Gleich vorweg: Ich bin kein Anwalt, da ich aber seit vielen Jahren Internetsites betreibe und für Kunden erstelle, haben sich so einige Erfahrungswerte angesammelt, die ich einmal geballt veröffentlichen wollte. Ich will damit nur Anregungen geben, über diese Dinge nachzudenken. Rechtsfragen sind ohnehin von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und niemals pauschal zu beantworten. Eine präventive Prüfung durch einen Anwalt kann eine Menge Ärger im Nachhinein ersparen.Warum muss ich mir überhaupt Gedanken über diesen ganzen Kram machen? Nun: In einem Urteil vom 17.07.2003 (AZ: I ZR 259/00) hat der Bundesgerichtshof (BGH) sinngemäß festgestellt, dass derjenige, der sich sich ins Internet begibt, sich an die hierfür geltenden Regeln halten muss. Wer das nicht will, muss ja keine Site ins Netz stellen.
Impressum
Es gibt 2 Kategorien von Internetseiten, die ein Impressum benötigen: Diejenigen, die Gewinn machen und diejenigen, die keinen Gewinn machen. Klar: Das sind alle – im zuständigen Telekommunikationsgesetz (TKG)steht zwar etwas von „geschäftsmäßig“. „Geschäftsmäßig“ ist aber etwas anderes als „kommerziell“ – man muss also nicht gleich Gewinne scheffeln wie Amazon, um geschäftsmäßig zu agieren. Man muss nicht einmal Gewinne machen wollen.
Bei der Platzierung sollte man darauf achten, dass man das Impressum leicht finden kann – am Besten ein Link auf jeder Unterseite, der dann auch „Impressum“ heisst.
Was genau in ein Impressum gehört, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und sollte im Zweifelfall von einem entsprechenden Anwalt geklärt werden.
Wer aufs Impressum pfeift, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro bestraft werden.
Schreibe einen Kommentar