Anläßlich des 3. Nationalen IT-Gipfels hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar seine Ideen in ein „Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit“ gefasst und zur Diskussion gestellt.
„Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ – Das klingt erstmal nach einem lahmen Verwaltungsjob: Die Überwachungsprojekte der letzten beiden Bunderegierungen haben Peter Schaar aber auch zu so etwas wie einen staatlich legitimierten Verteidiger der Bürgerrechte gemacht. Statt sich nur darum zu kümmern, dass auch ja keine CD-ROMs mit Bürgerdaten aus den Ministerien im Hausmüll landen, tritt Deutschlands oberster Datenschützer immer wieder öffentlich für informationelle Selbstbestimmung und die Sicherheit vor staatlicher und wirtschaftlicher Überwachung im Internet ein.
Die jetzt veröffentlichte Charta will Schaar als Diskussionsgrundlage betrachtet wissen:
„Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen. Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen.“
Beiträge und Anregungen dazu können an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse gesendet werden: charta@bfdi.bund.de
Vorschlag für eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit.
In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer, sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen. Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
- Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in Anspruch genommen werden können.
- Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
- Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur informationstechnischen Grundversorgung.
- Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen jederzeit – auch elektronisch – widerrufen werden können.
- Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
- Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
- Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
- Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre Rechte sind zu beachten.
- Die Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur Erwachsenenbildung – sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu stellen.
- Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
Meine Meinung
Innenminister Schäuble wird nicht amüsiert sein: Seine Politik lässt sich vermutlich mit keinem dieser 10 Gebote in Einklang bringen. Bisher haben sich jedenfalls weder CDU/CSU noch SPD als großartige Datenschützer und Überwachungsverhinderer hervorgetan. Wenn nach der nächsten Bundestagswahl dann die CDU wieder der große Partner in einer Koalition mit der FDP ist, wird das sicher nicht besser – zumindest wenn alles so weiterläuft wie bisher.
Aber: Diese und andere Initiativen werden weiter die Öffentlichkeit sensibler für das Thema Datenschutz und Freiheit machen. Und wer weiß, welche Rolle dieses Thema dann doch bei der nächsten Bundestagswahl spielt.
Ich jedenfalls kann diese Charta in Gänze unterstützen. Und vor allem auch den Punkt 10 hervorheben. Bei ihm geht es ja gar nicht mal um komplette Technik-Verweigerer. Aber es muss auch möglich sein, auf Teile der Technik verzichten zu können: Wenn ich per Zettel und Papier wählen will, dann sollte das möglich sein. Und wenn ich keine EC-Karte benutzen will, sollten mir dadurch auch keine Nachteile entstehen (auch wenn ich dann sicher nachts kein Geld holen kann)
Links
- via netzpolitik.org
- Diskussion erwünscht: Schaar schlägt „Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit“ vor
- Download der Charta, (.pdf)
- Was meint die Blogosphäre zu dem Thema?
Foto: IOT2008, Creative Commons
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