Im Einkaufszentrum können wir mittlerweile mindestens so überwacht werden wie online – dank Bluetooth und WLAN in unseren Smartphones. Klaudia Zotzmann-Koch und Clemens Hopfer haben auf dem 35. Chaos Communication Congress die Möglichkeiten der Werbebranche vorgestellt.
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Geräte, die WLAN oder Bluetooth eingeschaltet haben, suchen regelmäßig nach bekannten Geräten, mit denen sie sich verbinden können. Egal ob das ein Smartphone, eine Smart-Watch, ein Tablet, ein Bluetooth-Kopfhörer oder ein Autoradio mit Bluetooth ist.
Das Smartphone fragt ständig in der Gegend umher, „bin ich zu Hause?“ – WLAN-Router können diese Anfrage empfangen und speichern. Jede dieser Anfragen enthält zum Beispiel die eindeutige Identifikationsnummer des WLAN-Geräts. So kann man feststellen, ob dieses Gerät schon einmal in der Nähe war.
Wenn man nun durch ein Einkaufszentrum geht und dort in jeder Ecke Router einen kostenlosen WLAN-Zugang anbieten, kann der WLAN-Anbieter verfolgen, wo ich mich gerade befinde – auch wenn ich gar nicht im WLAN bin: Einmal bin ich in der Reichweite der zwei Router am Eingang. Der eine verliert dann den Kontakt und ich bin in der Nähe des nächsten – in der Apotheke.
Mit Bluetooth geht die Ortung noch genauer. Die geringe Reichweite der Technik erlaubt es, ziemlich genau zu sagen, vor welchem Regal in der Apotheke ich mich gerade befinde. Wenn ich dann in der Nähe des Bluetooth-Empfängers an der Kasse stehe und dort mit der Karte bezahle oder mit der Kundenkarte Punkte sammel, kann das System sogar erkennen, wer ich bin.
Als Handy-Eigentümer bekommt man davon nichts mit. Es lässt sich schlicht nicht feststellen, welche Geräte das eigene WLAN-Signal empfangen.
Darin sehen Klaudia Zotzmann-Koch und Clemens Hopfer eines der größten Probleme: Die Tracking-Anbieter berufen sich auf das berechtigte Interesse am Tracken der Kunden. Das Datenschutz-Recht erlaubt es, bei „berechtigtem Interesse“, Daten auch ohne bewusste Einwilligung zu erheben und zu verarbeiten.
Ob hier wirklich ein berechtigtes Interesse vorliegt, kann man bezweifeln – Ich weiß nicht einmal bei wem ich eine Datenauskunft oder ‑löschung beantragen könnte. Das müssen wohl Gerichte klären. Klaudia Zotzmann-Koch und Clemens Hopfer weisen darauf hin, dass spätestens die ePrivacy-Verordnung das eindeutig so regeln wird.
Schützen kann man sich gegen dieses Tracking nur, wenn man WLAN und Bluetooth am Handy ständig ausgeschaltet hat.
Links
- ZEIT: Ein Königreich für deine Konsumwünsche
- ZDF WISO: Ausgespäht im Supermarkt
- heise.de: Wie Händler ihre Verkäufe durch Kundenortung ankurbeln wollen
- Standortverlauf deaktiviert? Google zeichnet den Standort dennoch auf
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