Dank unserer überfleißigen aber technisch leider völlig unbeleckten Volksvertreter werden zukünftig alle Verbindungsdaten für Telefon, Handy und Internet für 6 Monate gespeichert. Dabei lässt sich für jeden, der wirklich unbeobachtet sein will, diese Datensammlung leicht umgehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sammelt gerade die verschiedenen Möglichkeiten. Viele davon nutzt ein durchschnittlicher Surfer ohne es zu wissen schon jetzt.
In der Liste des AK VDS finden sich eher unpraktische Tipps wie „Briefe schreiben“ und komplizierte Szenarien wie:
„Gründung eines Unternehmens in Panama oder den Cayman Inseln. Der tatsächliche Firmeninhaber wird dort nicht publiziert und für ausländische Behörden ist es sehr schwierig überhaupt an Informationen zu kommen. Das Bankkonto wird bei einer dortigen Bank geführt, eine anonyme Visakarte gibt es auch. Dieses Unternehmen mietet dann Server in Russland und dort läuft dann der Mailservice.“
Wer aber auf ganz einfache Weise unbeobachtet kommunizieren will, kann Instant Messenger und die Voice-Funktionen von Computerspielen benutzen oder einen eigenen Mailserver aufsetzen. Auch wer sich einen Internetzugang mit mehreren anderen Benutzern teilt, kann nicht mehr eindeutig zugeordnet werden.
Anhand der aufgeführten Beispiele kann man aber sehen, dass das Gesetz im Hinblick auf die Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten völlig unzureichend ist – Es wird nur die Dummen erwischen.
Weil es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um die Terrorbekämpfung geht, wird vermutlich bald in diesen Daten nachgeschaut, ob jemand laut Handydaten tatsächlich auf einer bestimmten Straße gefahren sein kann, wenn er Widerspruch gegen ein ein Ticket wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingelegt hat. Auch die Musikindustrie will so demnächst einfacher gegen illegale Downloads vorgehen – Leider hat Herr Wiefelspütz auch das nicht verstanden.
Die Frage ist, wie lange es noch erlaubt ist, einen Liste wie diese zu veröffentlichen. Beim Kopierschutz sind ja inzwischen Anleitungen und Programme zur Umgehung verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG), auch wenn es durchaus legale Nutzungsmöglichkeiten (Sicherheitskopien, Privatkopien) gibt.
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