Die Bundesregierung hat sich als Ziel gesetzt , zu „prüfen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann.“ Ein erster Gesetzentwurf liegt seit August vor. Nun hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einige Vorschläge zur „Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen“ gemacht und der Blog-Kollege Sebastian Schack vom Landesblog hat sie auseinander genommen.
Zunächst muss man die Datenschutzzentrale loben, sich in dieser Form in die Diskussion einzuschalten. Ein Weg, sich beliebt zu machen, ist es nicht. Wer heute konkrete Vorschläge bei netzpolitischen Themen macht, kann sich breiter Kritik sicher sein. Aber irgendwer muss ja mal etwas vorlegen, damit man eine Diskussiongrundlage hat.
Public oder Private by Default?
Im Kern geht es um den Gegensatz des aktuell weit verbreiteten Paradigmas, dass erst einmal alles öffentlich ist („Public by Default“) – Bei Facebook kann man zunächst das komplette Benutzerprofil einsehen, es sei denn, man schränkt die Freigaben ein. Auch bei Flickr kann man alle Fotos zunächst einmal überall sehen. So sind diese Systeme bekannt und beliebt geworden. Erst die vielen, großartigen Fotos, die man bei Flickr sehen kann, haben viele Leute dazu gebracht, sich selbst anzumelden und die eigenen Werke zu veröffentlichen. Dank freier Lizenzen ist daraus ein großartiger Pool für freie Fotos geworden.
Dieser freizügige Umgang mit den eigenen Daten – gerade mit personenbezogenen Daten – kann dazu führen, dass diese Daten aus dem Internet gesammelt, zusammengeführt und zur Bildung von Profilen genutzt werden. Immer wieder gibt es die Katastrophenszenarien von Bewerbern, denen beim Vorstellungsgespräch Partyfotos vorgehalten werden.
Thilo Weichert, Chef der Datenschutzzentrale, setzt „Public by Default“ seine Idee des „Private by Default“ entgegen: Diensteanbieter sollten zunächst alles privat lassen, es sei denn, es handle sich offensichtlich um eine Veröffentlichung im Sinne des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung – zumindest soweit ich das verstanden habe.
Über „Höflichkeit 2.0″ habe ich schon 2008 geschrieben und ich stimme auch heute noch Sebastian zu, dass es in solchen Fällen eine kulturelle Frage ist, solche Dinge diskret zu ignorieren.
Meiner Einschätzung nach sind diese negativen Auswirkungen von öffentlich verfügbaren Daten bisher wenig spürbar. Sie existieren bisher vor allem als Drohkulisse. Mir sind jedenfalls keine Fälle bekannt, in denen jemand extreme Nachteile davon hatte.
Ich kann aber verstehen, dass es vielen Menschen nicht behagt, wenn sie ohne eigenes Mitwirken die Fassade ihres Hauses im Internet finden, wenn ihnen Werbung angezeigt wird, die ganz offensichtlich mit dem eigenen Einkaufsverhalten zusammen hängt und wenn Personensuchmaschinen längst Vergessenes zu Tage führen.
Und ich finde eine Debatte darüber, was wir davon wollen und was wir nicht wollen auch dann nicht sinnlos, wenn man den globalen Bezug ins Spiel bringt. Wir können doch nicht mit Politik aufhören, nur weil die Welt eine Kugel ist.
Ich will damit nicht sagen, dass ich die Weichert-Idee gut finde. Ich finde gut, dass er ein anderes Paradigma ins Spiel bringt und die Perspektive weg von Google Street View, die im Original-Entwurf noch sehr enthalten ist, mehr ins Generelle lenkt. Ich finde es – anders als Sebastian – auch legitim, die Vorschläge als Kommentar und nicht als großen Wurf zu präsentieren. Ein neues Datenschutzrecht, dass Allen gefällt und auch im globalen Kontext funktioniert, fällt nicht vom Himmel. Wenn die Lösung so offensichtlich wäre, bräuchte man die ULD nicht…
Links
- Landesblog: Der Entwurf des ULD zum Datenschutzgesetz: zu kurz gedacht und über’s Ziel hinaus geschossen
- ULD: 3 Thesen – Privatsphäre in der globalen Informationsgesellschaft
Foto: 106313 / photocase.com
Schreibe einen Kommentar