ry wenn ich da jetzt unwis­send klingt, mit so etwas ken­ne ich mich nciht aus. Das soll funk­tio­nie­ren? Könn­te ich da nicht auch den Aller­welts­satz ein­ge­ben „Hal­lo, ich bin…“ und das wür­de dann auf vie­le Wer­ke zutreffen?

  80. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Klar, wenn es nur ein Aller­welts­satz ist, dann ist das bedeu­tungs­los. Das wäre ohne­hin auch eher noch ein sehr kur­zes Zitat. Wenn aber mehr ver­gleicht, dann weiß man ob län­ge­re Pas­sa­gen zitiert wur­den, oder ein län­ger Text z.B. ein gan­zer Arti­kel über­nom­men wurde.

  81. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Und wie ist das jetzt mit legi­ti­men Zita­ten a la Buch­re­zen­sio­nen. Da kön­nen schon mal meh­re­re Sät­ze aus dem Buch drin sein.

  82. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Fragst du ob es ein Pro­blem ist, dass zu ver­öf­fent­li­chen oder ob man es in einem Pos­ting fin­den kann? Reviews sind in Arti­kel 13 von der Haf­tung aus­ge­schlos­sen, also man darf das mMn kos­ten­los. Ob Arti­kel 11 ein Pro­blem ist, weiß ich nicht. Ich ver­mu­te eher nein.

    Ansons­ten habe ich das oben schon beant­wor­tet oder ich ver­ste­he die Fra­ge nicht. Ver­giss mal die Sache mit der Prüf­sum­me. Wenn man Sät­ze aus einem Text in einem ande­ren sucht, kann man die Sät­ze fin­den und zäh­len, oder nicht? Das da was dazwi­schen steht kann man auch „sehen“, glaubs mir. Ich bin nicht sehr bewan­dert in Pro­gram­mie­ren, aber ich bekom­me das hin.

    Die Fra­ge ist nicht ob man es her­aus­fin­det, son­dern ob man es fil­tern muss und ob man vor­sichts­hal­ber zu viel fil­tert oder nicht.

  83. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    @MichaelA & SomeSven:

    Hier die Ein­schät­zung des Juris­ten MAr­kus Has­sold. Mei­ner Mei­nung nach sehr lesens­wert und sie beant­wor­tet vie­le Fra­gen zur Kritik:

    http://webschauder.de/downloads/Hassold%20Kritik%20EU-Urheberrechtsrichtlinie.pdf

    Las­sen sie mich wis­sen, ob ihre Ein­schät­zung ähn­lich ist.

    Gruß,

    Ste­fan Herwig

  84. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich kann schon mal sagen das der Herr Has­sold klar par­tei­isch ist, wie man sei­ner Web­sei­te Webschauder.de ent­neh­men kann. Außer­dem ist der Text sehr lang – 46 Sei­ten, WTF. Ich habe mal ange­fan­gen, mal sehen.

    Ich habe selbst gera­de eine Email von der Abge­ord­ne­ten Ange­li­ka Nie­b­ler erhal­ten, in der sie indi­rekt zugibt das Memes nur je nach Fall unter die Aus­nah­men fal­len _​können_​. Ansons­ten wird kei­nes mei­ner Beden­ken wie­der­legt. Es ist wie befürch­tet: Die unsin­ni­gen Ängs­te wer­den wie­der­legt, und damit die gan­ze Ange­le­gen­heit abge­tan. Hier die gan­ze Erklä­rung (die ich per­sön­lich nicht lesen wer­de): https://www.angelika-niebler.de/phpwcms/index.php?artikel-13–11

  85. Avatar von Stfean Herwig
    Stfean Herwig

    @Somesven:

    Sei­en sie fair, und lesen Sie das Doku­ment. Web­schau­der ist nicht die Sei­te von Herrn Has­sold, son­denr nur der Hos­ter. Und von den 46 Sei­ten ist ein gro­ßer Teil das Ori­gnal­do­ku­ment im Anhang. 

    Erst lesen, dann urteilen!

    Nie­b­ler schau ich mir an. 

    SH

  86. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich habe es heu­te mal bis Sei­te 12 gele­sen. Es flutscht bes­ser als ich dach­te. Für heu­te reicht es trotzdem. 

    Ich fin­de es kei­nes­wegs beru­hi­gend. Im Grund ist sein Argu­ment soweit das Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten das Pro­blem lösen wer­den, auch wenn dann der Rech­te­inha­ber selbst sein Werk nur noch dann hoch­la­den kann wenn er eine Lizenz dafür hat [Sei­te 7, unten]. Auf­ge­zähl­te Ver­bes­sung bei eini­gen Memes ist nicht rele­vant, ins­ge­samt kann sehr wohl vie­les unzu­läs­sig sein, und die Platt­form haftet.

    „Sind Dis­kus­si­ons­fo­ren also davon erfasst? … abspiel­be­reit gehaltene
    Wer­ke …“ [Sei­te 11] /​/​ Er inter­pre­tiert den Teil der Richtlinie
    anders als ich. In Arti­kel 2 Absatz 5 steht auch schlicht nichts von
    „abspiel­be­reit gehal­te­ne Wer­ke“ son­dern „gro­ße Men­gen von Inhalten“:
    „to store and give the public access to a lar­ge amount of copyright
    pro­tec­ted works or other pro­tec­ted sub­ject-mat­ter“. Es geht letztlich
    um die Defi­ni­ti­on eines Wor­tes: „uploa­ded“. Wer­den Kom­men­ta­re und
    Dis­kus­si­ons­be­trä­ge hoch­ge­la­den, oder nur Dateien?

  87. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    @Somesven:

    Nie­b­ler gele­sen, ich ver­ste­he das Pro­blem nicht. Wo sehen sie da ein Pro­blem mit Memes? 

    Ich gehe ihre Inter­pre­ta­ti­on inso­fern mit, dass es ein paar pro­ble­ma­ti­sche Aspek­te nicht themsti­siert wer­den. Ich sehe die 3Jah­re-Refel aber immer noch als den gröss­ten Bock, aber durch die Ver­hält­nis­mäs­sig­keits­re­geln, die Has­sold her­aus­streicht glau­be ich, das­ses kei­ne Kata­stro­he wer­den muss. Rechts­si­cher­heit fin­det sich aber erst nach Gerichts­ur­tei­len wie­der, das ist unnötig.

    Ansons­ten fin­de ich den Has­sold-Text aber fut und sehr ver­ständ­lich – auch für Nichtjuristen.….

  88. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Has­sold (das nach dem /​/​ sind mei­ne Notizen):

    … wird sich die Nicht-Lizen­zie­rung vor­aus­sicht­lich auf
    Nischen­pro­duk­te („Vinyl statt Digi­tal“) sowie selbst­ver­ständ­lich auf
    (neue) Spiel­fil­me und TV-Seri­en beschrän­ken, mit deren legaler
    Mög­lich­keit zum Upload aber nie­mand ernst­haft rech­nen dürf­te. [Sei­te
    8] /​/​ Fan­vi­de­os, Fan­trai­ler, Meme, …

    … nach der Richt­li­nie pri­vi­le­giert, wenn sie als Zitat, Kri­tik oder
    Bespre­chung ver­wen­det wer­den oder eine Ver­wen­dung zum Zwe­cke der
    Kari­ka­tur, Par­odie oder der Nach­ah­mung vorliegt. …

    Es ist durch­aus denk­bar, dass eine sol­che Aus­nah­me im Ein­zel­fall auch
    bei Mas­hups grei­fen kann – Mas­hups und Remi­xe sind aber gene­rell genau
    zu betrach­ten und dürf­ten im Regel­fall wei­ter­hin genehmigungspflichtig
    sein. Dafür dürf­ten Memes im Regel­fall die Ver­wen­dung eines Bil­des zum
    Zwe­cke der Kari­ka­tur oder Par­odie dar­stel­len. [Sei­te 9, unten] 

    /​/​ Die Aus­nah­men decken ein­fach nicht alles ab, und dann sind Lizen­zen not­wen­dig. Ich habe Zwei­fel das Memes juris­tisch als Kari­ka­tu­ren gel­ten. Man kann der­zeit hoch­la­den ohne das es gelöscht wird, und man kann die Inhal­te anschau­en wel­che Nicht-EU-Bür­ger hoch­ge­la­den haben. Das sie das ver­hin­dern will, ist eines der zen­tra­len Pro­ble­me der gan­zen Richtlinie.

  89. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    „Die Aus­nah­men decken ein­fach nicht alles ab, und dann sind Lizen­zen notwendig.“

    Genau das sehe ich in Has­solds Argu­men­ta­ti­on nicht. Nicht jede Platt­form braucht alle Lizenzen.

  90. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich betrach­te das nicht nur aus Sicht der Platt­form­be­trei­ber. Es ist genau das Pro­blem der Poli­tik zu glau­ben es gin­ge nur um Platt­for­men und Rech­te­inha­ber. Hal­lo, es gibt auch noch die Nut­zer. Bestimm­te Inhal­te wer­den ver­schwin­den, und ich rede nicht von kom­plet­ten Wer­ken, son­dern Vide­os mit Aus­zü­gen. Inhal­te die in den USA kein Pro­blem sind, und daher wer­den die EU-Nut­zer geblockt wer­den. Pro­blem: Das sind alles Wäh­ler, und es reicht schon die erns­te Sor­ge zu haben das es even­tu­ell ner­ven wird. Man bekommt einen Link, und muss erst den VPN ein­schal­ten, oder immer auf You­tube nut­zen, etc. Dar­an hal­ten wird man sich ent­we­der eh nicht, falls doch ärgert man sich das man die Inhal­te nicht bekommt. Wer sich noch an die Sache mit der GEMA-Sper­ren erin­nert, der weiß wie es sein wird. 

