kino.to

Geld verdienen mit fremder Arbeit

Kommentare

  1. Avatar von stephan dirks
    stephan dirks

    Das was die Betrei­ber und vor allem die Uploa­der auf der einen Sei­te tun ist natür­lich auch recht­lich von ande­rer Qua­li­tät, als das pure Down­loa­den bzw. etwas neu­tra­ler for­mu­liert: „Nut­zen“ der Platt­form. Ob das über­haupt gegen urhe­ber­recht­li­che Vor­schrif­ten ver­stößt, ist zumin­dest frag­lich (bei uns gibts auch nen kur­zen Text dazu: http://www.sdplegal.de/Aktuelles/2011/6/10/kinoto–Nutzer-im-Visier-von-Rechteinhabern-und-Staatsanwaltschaft/) . Es sieht des­we­gen erst ein­mal nicht so aus, als wür­den dort nun mas­sen­wei­se „die klei­nen gehängt“, und das sehen auch die meis­ten ernst zu neh­men­den Kol­le­gen so.
    Was die „Debat­te“ um ein neu­es Urhe­ber­recht angeht – die wird mE aus bestimm­ten Rich­tun­gen oft­mals mit der Grund­hal­tung geführt, dass erlaubt sein muss, was mög­lich ist. Wie du rich­tig sagst, wird es auf die­se Wei­se aber kei­nen sach­ge­rech­ten Inter­es­sen­aus­gleich zwi­schen Urhe­bern, „Con­tent­in­dus­trie“ und Nutzern/​Konsumenten geben.

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