Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Einsatz der bisherigen Wahlcomputer nicht verfassungskonform ist. Es gibt einfach nicht für alles eine technische Lösung.
Ein populäres Zitat lautet:
„Computer sind dazu da, die Probleme zu lösen, die es ohne sie nicht gäbe.“
Das ist natürlich auch nicht wahr – die populäre Meinung auf der anderen Seite, dass mit Technik jedes Problem auf der Welt gelöst werden kann, ist auch ein wenig antiquiert:
Unzählige Beispiele zeigen, wie es schief läuft, wenn Menschen denken, dass sie dank Technik ohne Arbeit Geld verdienen können: Ein Shop ist schnell gemietet und mit Artikeln vollgestopft. Verkauft wird trotzdem nichts. Oder Politiker die meinen, dass sie mit Überwachungskameras Polizisten oder mit der Speicherung aller Daten Ermittlungsarbeit einsparen könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass alleine das vorhanden sein von Technik kein Grund dafür ist, dass sie eingesetzt werden muss. Die Demokratie lebt davon, dass Wahlergebnisse nachvollziehbar sind – und zwar nicht nur von einigen wenigen, sondern notfalls von jedermann.
„Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden.“ – Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club
Solange das nicht technisch lösbar ist, müssen eben weiterhin Kreuzchen auf Papierzetteln gezählt werden. Das darf nicht zu viel Arbeit sein.
Das Gleiche gilt meiner Meinung nach auch für all die anderen Bereiche, in denen im Moment Technik die menschliche Arbeit ersetzt werden soll in Bereichen, die die Grundrechte betreffen:
- Die Privatsphäre beim Arzt muss uns den Verwaltungs-Overhead im Gesundheitssystem wert sein. Die Gesundheitskarte ist keine Lösung.
- Die Unschuldsvermutung muss uns Wert sein, dass statt im Voraus von allen Menschen alle Kommunikationsdaten zu speichern, echte Polizisten ermitteln, wenn konkret ein Verdacht besteht.
Das Ziel von Demokratie ist nicht in erster Linie Effizienz. Demokratie ist aufwendig und auch die Freiheit hat einen Preis.
Links
- „Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig“, bundesverfassungsgericht.de
- „Verfassungsgericht stoppt Einsatz von Wahlcomputern“, spiegel-online.de
- „Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig“, heise.de
- „Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette“, Chaos Computer Club e.V.
- „Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern“, Piratenpartei Deutschland
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