    Und in Julia Redas Upload des Arti­kel 13 sind die Stel­len mar­kiert was eine Platt­form tun muss um nicht haft­bar für die Inhal­te zu sein die sonst hoch­ge­la­den werden:

    „…whe­ther the ser­vice pro­vi­der has taken all the steps that would be taken by a dili­gent operator
    to achie­ve the result of pre­ven­ting the avai­la­bi­li­ty of unaut­ho­ri­sed works or other subject
    mat­ter on its web­site, taking into account best indus­try prac­ti­ces and the effec­ti­ve­ness of the
    steps taken in light of all rele­vant fac­tors and deve­lo­p­ments, as well as … evol­ving sta­te of the art of exis­ting means,
    inclu­ding future developments, … “

    Also sie müs­sen tun was sie kön­nen, auf dem jewei­li­gen Stand der Tech­nik. Wie schon frü­her erwähnt kann dies even­tu­ell exter­ne Dienst­leis­ter mit ein­schlie­ßen, die man nut­zen muss. Das irgend­wo steht es soll nicht zur tota­len Über­wa­chung der Nut­zer füh­ren ist ja schön. Fast total ist dann das was man tun kann und daher muss. Hät­te man es wenigs­tens auf kom­plet­te Wer­ke beschränkt und viel­leicht kom­mer­zi­el­le Nut­zung von Aus­zü­gen für Wer­bung u.ä., aber nein. 

    Und wofür? Musi­ker bekom­men für Strea­ming von einem Werk oft nur 2,3 Cent oder weni­ger. Was bringt es ein paar Stars und erfolg­rei­chen Pro­du­zen­ten 1000 Euro mehr im Monat zu machen und klei­nen Rech­te­inha­bern 15 Euro im Monat oder im Jahr? Ein paar CEOs erhö­hen ihren Bonus, Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten stel­len ein paar Leu­te ein und deren CEOs bekom­men auch einen Bonus, und die gro­ßen Par­tei­en eini­ge Spen­den, viel­leicht eini­ge Poli­ti­ker noch einen Job nach der Poli­tik. Danke.

  91. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Ich sehe nach Sich­tung des gan­zen Tex­tes auch kei­nen Grund zur Ent­war­nung. Es gibt noch viel zu viel Kon­junk­tiv und Hoff­nun­gen, dass etwas eben nicht pas­siert. Das ist schlicht zu wenig um jene zu über­zeu­gen, die zurecht in die­ser Reform eine Gefahr sehen.

  92. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    @Michael A:
    Das
    Mag sein, aber wenn dann bit­te mit kon­kre­ten Bei­spiel und AM TEXT. MAr­kus Has­sold, der die Novel­le auch nicht ganz ohne fehl und Tadel sieht hat sich halt mal die wich­tigs­ten Kri­ti­ker­ar­gu­men­te raus­ge­pickt. viel­lei cht könn­te ich ihn dazu brin­gen, auch die Pro­ble­me zu schildern.

    Ich fin­de es aber wich­tig, dass sich die gän­gi­gen Kri­ti­ker­ar­gu­men­te alle­samt mit ein biss­chen recher­che an der Ori­gi­nal­quel­le besei­ti­gen lassen.

    Und wie bei jedem Gesetz wird es nicht ohne Nach­bes­se­run­gen der gerich­te gehen, (und dem Umweg über die Natio­na­le Gesetzgebung)…..

    Ste­fan

  93. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Ich gehe mal auf den User an sich ein, der auf einer UGC-Platt­form etwas pos­tet. 1. Bei­spiel: Nun ver­dient die Platt­form zwar nichts an die­sem Con­tent, aber der User möch­te zB über Com­mis­si­ons auf eben jener Platt­form Geld ver­die­nen (falls du dich nicht damit aus­kennst: User bie­ten ande­ren Usern ihre Diens­te an, zB schreibt ein User nach dei­nen Wün­schen eine Geschich­te, wenn du zB selbst nicht gut schrei­ben kannst oder du kannst dort von Usern zB Kunst in Form von selbst erfun­de­nen Cha­rak­te­ren erwer­den etc.), müss­te die Platt­form in die­sem Fall han­deln, wenn ihre User/​innen in die­ser Art und Wei­se Geld ver­die­nen? Die Platt­form an sich ver­dient ja kein Geld dadurch. Ich selbst habe die­se Form des Diens­tes schon in Anspruch genom­men und es wäre vor allem für jene scha­de, die dadurch ihre Mie­te ver­die­nen oder die ein­fach nur gute Ideen ande­rer User/​innen umge­setzt sehen wol­len, wenn so etwas in Zukunft nicht mehr mög­lich wäre. Das wird mir nicht so ganz ersicht­lich und wenn das weg­fal­len soll­te, sind sehr vie­le Exis­ten­zen bedroht. 2. Bei­spiel: Ein User ver­dient über Patre­on Geld und lässt sich dadurch sein Leben finan­zie­ren, wird das in Zukunft noch mög­lich sein? Im Moment gibt Patre­on den Künstler/​innen 90 Pro­zent von dem, was die Platt­form ein­nimmt und ist somit eine ech­te Alter­na­ti­ve für alle unab­hän­gi­gen Künstler/​innen. Wie es jedoch wäre, wenn die Platt­form fil­tern müss­te, mag ich mir gar nicht vor­stel­len, auch nicht, ob sie dann noch so viel Geld an Künstler/​innen abge­ben könn­ten. Das sind die 2 wich­tigs­ten Bei­spie­le, die mir ein­fal­len und wenn die Reform da zu sehr ein­greift oder es sogar unmög­lich macht für Euro­pä­er sich auf die­se Art und Wei­se zu finan­zie­ren, bedeu­tet das den Bank­rott vie­ler vor allem klei­ner Künstler/​innen. Ich sehe kei­ne Stel­le im Text, die sicher­stellt, dass User/​innen in die­ser Art und Wei­se zukünf­tig noch Geld ver­die­nen kön­nen. Über­haupt: Müss­te ein User eine Lizenz erwer­ben wenn er so geld ver­dient? Wenn ja, auch nicht umsetz­bar, da sich kein unab­än­gi­ger Patre­on­künst­ler so etwas leis­ten kann.

  94. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Und über­haupt: Was ist mit den daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken? Die Daten, die für die Umset­zung die­ser Reform gebraucht wür­den, müss­ten irgend­wo gespei­chert wer­den? Dritt­un­ter­neh­men müss­ten hier aktiv wer­den, die die Inhal­te immer spei­chern und abprü­fen müss­ten. Ist das mit einem Daten­schutz ver­ein­nehm­bar, wie ihn die EU der­zei­tig hat? (die Gra­fik dient hier nur als Veranschaulichung)

    https://pbs.twimg.com/media/D0ZeznQX4AAR0Pj.jpg:large

  95. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    So etwas fänd ich Schei­ße, weil die Kon­zer­ne damit noch mehr zen­tra­le Funk­ti­on im Netz bekom­men. Schon jetzt geht ohne sie nicht mehr viel.

    Daten­schutz­recht­lich gebe es ver­mut­lich kein Pro­blem, wenn man einen Ver­trag über Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung schließt. Schon heu­te lan­den ja die Daten aus allen mög­li­chen Diens­ten auf Ama­zon oder Goog­le Servern.

    Dazu kommt, dass man natür­lich von nie­man­dem mit dem einen Gesetz etwas ver­lan­gen kann, was mit dem ande­ren ver­bo­ten ist.

  96. Avatar von Markus Hassold

    Hal­lo zusammen,

    das ist eine inter­es­san­te Dis­kus­si­on. Ich wür­de mich ger­ne ein­brin­gen. Dazu muss ich mir aber erst­mal alles durch­le­sen. Lei­der muss ich gra­de noch ein Web­i­nar für ange­hen­de Betriebs­wir­te vor­be­rei­ten und nach­her hal­ten – danach kann ich aber ein biss­chen Zeit hier verbringen.

    Vor­ab – weil ich es gera­de im Blick habe, Michae­lA: Daten­schutz schützt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten – nicht unbe­dingt Werk­be­zo­ge­ne Daten. Und sofern zu den Wer­ken per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gespei­chert wer­den müs­sen, ist dies ja auch ein nach DSGVO zuläs­si­ger Zweck.
    Im übri­gen soll ja die Anony­mi­tät der Uploa­der durch die Richt­li­nie erhal­ten blei­ben, anstatt sie der Rechts­ver­fol­gung preis­zu­ge­ben. Inso­fern ist das Argu­ment auch a Bis­serl widersprüchlich.

    Das Doku­ment von mir habe ich übri­gens noch­mal selbst auf einem eige­nen Blog ver­linkt (der Jah­re­lang brach lag). Dort ist die Ver­si­on auch ein biss­chen aktua­li­siert. https://mofloghard.wordpress.com/2019/02/27/die-eu-urheberrechtsreform-kritik-an-der-kritik/

  97. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Mich wür­de hier auch inter­es­sie­ren, was Herr Has­sold als Anwalt zum The­ma Let’s Plays zu sagen hat, Befür­wor­ter sagen, sie sind sicher, Geg­ner wie­der­um mei­nen, dass es sich um eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung han­delt und dass die­se nicht län­ger mög­lich sind. Her Voss mein­te, dass bei Let’s Plays das Mar­kenrrecht greift und es kei­ne Pro­ble­me geben wür­de. Was sagen sie dazu, Herr Hassold?

