Facebook muss seine Nutzer zukünftig fragen, bevor es deren Daten zusammengeführt. Das hat das Bundeskartellamt heute verkündet. Daten von Instagram, Facebook, WhatsApp und dritten Websites müssen demnach grundsätzlich getrennt behandelt werden.
Das Geschäftsmodell von Facebook sieht bislang vor, aus möglichst vielen Quellen Daten über die Menschen zu sammeln – egal, ob sie bei Facebook sind oder nicht, ob sie WhatsApp oder Instagram nutzen oder nicht. Spätestens über die Like-Buttons und Tracking-Pixel erwischen sie Surfer auf allen möglichen Websites.
Aus all diesen Daten erstellt der Konzern digitale Abbilder von uns. Anhand dieser Datensammlungen will Facebook immer präzisere Werbung schalten können. Im Wettbewerb vor allem mit Google versucht Facebook immer neue Datenquellen anzuzapfen und zusammenzuführen.

„Durch die Kombination von Daten aus der eigenen Website, konzerneigenen Diensten und der Analyse von Drittwebseiten erhält Facebook ein sehr genaues Profil seiner Nutzer und weiß, was sie im Internet machen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Dieser Praxis will das Bundeskartellamt jetzt einen Riegel vorschieben:
„Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.“
Pressemitteilung vom 7. Februar 2019
„Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor,“ erklärt Andreas Mundt. Er hält das Bundeskartellamt in diesem Fall für zuständig, weil Facebook in Deutschland eine marktbeherrschende Position habe. „Hier hat Facebook mit 23 Mio. täglichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern.“
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßt die Entscheidung: „Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert. Ich freue mich, dass das Kartellamt hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Facebook muss nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten.“
Mit einer einfachen Einwilligung ist es nicht getan
Markus Beckedahl von netzpolitik.org fragte auf Twitter: „Wie sieht konkret der Mechanismus zur freiwilligen Einwilligung aus? Kommt da wieder ein Weg-Klick-Cookie-Like-Banner oder was Sinnvolles?“
So leicht macht das Bundeskartellamt es Facebook tatsächlich nicht: „Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar. Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein“, sagt Andreas Mundt.
Offen bleibt, wie eigentlich Menschen der Datensammelei des Konzerns widersprechen können, die weder Facebook, Instagram noch WhatsApp benutzen. Leute, die einfach nur im Netz surfen und trotzdem getrackt werden, haben weiterhin keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Und die Frage ist auch, ob die sich eigentlich wehren müssen, oder ob sie nicht vielmehr ordentlich von Facebook gefragt werden müssen, ob sie wollen, dass das Unternehmen ihre Daten sammelt und zu seinem Profil zusammenführt.
So kommentiert auch Markus Beckedahl: „Besser wäre gewesen, das Kartellamt hätte die Zusammenführung von Daten komplett untersagt. Weil Nutzerinnen und Nutzer nie richtig gut im Bilde sind, was Facebook genau mit den Daten macht und welche Konsequenzen das hat.“
„Nach dem Kartellamt sehe ich jetzt vor allem auch die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in der Pflicht“, meitn Ulrich Kelber. Vergangene Verstöße müssten beseitigt und in Zukunft sämtliche Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Konzerne wie Facebook könnten nicht einfach so weiter machen wie bisher.
Das Thema ist mit mit der Entscheidung des Bundeskartellamts noch nicht durch. Facebook steht der Rechtsweg offen und will sich gegen die Entscheidung wehren. Facebook hält sich nicht für marktbeherrschend und das Bundeskartellamt deswegen für nicht zuständig. Ein schnelles Ende sei auch nicht in Sicht: „Der Fall könnte jahrelang durch verschiedene juristische Instanzen gehen.“
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