Die Vorratsdatenspeicherung soll ausgeweitet werden, obwohl sie noch gar nicht ganz in Kraft ist. Kritiker hatten das immer befürchtet. Das Bundeskabinett hat am 10. Mai beschlossen, dass die Daten künftig auch zur Aufklärung von Einbrüchen genutzt werden sollen.
Ab 1. Juli 2017 müssen alle betroffenen Provider Vorratsdaten in dem Umfang vorhalten, den der Bundestag im Jahr 2015 beschlossen hatte:
- Standortdaten der Teilnehmer aller Mobiltelefonate bei Beginn des Telefonats, zu speichern für 4 Wochen;
- Standortdaten bei Beginn einer mobilen Internetnutzung, zu speichern für 4 Wochen;
- Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate, zu speichern für 10 Wochen;
- Rufnummern, Sende- und Empfangszeit aller SMS-Nachrichten, zu speichern für 10 Wochen;
- zugewiesene IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung, zu speichern für 10 Wochen. (Quelle: Wikipedia)
Die Begründung lautete 2015, dass man nur mit diesen Daten den Terror bekämpfen könne. Jetzt will die Bundesregierung die Daten auch dazu nutzen, der bis vor kurzem wachsenden Zahl der Wohnungseinbrüche Herr zu werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das:
„Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen,“ so der Vorsitzende der GdP, Oliver Malchow.
Doch es gibt auch Kritik: Die SPD hatte sich 2015 nach großen, innerparteilichen Protesten darauf geeinigt, nur die Nutzung im Zusammenhang mit „schwersten Straftaten“ zu unterstützen. Daran erinnert der SPD-nahe Netzpolitik-Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“:
„Erweitert man den Katalog der schweren Straftaten nun, wie von der Bundesregierung vorgesehen, konterkariert man die damalige parteiinterne Entscheidung. Die SPD sollte diesen durchsichtigen Wahlkampfschritt der Union so kurz vor der Bundestagswahl nicht mittragen. Der Bundesinnenminister hat bereits mehrfach angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung auf deutlich mehr Straftatbestände auszudehnen. Diesen Begehrlichkeiten gilt es von Anfang an entgegenzutreten, um nicht ein Fass ohne Boden entstehen zu lassen.“
Nun ist ein Kabinettsbeschluss noch kein Gesetz und so oft tagt der Bundestag nicht mehr vor der Bundestagswahl. Ob die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich noch kommt, ist nicht sicher. Aber vor allem die CDU hat damit die Richtung abgesteckt: Die Vorratsdaten sollen nach und nach für alles und jedes eingesetzt werden. Und wenn die Daten nicht reichen, müssen halt noch mehr Daten gesammelt werden – kann ja nicht sein, dass man nur 4 Wochen lang weiß, wer, wann, wo mit wem zusammen gewesen ist.
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung läuft bereits. Für eine einstweilige Anordnung hatte es im April nicht gereicht. Die Beschwerdeführer aber sind zuversichtlich, dass sie gewinnen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im letzten Jahr hohe Hürde für eine mögliche Vorratsdatenspeicherung gesteckt. Sollte die Vorratsdatenspeicherung also nicht in Karlsruhe scheitern, gäbe es noch eine gute Chance in Luxemburg.
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