  98. Avatar von Volker Rieck

    Lets­plays sind in der Tat eine inter­es­san­te Frage.
    Ich bin kein Jurist, aber den­ke, dass das durch­spie­len eines Spiels eine eige­ne Leis­tung des Spie­lers ist.
    Inweit das eine kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Spiel ist, das wür­de ich gern mal einen Fach­mann fragen.
    Dann wäre es ja gedeckt.

    Da ich sel­ber ein Publisher für Simu­la­tio­nen bin: Wir machen nichts gegen Lets­plays, mir sind auch kei­ne Fäl­le bekannt (außer Nin­ten­do, denen ging es aber um das Ein­kas­sie­ren der Wer­be­gel­der), wo Lets­plays tat­säch­lich moniert worden.
    Das ist jetzt kei­ne rechts­si­che­re Aus­kunft, aber wenn es ein Pro­blem wäre, dann bereits jetzt und nicht erst mit einer neu­en Richtlinie.

  99. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Es wird bichts am Urhe­ber­recht geän­dert. – nur an den Mög­lich­kei­ten zur Durch­set­zung. Wenn also Lets­Plays eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung sind, dann sind sue das jetzt schon. Wenn die Publisher heu­te bichts dage­gen tun,warum soll­ten sie das in Zukunft? Dafür bräuch­ten sie kei­ne neue Richtlinie.

  100. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Was hin­dert die Rech­te­inha­ber dar­an, unter den Vor­wand die­ser Reform und der dar­in ent­hal­te­nen Arti­kel ihren Wil­len durch­zu­set­zen und so das Netz um eini­ges ärmer zu machen? Da nützt es mir als User auch nichts, wenn ich Wider­spruchs­recht habe, wenn die Rech­te­inha­ber die­se Reform miss­brau­chen. Ist es aus­zu­schlie­ßen, dass die­se Reform nicht spä­ter, sobald sie in Recht über­ge­flos­sen ist, miss­braucht wird?

  101. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    @SteffenVoss
    „Es wird bichts am Urhe­ber­recht geän­dert. – nur an den Mög­lich­kei­ten zur Durch­set­zung. Wenn also Lets­Plays eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung sind, dann sind sue das jetzt schon. Wenn die Publisher heu­te bichts dage­gen tun,warum soll­ten sie das in Zukunft? Dafür bräuch­ten sie kei­ne neue Richtlinie.“

    Die ers­ten zwei Sät­ze und der Rest wider­spricht sich hier. Wenn es jetzt schon ein Ver­stoß ist, dann heißt das nicht das sie etwas dage­gen tun kön­nen. Dank der Richt­li­nie aber bald schon. Zumin­dest die Platt­for­men zwin­gen EU-Nut­zer zu sper­ren, von denen ein Teil das dann umge­hen wird.
    Ein ande­rer Aspekt wäre das sie nicht die Nut­zer ver­kla­gen wol­len, weil die sonst ihre Spie­le boy­kot­tie­ren, in Zukunft mag es aber sein das die Platt­form lie­ber zahlt anstatt EU-Nut­zer aus­zu­schlie­ßen – (ver­mut­lich wer­den sie von bei­dem ein wenig tun). 

    Viel­leicht auch im Hin­ter­kopf behal­ten: „Arti­keln 9 und 10 … Dort ist in
    Par. 1 vor­ge­se­hen, das die Mit­glieds­staa­ten ihren
    Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten das gesetz­li­che Recht ein­räu­men kön­nen, auch
    Rech­te von Rech­te­inha­bern wahr­zu­neh­men – und zu lizen­zie­ren, die nicht
    Mit­glied der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft sind oder auf ande­re Wei­se der
    Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft die Rech­te zur Wahr­neh­mung übertragen
    haben.“ [Has­sold, Kri­tik EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie, Sei­te 6, unten]

    @alle: Sind die­se Spie­ler häu­fig pseud­onym oder ver­mark­ten die sich immer bzw. sehr häu­fig als Per­son mit Impres­sum und allem?

  102. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Der all­seits belieb­te You­tube-Anwalt Sol­me­cke hat schon im Jahr 2013 gewarnt, dass Lets­Plays urhe­ber­recht­lich schwie­rig sind. Die Publisher hal­ten sich aber zurück, weil sie ja auch die Vor­tei­le für sich sehen: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/gamer-aufgepasst-lets-play-videos-verletzen-urheberrecht-das-ist-zu-beachten-37989/

    Lets­Plays auf You­tube zu fin­den, ist ja nun kei­ne Rake­ten­wis­sen­schaft. Wenn die das sper­ren las­sen woll­ten, hät­ten die das schon lan­ge machen können. 

    Nicht jeden Urhe­ber­rechts­ver­stoß muss man ver­fol­gen. So funk­tio­niert zum Bei­spiel auch Con­tent-ID: Das Sys­tem fin­det Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen und fragt die Inha­ber, ob das online blei­ben soll, wenn sie dafür einen Anteil an den Wer­be­ein­nah­men bekom­men. Das ist ja auch das Prin­zip, das die Befür­wor­ter der Richt­li­nie errei­chen wollen. 

    Du kannst dann Dei­ne Lets­Plays hoch­la­den und You­tube teilt die Rekla­me-Ein­nah­men zwi­schen sich, dir und dem Publisher auf – und du kannst sicher sein, dass Dein Lets­play online bleibt. Strit­tig ist ja, ob das erreicht wird und wer das alles leis­ten soll und kann.

  103. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    @Sven: Ich weiß aus der Mine­craf­ter-Sze­ne, dass die­se häu­fig sich selbst ver­mark­ten, mit eige­nem Online­shop und so. Such ein­fach mal nach Cha­os­flo bei yt, dann kannst du dir ein Bild machen davon (Ich sage vor­ne­weg, ich has­se die­sen youtuber)

  104. Avatar von Markus Hassold

    Also der Rei­he nach:

    Erst­mal: Ich bin kein Anwalt, son­dern Voll­ju­rist. Das ist eine Aus­bil­dung (Befä­hi­gung zum Rich­ter­amt nach dem deut­schen Rich­ter­ge­setz) Rechts­an­walt hin­ge­gen ist eine Berufs­be­zeich­nung – den Beruf übe ich aber nicht mehr aus (das hat per­sön­li­che Gründe).

    Jetzt zu den Themen:

    irgen­d­einS­ven schrieb:

    „Sind Dis­kus­si­ons­fo­ren also davon erfasst? … abspiel­be­reit gehaltene
    Wer­ke …” [Sei­te 11] /​/​ Er inter­pre­tiert den Teil der Richtlinie
    anders als ich. In Arti­kel 2 Absatz 5 steht auch schlicht nichts von
    „abspiel­be­reit gehal­te­ne Wer­ke” son­dern „gro­ße Men­gen von Inhalten”:
    „to store and give the public access to a lar­ge amount of copyright
    pro­tec­ted works or other pro­tec­ted subject-​matter”. Es geht letztlich
    um die Defi­ni­ti­on eines Wor­tes: „uploa­ded”. Wer­den Kom­men­ta­re und Dis­kus­si­ons­be­trä­ge hoch­ge­la­den, oder nur Dateien?

    Dazu kann ich sagen: Es gibt doch für alle Inhal­te die Pri­vil­le­gie­rung des Arti­kel 14 Absatz 1 der Richt­li­nie 2000/​31/​EG [e‑com­mer­ce-Richt­li­nie] – Also muss erst­mal nur bei posi­ti­ver Kennt­nis etwas unter­nom­men wer­den. Dazu haben die Gerich­te aber schon eini­ges gesagt: sog. One-Click-Hos­ter leben da schon gefähr­lich. Das ist die gel­ten­de Rechtslage.
    Die Aus­nah­me von die­ser Aus­nah­me macht Art. 13 § 3 der neu­en Urhe­ber­rechts-Richt­li­nie nur für die Online-Con­tent-Sha­ring-Diens­te im Sin­ne des Art. 2 Abs. 5 und für die ist nicht das Wort „uploa­ded“ ent­schei­dend, son­dern ob es der Haupt­zweck ist „who­se main or one of the main pur­po­ses is to store and give the public access to….“. Und das habe ich in mei­nem Text aus­führ­lich aus­ge­führt. Das gilt für Foren nicht. Selbst, wenn sie sel­ber Inhal­te hos­ten – und für Foren­bei­trä­ge der User gilt: wer da mit­macht hat schon „unter­schrie­ben“, dass er hier ver­öf­fent­licht – und auch zitiert wer­den kann.

    irgen­d­einS­ven schrieb:

    Fan­vi­de­os, Fan­trai­ler, Meme, …
    /​/​ Die Aus­nah­men decken ein­fach nicht alles ab, und dann sind Lizen­zen notwendig. 

    Dazu kann ich sagen:
    Urhe­ber­rechts­schran­ken füh­ren im Rechts­sin­ne zu „erlaub­nis­frei­en aber Ver­gü­tungs­pflich­ti­gen Nut­zun­gen“ – so wird die Pri­vat­ko­pie-Schran­ke nicht kos­ten­los gewährt, son­dern im Gegen­zug muss eine Kopier­ge­rä­te- oder Leer­me­di­en-Abga­be gezahlt wer­den, die die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten verteilen.
    Das Nut­zen zu ande­ren Zwe­cken kann also eben­falls zwar erlaubt sein (Recht auf Upload Art. 13 § 8) aber trotz­dem schließt das ein Ver­gü­tungs­pflicht der Platt­for­men nicht per se aus. Von die­ser auf Ver­bo­te zu schlie­ßen wäre also ein unlo­gi­scher Umkehrschluss.

