Auf der Sitzung des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein am 29. März 2023 bin ich in den Beirat des Offenen Kanals Schleswig-Holsteins entsandt worden.
Der Beirat beschließt über den Dienstvertrag mit der Leitung der Anstalt und überwacht deren Tätigkeit. Er berät die Leitung insbesondere bei der Förderung und Vermittlung der Medienkompetenz. Der Beirat beschließt die Satzung der Anstalt und über die Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses sowie über die Entlastung der Leitung. Für Rechtsgeschäfte, bei denen Verpflichtungen im Werte von mehr als 50.000 Euro eingegangen werden, muss die Leitung die Zustimmung des Beirats einholen. Der Beirat beschließt auf Vorschlag der Leitung eine Geschäftsordnung für die Anstalt.
Zusammenfasssung von §7 des OK-Gesetzes
Der Beirat besteht aus fünf Personen:
- Eine Person vom Schleswig-Holsteinischen Heimatbund,
- eine vom Interdisziplinären Zentrums Multimedia der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
- eine Person wird von der oder dem Beauftragten für Minderheiten und Kultur der Landesregierung bestimmt und
- zwei Personen als schleswig-holsteinische Mitglieder des Medienrats – die eine Person davon bin ich.
Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein Ehrenamt. In der Hauptsatzung steht, dass es eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder geben kann. Ob es die gibt und wie hoch, weiß ich noch nicht.
Sitzungen des Beirats
- 05.04.2023
Sitzung des Beirats.
Getagt haben wir in den Räume des Offenen Kanals in Lübeck.
Wahl von Ingwer Nommensen zum Vorsitzenden und Heidrun Allert zur stellvertretenden Vorsitzenden.
Wir haben uns über die Arbeit des Offenen Kanals in Lübeck informiert und über den aktuellen Stand bei DAB+ in Schleswig-Holstein.