    Der exak­te Wort­laut im Art. 13 § 5 ist ja
    „Mem­ber Sta­tes shall ensu­re that users in all Mem­ber Sta­tes(*) are able to rely on the fol­lo­wing exis­ting excep­ti­ons and limi­ta­ti­ons when uploa­ding and making available con­tent gene­ra­ted by users on online con­tent sha­ring services:
    1. (a) quo­ta­ti­on, cri­ti­cism, review;
    2. (b) use for the pur­po­se of cari­ca­tu­re, paro­dy or pastiche.“

    Ich kann hier wirk­lich nicht aus­schlie­ßen, dass nicht irgend­ein Fan-Video über die Strän­ge schlägt. Muss aber ganz ehr­lich sagen: Das ist nicht mein The­ma: Fan­sein recht­fer­tigt ja nicht Nut­zung. Die Erwar­tung, es wer­de jetzt irgend etwas lega­li­siert, ist über­zo­gen. Auch wenn man bis jetzt kei­ne Sper­rung erlebt hat und fürch­ten kann, dass z.B: Aus­schnit­te aus Kino­fil­men die noch nie so leicht unter eine Schran­ke fie­len jetzt mög­li­cher­wei­se erwischt wer­den. Das wird von den Infor­ma­tio­nen abhän­gen, die die Rech­te­inha­ber anlie­fern. Ich per­sön­lich wür­de nie auf die Idee kom­men, ein­fach Aus­chnit­te aus irgend­wel­chen Vide­os zu ver­wen­den und mich dabei ein­fach dar­auf zu beru­fen, ich sei Fan. Ver­steh ich nicht. Sor­ry. Es wird zumin­dest für Musik-Boot­legs nichts neu­es pas­sie­ren. Momen­tan kräht kein Hahn danach und spä­ter wer­den sich die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten mit ihrer Lizenz drum küm­mern und Abrech­nung verlangen.
    Bei Kino­fil­men oder ähn­li­chem soll­te man sein Fan­vi­deo als Bespre­chung mit ent­spre­chen­den Bei­spie­len anfer­ti­gen, dann dürf­te es in die obi­ge Defi­ni­ti­on (Nr. 1a) pas­sen. Aber so doo­fe Ideen, wie in Ame­ri­ka schon pas­siert, dass jemand einen full-movie hoch­lädt und denkt das sei fair-user, weil er am Anfang eine Minu­te lang erklärt hat wie toll er den Film fin­den.… no way.

    Let’s Play ist ein eige­nes The­ma – Mar­ken­recht ist zumin­dest kein Pro­blem, weil man die Mar­ke nicht „Mar­ken­mä­ßig “ ver­wen­det. Aber eine Mar­ke ist u.U. auch gegen Ver­wäs­se­rung oder Ver­un­glimp­fung geschützt. Da machen sich die Mar­ken­in­ha­ber auch die Mühe den Uploa­der zu iden­ti­fi­zie­ren. Heu­te schon! Also kei­ne Ände­rung zu befürchten.
    Urhe­ber­recht ist nur dann ein The­ma, wenn z.B. Spiel­fi­gu­ren, die ja selbst urhe­ber­recht­lich geschützt sind in ein neu­es „Werk“ ein­ge­baut wer­den – den Film als sol­chen hat der Lets-Play­er ja selbst erstellt.
    Wenn da eben z.B. geschütz­te Mar­vel-Figu­ren eine Rol­le spie­len, kann es schon sein, dass der Ver­lag sich hier mel­den wür­de. Nur greift hier ein auto­ma­ti­sier­ter Fil­ter sicher nicht, denn der arbei­tet Werk­be­zo­gen und eher nicht Figu­ren-bezo­gen (obgleich das der ande­re „sub­ject mat­ter“ im Sin­ne der Richt­li­nie wäre. Also wür­de ich hier nicht von einer Ver­än­de­rung des Sta­tus Quo aus­ge­hen. Wenn die Fir­men das bis­her gedul­det haben und die Wer­be­ef­fek­te mit­ge­nom­men haben, dann wird das doch wei­ter so laufen. 

    Michae­lA schrieb: Was hin­dert die Rech­te­inha­ber dar­an, unter den Vor­wand die­ser Reform und der dar­in ent­hal­te­nen Arti­kel ihren Wil­len durch­zu­set­zen und so das Netz um eini­ges ärmer zu machen?

    Da wür­de ich sagen: Na, der Text der Richt­li­nie. Der gibt das näm­lich nicht her. Es wird nur das am Ende gesperrt wer­den, was ohne­hin Pira­te­rie wäre und also sowie­so inner­halb kür­zes­ter Zeit wie­der run­ter genom­men wer­den wür­de. Das sind die Inhal­te, deren Rech­te­inha­ber ein Inter­es­se dar­an haben und die sich auch drum kümmern.
    Man soll­te nicht so tun, als sei die Rechts­la­ge jetzt so, dass alles ein­fach hoch­ge­la­den wer­den darf und dann auch bleibt.

    Ich lese noch wei­ter hier rum – aber heu­te kann ich nicht mehr.….

  105. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Dan­ke für das aus­führ­li­che und infor­ma­ti­ve Kom­men­tar, Herr Hassold.

    Mich wür­de inter­es­sie­ren, ob sie die Mei­nung tei­len, dass von Arti­kel 13 nicht in der Pra­xis umsetz­bar ist, wie hier von Sol­me­cke beschrie­ben https://www.youtube.com/watch?v=3xCfwbJYWuM

  106. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    @Steffen Voss: Es gab immer wie­der Rech­te­inha­ber die der Mei­nung waren das Inhal­te eben nicht zuver­läs­sig gelöscht wer­den, zudem konn­te sie wie­der hoch­ge­la­den wer­den. Wenn es um gan­ze Wer­ke geht wird jeder ver­ste­hen das dies nicht geht, in vie­len ande­ren Fäl­len ist das eben nicht so. Die Richt­li­nie soll hel­fen das durch­zu­set­zen, und das liegt nicht im Inter­es­se aller Beteiligten. 

    @Markus Has­sold
    Dan­ke für die Ant­wort. Ich ver­ste­he den Teil anschei­nend immer noch nicht:
    „Haupt­zweck ist „who­se main or one of the main pur­po­ses is to store and give the public access to….“. Und das habe ich in mei­nem Text aus­führ­lich aus­ge­führt. Das gilt für Foren nicht. Selbst, wenn sie sel­ber Inhal­te hos­ten – und für Foren­bei­trä­ge der User gilt: wer da mit­macht hat schon „unter­schrie­ben“, dass er hier ver­öf­fent­licht – und auch zitiert wer­den kann.“

    Man hat „unter­schrie­ben“ das man hier ver­öf­fent­licht – und auch zitiert wer­den kann, aber was ändert das dar­an das man das Urhe­ber­recht dar­an hat, es ein Inhalt ist und der Haupt­zweck des Diens­tes ist die­sen zu ver­brei­ten und zu bewer­ben? Was einen noch ret­ten könn­te wäre viel­leicht die Rele­vanz der jewei­li­gen Platt­form und ob sie die glei­chen Nut­zer hat wie der Geschädigte.

    (37a) „The defi­ni­ti­on of an online con­tent sha­ring ser­vice under this Direc­ti­ve should target
    only online ser­vices which play an important role on the online con­tent mar­ket by competing
    with other online con­tent ser­vices, such as online audio and video strea­ming ser­vices, for the
    same audiences.”

    Wenn sie aber unter die Rege­lung fal­len soll­te, ist sie haft­bar wenn jemand einen Text stielt und dort ein­stellt, muss halt tun was sie kann um das zu ver­hin­dern. Bin gar kein Jurist, aber so ver­ste­he ich das immer noch. Ob man wegen Arti­kel 11 belangt wer­den kann wenn genug zitiert wird, habe ich mir nicht angeschaut. 

    Ansons­ten, Fan­vi­de­os sind vor allem vie­le gemisch­te Aus­schnit­te aus einem Film oder einer Serie, dazu unter­leg­te Musik gemischt mit Aus­zü­gen aus dem Orgi­nal­ton (Spra­che). Alles ohne Lizenz oder Erlaub­nis. Der Punkt ist das man das in den USA nicht braucht, in der EU wird You­tube dafür aber bald zah­len müs­sen oder haft­bar sein wenn sie es nicht run­ter neh­men. Das wird wohl Kon­se­quen­zen haben. 

    Die Inter­es­sens­kon­flik­te und Beden­ken blei­ben. Mir geht es um die Inter­es­sen der Nut­zer, Uploa­der und Betrei­ber von Platt­for­men. Das man bes­ser bestehen­de Regel durch­set­zen kann die eigent­lich abge­schafft gehö­ren ist genau einer der Inter­es­sens­kon­flik­te. Soll­te man es schaf­fen genug Wäh­ler zu errei­chen und die­se in der Lage sind den Abge­ord­ne­ten klar zu machen das bald Wahl ist, dann wird dass gan­ze Ding noch fallen.

  107. Avatar von Volker Rieck
    Volker Rieck

    „Du kannst dann Dei­ne Lets­Plays hoch­la­den und You­tube teilt die Reklame-​Einnahmen zwi­schen sich, dir und dem Publisher auf – und du kannst sicher sein, dass Dein Lets­play online bleibt. Strit­tig ist ja, ob das erreicht wird und wer das alles leis­ten soll und kann.“

    Wie gesagt, es hat mei­nes Wis­sens nach erst einer gemacht und dann rela­tiv schnell fest­ge­stellt, dass es extrem schwie­rig ist.
    1. Machen Lets­play­er dann kei­ne Vide­os mehr, schlecht für die Promo
    2. Wäre das eine Sache von Cla­im und Coun­ter­cla­im bei YT, bei dem der Uploa­der sogar bes­se­re Kar­ten hät­te. Der Publisher müss­te näm­lich Rech­te nach­wei­sen und ab einem bestimm­ten Punkt steigt YT aus und sagt, klärt das vor Gericht. Lässt das Video aber oben.

    Das bedeu­tet jeder Ein­zel­fall muss durch­ge­foch­ten wer­den. Für was? Für etwas Wer­be­ein­nah­men und Unmut in der Com­mu­ni­ty und weni­ger Pro­mo. Ich glau­be, das ist der Grund, war­um das kein The­ma ist und auch mit der RL kei­nes sein wird. Sie ändert nichts.

  108. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    @irgendeinSven: „Wenn sie aber unter die Rege­lung fal­len soll­te, ist sie haft­bar…“ – Haft­bar ist man dann nur, wenn man sich nicht genü­gend Mühe gemacht hat, Lizen­zen zu erwer­ben und Ille­ga­les selbst auf­zu­spü­ren. Was „genü­gend“ ist, hängt von der Grö­ße und den Mög­lich­kei­ten der Platt­form ab. Und „Grö­ße“ wie­der­um fängt nach 37a bei „einer wich­ti­gen Rol­le im Markt der Online-Inhal­te“ an.

  109. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    Mal kurz an alle: Ich glau­be das ist hier eine der tief­ge­hends­ten und kon­struk­tivs­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen zum The­ma Artikel13 die es gera­de gibt. Inso­fern danke@: Stef­fen Voß, Michae­lA, Irgen­d­einS­ven und Mar­kus Has­sold für die SACHLICHE Debatte. 

    Und dan­ke an Mar­kus Has­sold für die Mühe, Dei­ne Argu­men­te in dei­nem Paper zusam­men zu tragen.

    Fän­de es ja klas­se, wenn man „Draus­sen“ mal auf die­se Dis­kus­si­on ver­wei­sen könnte. 

    Gruss,

    Ste­fan

    #muss­te­mal­ge­sagt­wer­den

  110. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Wirk­lcih gute Dis­kus­si­on hier und ich wür­de ger­ne ein­mal ein The­ma (erneut) anschnei­den, was gera­de auf Twit­ter enorm stark dis­ku­tiert wird: Fällt Tin­der unter die neue Richt­li­nie? Befür­wor­ter sagen nein, da Dating­platt­form, Geg­ner mei­nen, da auf Tin­der mas­sen­wei­se Fotos (Sel­fies) hoch­ge­la­den wer­den, die ja auch urhe­ber­recht­lich geschützt sind, ja. Hier sei­en Mal 2 Tweets zitiert, die die Pro­ble­ma­tik gut zusam­men­fas­sen: „Sol­che Sei­ten (Tin­der und auch Dis­kus­si­ons­fo­ren sind hier ua gemeint) ver­die­nen Geld durch die Bereit­stel­lung von Bil­dern und Tex­ten ihrer Nutzer…es ist damit tat­säch­lich nicht der Haupt­zweck es ist der EINZIGE Zweck! Beführ­wor­ter schei­nen zu igno­rie­ren was alles Urhe­ber­recht ist!“ „Es muss nicht der Haupt­zweck sein, es kann auch Haupt­zweck neben ande­ren Haupt­zwe­cken sein […] Ich weiß, dass Tin­der nicht das Rege­lungs­ziel ist, gehe aber davon aus, dass es erfasst wäre.“ Gibt es da eigent­lich eine ein­deu­ti­ge Ant­wort, ob Tin­der betrof­fen wäre?

  111. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Du benutzt Tin­der, um Dir Bil­der anzu­schau­en und Tin­der ist sogar wich­tig im Markt der Online-Inhal­te, dass Tin­der mit Audio- und Video-Strea­ming-Diens­ten konkurriert?
    Ich kann dazu nichts sagen. Ich bin schon län­ger ver­hei­ra­tet als es Tin­der gibt, aber ich hat­te den Haupt­zweck irgend­wie anders verstanden.

  112. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Des­we­gen fra­ge ich ja hier, ob jemand mit Sicher­heit sagen kann, wie es mit Tin­der steht. Auf Twit­ter ist mir die Debat­te dazu gra­de zu erhitzt.

  113. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Klingt für mich nicht plausibel.

    Dazu kommt: wenn das Ziel ist, dass die rei­chen Kon­zer­ne über Lizen­zen Geld an Rech­te­inha­ber aber­ge­ben: wie soll­te das bei Fotos funk­tio­nie­ren? Es gibt kei­nen zen­tra­len Rechteverwerter. 

    Mar­kus Has­sold hat­te das ja geschrie­ben: das kann ja nur funk­tio­nie­ren nach dem Modell der Urhe­ber­rechts­ab­ga­be auf Spei­cher­me­di­en, um Pri­vat­ko­pien zu ent­schä­di­gen. Soweit ich weiß, geht es dabei aber auch nur um Musik und Filme. 

    Fil­tern wird Tin­der auch nicht kön­nen. Die wer­den nur aktu­ell schon fil­tern, damit die Leu­te kei­ne Nackt­bil­der, Por­nos oder Gewalt­bil­der hoch­la­den – damit Tin­der eine ange­neh­me User­ex­pe­ri­ence behält.

    Und noch etwas: Tin­der ver­dient sein Geld nicht mit der Ver­mark­tung der Bil­der son­dern mit­dem Her­stel­len von Kontakten.

  114. Avatar von JustOlli
    JustOlli

    Sehr sach­li­che und unauf­ge­reg­te Dis­kus­si­on. Dan­ke dafür.

    Was mir bei der gan­zen Debat­te immer etwas zu kurz kommt, ist die Defi­ni­ti­on Urhe­ber. Es kommt auf Twit­ter usw. teil­wei­se so rüber, dass nur rich­ti­ge Künst­ler oder Kon­zer­ne Urhe­ber wären. Aber de fac­to sind wir alle Urhe­ber und haben dem­entspre­chen­de Rech­te. Selbst an die­sen ein­fa­chen Zei­len hier habe ich die Rech­te. Wenn nun jemand mei­nen Text in Gän­ze kopie­ren und unkom­men­tiert in ein ande­res Forum /​ einen ande­ren Blog stel­len soll­te, dann ist das eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung, gegen die ich, auch heu­te schon, vor­ge­hen könn­te. Und ich ver­ste­he die Richt­li­nie nun so, dass ich alles in mei­ner Macht ste­hen­de tun muss, damit eine sol­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zung in mei­nem Forum /​ Blog ver­hin­dert wird. Das kann ich nicht. Nicht ohne Hil­fe der gro­ßen Kon­zer­ne, die evtl. Upload­checks ent­wi­ckeln und bereit­stel­len können.

    Was mich zum zwei­ten Punkt bringt, der imho eben­falls noch nicht dis­ku­tiert wor­den ist. Wenn ich nun einen Ser­vice ( Forum /​ Blog /​what ever ) anbie­te und dann einen Ser­vice zum Che­cken von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen bei einem Anbie­ter nut­zen muss, ver­dop­pelt as den Traf­fic. Ich weiß jetzt nicht, wie­vie­le Blogs und Foren es mit User Gene­ra­ted Con­tent in der EU gibt, aber es wäre mal inter­es­sant zu wis­sen, wie­vie­le Ser­ver neu auf­ge­stellt wer­den müss­ten und wie groß der Traf­fic wird. Und das dann umge­rech­net in Kilo­watt­stun­den, wäre mal hochinteressant.

    Grü­ße

  115. Avatar von Steffen Voß
    Steffen Voß

    Ich glau­be, die­se Schlei­fe sind wir schon ein paar mal in die­ser Dis­kus­si­on gegangen:
    1. Nicht alles ist urhe­ber­recht­lich geschützt. Nicht alles erreicht die Schöp­fungs­hö­he (https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he) – Dei­nen Kom­men­tar könn­te ich ver­mut­lich ein­fach so kopie­ren. Das ist jetzt schon so und dar­an wird mit der neu­en Richt­li­nie nichts geändert.
    2. Blogs und Foren fal­len nicht unter die Richt­li­nie, weil sie kei­ne „wich­ti­gen Rol­le im Markt der Online-Inhal­te spie­len“ und mit Audio- und Video-Strea­ming-Diens­ten kon­kur­rie­ren. Außer­dem ist die Haupt­funk­ti­on von Blog und Foren nicht, dass Nut­zer Din­ge hochladen.
    3. Es gibt in der Richt­li­nie einen Ver­weis auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Die Maß­nah­men, die Du triffst, müs­sen im Ver­hält­nis zu Dei­ner Grö­ße und Dei­nen Mög­lich­kei­ten ste­hen. Also selbst wenn Du ein Blog betreibst, des­sen Kern­funk­ti­on ist, dass Leu­te Inhal­te hoch­la­den und Du damit Geld damit ver­dienst, und Du so wich­tig bist, dass Net­flix Dich als Kon­kur­renz betrach­test, dann musst Du trotz­dem vor allem ver­su­chen Inhal­te zu lizen­sie­ren – das geht aber nur in bestimm­ten Berei­chen wie Musik und Fil­men. Und Du musst Dich dar­um küm­mern – nach Dei­nen Mög­lich­kei­ten – dass Du selbst Ille­ga­les erkennst. Du musst gar nicht alles erwi­schen, was ille­gal ist. Denn pri­mär ist ja doch der Uploa­der ver­ant­wor­lich. Du hast nur eine Mit­ver­ant­wor­tung. So wie Du einen Sicher­heits­dienst stel­len musst, wenn Du eine gro­ße Ver­an­stal­tung orga­ni­sierst. Du bist dann nicht für alle ver­ant­wort­lich der sich gegen­sei­tig aufs Maul hau­en, wenn die Leu­te aber in Panik gera­ten und sich gegen­sei­tig tot tram­peln, bist Du schon in der Haftung.

  116. Avatar von Markus Hassold

    Hal­lo,

    habe lei­der nur sehr wenig Zeit. 

    Zu den Foren muss man sagen, dass Foren­bei­trä­ge nicht als „Works“ gemeint sein dürften.

    irgen­d­einS­ven schreib dazu noch: „Man hat „unter­schrie­ben” das man hier ver­öf­fent­licht – und auch zitiert wer­den kann, aber was ändert das dar­an das man das Urhe­ber­recht dar­an hat, es ein Inhalt ist und der Haupt­zweck des Diens­tes ist die­sen zu ver­brei­ten und zu bewerben?“

    Ganz ein­fach ist der Unter­schied, dass – selbst wenn das Forum durch den art 13 hier gezwun­gen wäre, zu lizen­sie­ren – dei­ne Unter­schrift ja bereits die Lizenz ist! Aber den­noch geht es auch dar­um, dass dein Bei­trag nicht zum Zwe­cke der Ver­brei­tung an x‑beliebige User ein­ge­stellt wird, son­dern zum Zwe­cke der Dis­kus­si­on. Das ist der Haupt­zweck des Forums. (Und wenn die Dis­kus­si­on ein Bil­der-Schwanz­ver­gleich ist „Wer hat das dolls­te Foto geschos­sen“ dann bleibt das ja trotz­dem eine Diskussion“.
    Und wie gesagt: Framing schützt hier zusätzlich. 

    Dann muss man noch beden­ken, dass der Art. 2 Abs. 5 ja noch mehr Ein­schrän­kun­gen enthält:

    „Pro­vi­ders of ser­vices such as not-for pro­fit online ency­clo­pe­di­as, not-for pro­fit edu­ca­tio­nal and sci­en­ti­fic repo­si­to­ries, open source soft­ware deve­lo­ping and sha­ring plat­forms, elec­tro­nic com­mu­ni­ca­ti­on ser­vice pro­vi­ders as defi­ned in Direc­ti­ve 2018/​1972 estab­li­shing the Euro­pean Elec­tro­nic Com­mu­ni­ca­ti­on Code, online mar­ket­places and busi­ness-to busi­ness cloud ser­vices and cloud ser­vices which allow users to upload con­tent for their own use shall not be con­side­red online con­tent sha­ring ser­vice pro­vi­ders within the mea­ning of this Directive.“

  117. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    @Steffen Voß
    1. Das The­ma Schöp­fungs­hö­he hat­ten wir noch nicht. Das wäre in der Tat ein Argu­ment dafür das Foren und sowas raus sind, da die Inhal­te die sie ver­brei­ten nicht urhe­ber­recht­lich geschützt sind. Aller­dings steht da auch noch „OR other pro­tec­ted sub­ject mat­ter“, und dazu dürf­ten dann die Leis­tungs­schutz­rech­te gehö­ren: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandte_Schutzrechte
    2. „nicht mit Audio- und Video-Strea­ming-Diens­ten kon­kur­rie­ren.“ Also wie­der mal:
    Da steht „by com­pe­ting with _​other online con­tent services_​, SUCH AS online audio and video strea­ming ser­vices, for the
    same audi­en­ces.“ Ich betrach­te das als Beispiel.
    3. Ver­hält­nis­mä­ßig­keit im Rah­men der Grö­ße ist durch­aus ein gewich­ti­ges Argu­ment. Man wird unter Umstän­den aber vor Gericht gezerrt oder bekommt ein groß­zü­gi­ges Ange­bot doch lie­ber zu bezah­len um einen Pro­zess zu vermeiden.
    4. Bei der Fra­ge ob man unter die Richt­li­nie fällt geht es um die Inhal­te die nor­ma­ler­wei­se hoch­ge­la­den wer­den. Sagen wir die kann und muss man nicht lizen­zie­ren. Okay, je nach Mög­lich­keit muss man aber ille­gal hoch gela­de­ne Inhal­te erken­nen die unter das Urhe­ber­recht fal­len. Genau das ist auch mei­ne Sor­ge bei Foren u.Ä., bei der Fra­ge ob man unter Art.13 fällt geht es um geschütz­te Inhal­te, ob man die Erlaub­nis erteilt hat ist egal, bei der Haf­tung geht es dann um die Inhal­te die von den Nut­zern ohne Erlaub­nis des Rech­te­inha­bers hoch­ge­la­den wer­den. – Wie genau dann die Abstim­mung mit den Inha­bern von Lizen­zen gestal­tet wer­den soll um das zu erken­nen scheint nicht gut genug gere­gelt zu sein. 

    Dis­kus­si­ons-Foren u.Ä. die sich vor allem mit Text befas­sen könn­ten raus sein, weil die Inhal­te die nor­ma­ler­wei­se ver­teilt wer­den unter der Schöp­fungs­hö­he lie­gen (auch mal inter­es­sant), kein Urhe­ber­rechts­schutz daher kein Arti­kel 13. 

    Wegen Tin­der habe ich noch­mal ins Doku­ment geschaut:
    „to store and give the public access to a lar­ge amount of copy­right pro­tec­ted works or other pro­tec­ted sub­ject-mat­ter uploa­ded by its
    users which it orga­ni­s­es and pro­mo­tes for pro­fit-making purposes.“
    Fotos sind geschützt. Es spielt kei­ne Rol­le das der Uploa­der es beim ein­stel­len lizen­ziert, es geht um den Fall wo er kein Recht am Bild hat.

    @Steffen Voß
    „wie soll­te das bei Fotos funk­tio­nie­ren? Es gibt kei­nen zen­tra­len Rechteverwerter.“
    Das ist aber doch genau eine der Fra­gen um die man sich strei­tet. Wenn z.B. eini­ge Foto­gra­fen eine klei­ne Ver­mark­tungs­ge­sell­schaft oder Platt­form haben, muss dann jede Platt­form sich mit denen arra­gie­ren? Ab wel­cher Grö­ße? Ab wann haf­tet man? Zudem kön­nen Mit­glieds­staa­ten Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten erlau­ben die Rech­te von Nicht-Mit­glie­dern wahr­zu­neh­men (Art. 9 und 10) . Das ist eigent­lich auch noch so ein The­ma für sich (sie­he Gema-Ver­mu­tung, Gema-Kritik).
    Zudem was nützt Arti­kel 13 eigent­lich den klei­nen Künst­lern wenn sie ihre Rech­te nicht gel­tend machen kön­nen? Also ent­we­der man geht davon aus das sich die Platt­for­men mehr Mühe geben müs­sen, wenn die Rech­te­inha­ber irgend­wie eine Lizenz anbie­ten oder halt nicht. Dann bringt ihnen die Reform aber auch nichts, und das Gere­de vom Schutz der Krea­ti­ven ist ein­fach nur Propaganda. 

    @Markus Has­sold
    „Dann muss man noch beden­ken, dass der Art. 2 Abs. 5 ja noch mehr Ein­schrän­kun­gen enthält:“
    Da ist die Fra­ge ab wann man pro­fit­ori­en­tiert han­delt. Klei­ne und Mikro-Unter­neh­men, bzw. Selb­stän­di­ge sind lei­der nicht beson­ders geschützt. Hilft vor allem nichts bei der Fra­ge, ob rele­van­te US-Anbie­ter Inhal­te und Diens­te für EU-Bür­ger (teil­wei­se) sper­ren werden. 

    @JustOlli: Ich habe ver­sucht sicher zu stel­len das Foren und sowas von der Richt­li­nie wirk­lich nicht betrof­fen sind, und nei­ge mitt­ler­wei­le zur Ent­war­nung (wg. der Schöp­fungs­hö­he von dem Stan­dard-Inhalt), zumin­dest wenn sie vor allem Text der Nut­zer ver­brei­ten. Sto­ry-Foren, Foto-Foren, etc. sind dann noch ein The­ma. Blogs sind eigent­lich schon mit der Ein­lei­tung raus, da sie nicht von Nut­zern hoch gela­de­ne Inhal­te tei­len son­dern die Inhal­te des Betrei­bers. Ob sie unter Arti­kel 11 fal­len wenn sie viel aus der Pres­se zitie­ren weiß ich nicht.

  118. Avatar von Volker Rieck
    Volker Rieck

    „Es spielt kei­ne Rol­le das der Uploa­der es beim ein­stel­len lizen­ziert, es geht um den Fall wo er kein Recht am Bild hat.“

    Ich habe es so ver­stan­den, dass das Bemü­hen eine Lizenz zu bekom­men (gilt übri­gens auch für das Sol­me­cke Foto CC Por­tal) bereits als Best Effort gilt. Und in die­sem Fall wird sie der Tin­der Uploa­der durch einen Ver­trag erteilt haben. Tin­der hat alles gemacht, was es konnte.
    Und wei­ter geht es: Wenn da tat­säch­lich Fotos Drit­ter hoch­ge­la­den wer­den, gibt es das Fall Back E Com­mer­ce Direc­ti­ve, also Noti­ce and Take Down.
    Das kann mei­ner Mei­nung auch Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen betref­fen, A lädt ein Foto von B hoch und legt ohne Bs Zustimmug ein Tin­der Pro­fil an.

    VG sind Gesell­schaf­ten der Mit­glie­der. Kei­ner kan gezwun­gen wer­den in eine VG zu gehen. Ich hat­te mal die Idee, eine Treu­hand einzusetzen.
    Also eine Art Non VG, die aber auch an Berch­tig­te aus­schüt­ten kann. An die könn­ten sich alle wen­den, die nicht in einen VG wollen.
    Ob das prak­ti­ka­bel ist, weiss ich nicht, aber es wäre eine Art Safe­guard für Platt­for­men. Sie müss­ten aller­dings auch dar­ein zahlen.
    Wären dann Ansprü­che los.

  119. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    @Volker Rieck: Ach­so. Jetzt ist das Argu­ment ein Stück weit klar. Da Bil­der von Pri­vat­nut­zern ver­mut­lich nicht in den Daten­ban­ken der Rech­te­inha­ber sind, könn­te man mei­nen Tin­der muss da auch nicht nach­schau­en. Aller­dings kann jemand das Foto eines Models von einer Agen­tur­sei­te auf einer Platt­form hoch­la­den und behaup­ten das zu sein (aus wel­chen Grün­den auch immer). Daher müss­ten sie die Prüf­sum­men der Bil­der mit die­sen Daten­ban­ken der Rech­te­inha­ber abglei­chen. Wozu mir auch noch auf­ge­fal­len ist, dass ich nichts davon gele­sen habe das dies für die Platt­for­men kos­ten­los sein soll. Eben­so bekom­men die Online-Daten­ban­ken dann Infos wo wel­che Inhal­te (zumin­dest Prüf­sum­men davon) ver­brei­tet wer­den, was dann zu einer wei­te­ren Nut­zung die­ser Infor­ma­tio­nen füh­ren kann.

    Tin­der aller­dings könn­te eh raus sein, weil es wohl eher nicht ihr Haupt­zweck ist Inhal­te zu ver­brei­ten son­dern Kon­tak­te her­zu­stel­len, wie Herr Voß oben schon ange­merkt hat. 

    „Kei­ner kann gezwun­gen wer­den in eine VG zu gehen.“
    Je nach Land sol­len die aber das Recht bekom­men „auch Rech­te von Rech­te­inha­bern wahr­zu­neh­men – und zu lizen­zie­ren, die nicht Mit­glied der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft sind oder auf ande­re Wei­se der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft die Rech­te zur Wahr­neh­mung übertragen
    haben.“ [Has­sold, Kri­tik der EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­ne, Sei­te 6, unten]
    Ich fra­ge mich wie die ihre Wer­ke da wie­der her­aus bekom­men, z.B. wenn sie die unter CC stel­len wol­len, oder ob es dann sowas wie eine Gema-Ver­mu­tung geben wird. Es wird immer ver­mu­tet das die VG zustän­dig ist, bis zum Beweis des Gegenteils.

  120. Avatar von Volker Rieck
    Volker Rieck

    Ja, ext­en­ted coll­ec­ti­ve licen­cing nennt sich das. Wie das
    Hen­au geht, weiss ich aber nicht.
    Ich kann als VG Mit­glied jeder­zeit Wer­ke aus der Ver­wer­tung neh­men. Und sie dann z.B. unter cc Lizenz raus­ge­ben. Je nach Attri­but könn­te dann aber eine spä­te­re Mone­ta­ri­sie­rung wegfallen. 

    Ver­su­che einer CC Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft waren mit der C3S in Deutsch­land bis­her nicht erfolg­reich. Wäre für cc nc Attri­bu­te. Das Nur zur Info.

  121. Avatar von Stefan Herwig
    Stefan Herwig

    Die Zustim­mungs­lo­se benut­zung eines Bil­des einer frem­den Per­son für Tin­der mit dem Ver­merk „Das bin ich“ ist m.E. in ers­ter Linie eine Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung, und erst in zwei­ter Linie Urheberrechtsrelevant. 

    Das ist jetzt schon prin­zi­pi­ell straf­bar, kann aber eben­so nur ein­ge­schränkt durch­ge­setzt wer­den wie (bis­her) Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen, und läuft auf­grund der Defi­zi­te der Online-Haf­tung in der E‑Com­mer­ce-Richt­li­nie bzw. im Tele­me­di­en­ge­setznhäu­fig ins Leere.

  122. Avatar von Markus Hassold

    „Aller­dings kann jemand das Foto eines Models von einer Agen­tur­sei­te auf einer Platt­form hoch­la­den und behaup­ten das zu sein“

    Die Fra­ge ist ja auch, ob wir uns wirk­lich wün­schen, dass das in Zukunft wei­ter mög­lich sein soll.

    Aber der Gedan­ke ist schon wichtig: 

    Es soll, wenn wirk­lich irgend­wie abge­gli­chen wird, ja nicht ein Upload ver­hin­dert wer­den, nur, weil man nicht genug über das Bild, den Film, die Musik weiß. Der Gedan­ke: „Oh, das habe ich mög­li­cher­wei­se nicht Lizen­ziert“ ist irrele­vant. Wenn man das nicht weiß, lässt man den Upload zu und die Recht­s­al­ge ist unverändert.
    Es soll nur dann ver­hin­dert wer­den, wenn man wirk­lich kon­kret weiß: Das ist das Werk des Rech­te­inha­bers XY und der hat mir kon­kret die­se Daten gege­ben, weil er nicht will, dass ich den Upload zulas­se und er wür­de andern­falls hin­ter­her ohne­hin kom­men und mich bin­nen kür­zes­ter Zeit zwin­gend, es run­ter­zu­neh­men und noch mei­nen User ver­kla­gen, des­sen Daten ich ihm dann ja geben müsste.

    Was ist denn da die bes­se­re Alternative?

  123. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Da kom­men wir wie­der zu der Umsetz­bar­keit der Reform. Ich kann mir immer noch nicht vor­stel­len, wie die Reform rea­li­siert wer­den soll ohne dass es gro­ße Kol­la­te­ral­schä­den gibt.

  124. Avatar von Markus Hassold

    Wel­che Kol­la­te­ral­scha­den denn?
    Wenn ein Platt­form­be­trei­ber nicht sperrt, und jemand lädt etwas hoch, was pas­siert denn dann?

    Wenn es sich Um einen Inhalt han­delt, der wirk­lich nichts auf der Platt­form zu suchen hat (Kino­film, Serie, Com­pu­ter­spiel) dann haf­tet er nur, wenn er nicht best-prac­ti­se geübt hat. Dar­um kann er also schon­mal strei­ten. Die­se Haf­tung hat er aber auch schon heu­te! Da ist die Recht­spre­chung zu Arti­kel 14 der e‑Com­mer­ce-Richt­li­nie schon sehr streng.

    Wenn es jetzt aber nur dar­um geht, dass er nicht aus­ein­an­der­hal­ten kann, ob das ein lega­ler Inhalt ist, weil eine Schran­ke genutzt wur­de (Par­odie z.B.) dann müss­te erst auch ein­mal ein Rech­te­inha­ber selbst mit sei­nem Anwalt und auf sei­ne eige­nen Kos­ten prü­fen, ob er ein Über­schrei­ten die­ser Schran­ken über­haupt nach­wei­sen kann. Erst dann wen­det er sich an den Platt­form­be­trei­ber und mel­det Take­down an. 

    Die Platt­form­be­trei­ber kön­nen doch wirt­schaft­lich den­ken. Sie wer­den das also locker igno­rie­ren kön­nen und etwa­igen Kla­gen gelas­sen ent­ge­gen sehen – es sei denn, sie hei­ßen Kim Dot­com und machen ihr Geld eh mit kri­mi­nel­ler Ver­brei­tung von Piraterie.….

  125. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Betrof­fen sind ja Diens­te, die unter ande­rem urhe­ber­recht­lich oder ander­wei­tig geschütz­te Inhal­te öffent­lich zugäng­lich zu machen, eben zu kom­mer­zi­el­len Nut­zung. Hier haben wir 2 wich­ti­ge Kri­tik­punk­te in einem, näm­lich ab wann eine Platt­form kom­mer­zi­ell wird und wie weit das Merk­mal der Platt­form reicht (also ein Haupt­au­gen­merk die­ser liegt auf eben dem öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chen von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken). Legt man es groß­zü­gig aus, sind wirk­lich nur die gro­ßen Play­er zum Han­deln aufgefordert/​gezwungen, engt man es zu sehr ein (dass näm­lich jede Sei­te mit Wer­be­ban­ner oder Spen­den betrof­fen ist bzw. dass Tex­te in User­fo­ren auch als eige­ne urhe­ber­recht­li­che Tex­te gel­ten), hat man eine Situa­ti­on, die vie­le vor allem klei­ne Sei­ten (und eben auch Foren) ans Exis­tenz­mi­ni­mum bringt. Herr Has­sold und Herr Voss lie­fern zwar einen guten Dis­kus­si­ons­fa­den, war­um die­se Sei­ten (also Tin­der und Foren), nicht betrof­fen sind, aber wie bereits geschrie­ben: Macht man das gan­ze zu eng­ma­schig, ist die Reform enorm schäd­lich für das Inter­net und die Kom­mu­ni­ka­ti­on im Netz.

  126. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich habe einen Ord­ner ein­ge­rich­tet in dem die Email lan­den die mich auf neue Kom­men­ta­re hin­wei­sen, so das ich das nicht immer im Post­ein­gang habe und dann das The­ma immer im Kopf habe. Ich wer­de mich mal lang­sam etwas zurück­hal­ten, da ich auch noch ande­re Din­ge zu tun habe. 

    Ich habe hier noch Ver­bes­sungs­vor­schlä­ge was die Reform angeht auf­ge­lis­tet, sicher nicht vollständig:
    https://pastebin.com/kFShqxge – Das ist vor allem auch für Leu­te die Abge­ord­ne­te kon­tak­tie­ren wol­len, oder auch zum wei­ter diskutieren. 

    Vie­len Dank schon mal für die inter­es­san­te und sach­li­che Debat­te hier.

  127. Avatar von Oliver
    Oliver

    „Ein Ver­lag wird mMn bei bestehen­den Ver­trä­gen mit z.B. Jour­na­lis­ten nicht plötz­lich anfan­gen, die­se bes­ser zu bezahlen.
    Daher bin ich skeptisch.“

    Da ist Artikel12 im Spiel.
    Ein ziem­lisch hohes Gericht (wa’r’s der EuGH oder ein deut­sches, ich weiss es nicht mehr) hat die Tatie­men­tei­lung 2016/​2017 abge­schafft. Jetzt wird das über die Novel­le wie­der zulässig.

    Und die mir bekann­ten Jour­na­lis­ten und Autoren sind alle gegen Artikel12, eben durch die­se Abwer­tung ihrer Arbeit

  128. Avatar von Steffen
    Steffen

    @irgendeinSven: Eine gan­ze Rei­he Dei­ner Vor­schlä­ge ändern tat­säch­lich etwas am Urhe­ber­recht. Das ist gar nicht das Ziel der Richt­li­nie. Die will nur die vor­han­de­nen Rech­te bes­ser durch­setz­bar machen. 

    Dei­ne Vor­schlä­ge ändern zum Teil sogar inter­na­tio­na­le Abkom­men. Das macht sie nicht falsch. Hel­fen Dir aber in der aktu­el­len Debat­te nicht. Du strei­test mit Dei­nem Nach­bar über den Ver­kauf der Grund­stück­gren­ze und Du machst dabei Vor­schlä­ge zur Grunderwerbssteuer…

  129. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    @Steffen
    Eben, und ich will nicht die­se „Rech­te“ durch­set­zen, son­dern sie ein­schrän­ken. Die Richt­li­nie hat die fal­sche Ziel­set­zung. Mei­ne Vor­schlä­ge sind auch kon­kret so gemeint das man dort wo man die Regeln eh ändern soll­te Aus­nah­men in der aktu­el­len Richt­li­nie schafft, so das man die Rech­te eben nicht mit Hil­fe die­ser Richt­li­nie durch­setzt. Es geht auch im den Kon­trast zwi­schen dem wie es sein soll­te und dem was der­zeit vorliegt.

    Dein Ver­gleich mit Grund­stück­gren­ze und Grund­steu­er passt daher gar nicht. Nach dei­ner eige­nen Argu­men­ta­ti­on geht es ja um die Durch­set­zung bestehen­der Rech­te, genau das will ich aber nicht, son­dern die­se Rech­te bzw. über­zo­ge­nen Ansprü­che abschaf­fen, dass ist aber kein ganz ande­res Thema.

  130. Avatar von Markus Hassold

    @irgendeinSven Du nimmst jetzt wenigs­tens das Visier run­ter und outest Dich als Geg­ner des Urhe­ber­rechts. Das tun Reda und ihre Kon­sor­ten nicht. Die tun so, als hät­ten sie eine bes­se­re Lösung und schlaue­re Ansatz­punk­te dabei lei­den sie nur am Münch­hau­sen-Stell­ver­tre­ter-Syn­drom: sie behaup­ten das Kind sei krank. Dabei haben sie es nur vergiftet.

  131. Avatar von irgendeinSven
    irgendeinSven

    Ich habe mich nicht als Geg­ner des Urhe­ber­rechts geoutet. Zwi­schen ein­schrän­ken und ganz abschaf­fen gibt es einen gro­ßen Unter­schied. Und die Meta­pher oben ist schon wie­der sehr unver­ständ­lich. Natür­lich will man nicht das schlech­te Regeln erfolg­rei­cher durch­ge­setzt wer­den, und ist auch nicht bereit da irgend­wel­che Risi­ken und mehr büro­kra­ti­schen Auf­wand zu akzep­tie­ren. Es soll­te kei­ne Neu­ig­keit sein das es die For­de­rung nach einer Reform des Urhe­ber­rech­tes und ver­gleich­ba­rer Rech­te gibt, die Nut­zer im Netz ver­hal­ten sich häu­fig eben­so gemäß sol­cher Forderungen. 

    Der inter­es­san­te Punkt hier ist also vor allem auch das es vie­le poten­ti­el­le Wäh­ler wahr­schein­lich genau­so sehen, eben­so ein guter Teil der Poli­ti­ker und sicher­lich auch vie­le Krea­ti­ve, zu denen ich natür­lich auch jene zäh­le die trans­for­ma­ti­ve Kunst aus bestehen­den Wer­ken erstel­len. Es sind vor allem eini­ge gro­ße Rech­te­inha­ber die ihre von der Poli­tik ver­lie­he­nen Ansprü­che behal­ten und eine bes­se­re Durch­set­zung der­sel­ben wollen. 

    Dar­um gibt es immer noch eine gute Chan­ce das die gan­ze Richt­li­nie kippt. Laut Pledge2019 sind schon jetzt fast 20% der dafür not­wen­di­gen Stim­men sicher, und ich weiß aus erhal­te­nen Emails das da noch mehr kom­men wird.

  132. Avatar von Oliver
    Oliver

    @irgendeinSven
    69 (in gesamt Euro­pa) von 751, 33% aller deut­schen MdEP

    BTW: der Sol­me­cke hat einen Gegen­vor­schlag in Video gebracht, scheint den Kom­men­ta­ren nach ein aus­ge­wo­ge­nes Ding zu sein (hab’s noch nicht schau­en können)

  133. Avatar von Markus Hassold

    Sol­me­ckes Gegen­vor­schlag ist wohl eher untauglich.
    Ich habe mir heu­te sein Video ange­se­hen und mei­ne ers­ten Gedan­ken dazu im Blog formuliert.
    Mofloghard.wordpress.com

  134. Avatar von MichaelA
    MichaelA

    Um ein­mal auf dei­nen neu­en Blog­post ein­zu­ge­hen: Wenn nun in den AGBs einer Sei­te ver­bind­lich steht, dass Uploa­der gleich Urhe­ber ist sowie vor­her die nöti­gen Infor­ma­tio­nen für das Werk ange­ben muss (Ent­ste­hungs­da­tum, Name des Urhe­bers etc) sowie noch zusätz­lich ver­si­chern muss, dass er /​sie Urheber/​in ist, zählt das schon als best efford oder wäre das noch zu wenig?

  135. Avatar von Tim
    Tim

    @markushassold

    sor­ry, on mobi­le: herr has­sold, was den­ken sie hierzu:

    a) ich kann nich in eine VG gezwun­gen wer­den, tre­te slso nicht bei (9a)
    b) ich bin urhe­ber, sobald ich ein foto und/​oder einen text habe – ich mache ein sel­fie und schrei­be die geschich­te auf, ‚wie ich upload­fil­ter einführte‘
    c) ich mel­de bei allen mir bekann­ten foren und wen­sei­ten­be­trei­bern, die wer­bung schal­ten oder abos anbie­ten u älter als drei jah­re sind und user gene­ra­ted con­tent ver­brei­ten und nicht aus­ge­nom­men sind mein foto u mei­nen text an und sage: ‚sie bekom­men kei­ne lizenz‘.

    was wären die recht­li­chen fol­gen im unter­schied zu heute?

    mei­ne these:

    - upload­fil­ter wer­den zwin­gend nötig, sobald eine platt­form auch nur ein paar uploads pro tag hat, weil mei­ne rech­te nicht mehr manu­ell abge­gli­chen wer­den können

    und

    - wenn eine platt­form zB vide­os zulässt, in denen mein text vor­ge­le­sen wird, wer­den mei­ne rech­te verletzt
    – wenn mein text zB gar nicht mei­ner war, son­dern aus dem han­dels­blatt, wird der text nicht mehr ange­zeigt, obwohl das han­dels­blatt das viel­leicht will (lizenz pau­schal erteilt) und der autor über die VG wort ver­gü­tet wor­den wäre

    und, wenn das so wäre, gäbe es kei­nen denk­ba­ren pro­zess, kei­ne denk­ba­re soft­ware, die das ver­hin­dern könn­te – ein­fach weil die täg­li­chen kon­flik­te in den auto­ma­ti­sier­ten fil­tern von kei­nem mit men­schen besetz­ten appa­rat mehr sinn­voll nach­voll­zo­gen wer­den könnten
    und auto­ma­ti­siert die wahr­heit (oder nicht mal der con­tent, wenn er nicht sicher maschi­nell aus­ge­le­sen wer­den kann) nicht gefun­den wer­den kann.

    das ist mein stand, und der ist nicht gut für das inter­net, wie wir es ken­nen, sorry.

    bin ich falsch ange­bo­gen irgendwo?

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