Nach Angaben des Digitale Gesellschaft e. V. plant die Bundesregierung eine gesetzliche Festschreibung des Routerzwangs. Die Internet-Provider sollten demnach ihren Kunden Router vermieten und nur über diese Router können die Kunden den Internetzugang nutzen. Allerdings steht dies nur „implizit“ in einem Referententwurf zur TK-Transparenzverordnung.
Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich Koalitionspartner ziemlich genau an den Koalitionsvertrag halten. Ein Abweichen birgt halt immer die Gefahr, dass auch der Rest immer weniger Gültigkeit behält – aber man will ja doch auch noch Dinge durchsetzen. Im Koalitionsvertrag steht zum Thema Routerzwang:
„Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.“
In dem Entwurf, den netzpolitik.org veröffentlicht hat, steht nun, dass es nur eines Hinweisen an die Kunden bedarf, „sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf“. Im vorigen Entwurf sollten die Kunden sogar noch über die Möglichkeit zum Austausch des Geräts hingewiesen werden. Die jetzige Fassung entspricht also nicht mehr der Intention des Koalitionsvertrags.
Ich bin ein großer Freund der freien Wahl von Hard- und Software – bei mir zu Hause kümmert sich zum Beispiel ein DD-WRT um das WLAN. In diesem Fall kann ich aber das Anliegen der Provider verstehen. Während des Studiums habe ich in der technischen Hotline eines deutschen Pay-TV-Senders gearbeitet. Und der Anspruch der Kunden war schlicht: Ich bezahle dafür, dass das Fernsehen bei mir läuft. Denen war egal, ob es nicht funktionierte, weil sie selbst die Geräte noch nicht angeschlossen haben, oder ob tatsächlich ein Fehler auf Seiten des Anbieters lag. Der Support war nur so einigermaßen zu bewältigen, weil im Prinzip alle Kunden die gleichen Endgeräte hatten – man konnte das Angebot gar nicht ohne buchen. Die Spezialisten, die ein anderes Geräte benutzen, waren entsprechend nicht überrascht, wenn man ihnen nicht helfen konnte.
Es gibt tausende von Routern – niemand kann dafür kompetenten Support leisten. Die Kundschaft erwartet es aber so. KielNet hat mir eine FritzBox vom Feinsten hingestellt. Die wird zentral konfiguriert. Der Kunde muss das Gerät nur einstöpseln und kann loslegen. Der Support kann kompetent helfen, weil die Einstellungen und Macken bekannt sind. Ich habe meinen DD-WRT-Router einfach hinter die FritzBox gehängt und zum Beispiel den DHCP an der FritzBox ausgeschaltet.
Früher hat man für einen DSL-Anschluss eine ganze Batterie Geräte bekommen: NTBA, Splitter, DSL-Modem und dann hat man daran den Router gehängt. Da hat sich niemand darüber aufgeregt, dass man keinen eigenen NTBA, Splitter usw. benutzen konnte. Ein Problem ist das erst, seit alles in einem Gerät kombiniert ist. Router gibt es halt vom Basisgerät bis hin zum Bastel- oder Luxusrouter. Und da man sich nicht darauf verlassen kann, dass man vom Internet-Provider schon das Wunschgerät bekommt, kann ich verstehen, dass man nicht gezwungen sein will, ein Gerät bestimmtes benutzen zu müssen. Für die meisten Kunden ist das aber kein Zwang, sondern ein praktisches Angebot.
Vielleicht wäre es also ein Kompromiss, wenn die Provider Geräte anbieten, die wirklich nur die Verbindung (TAE-In / Ethernet-Out) zum Internet herstellen und man kann da seinen eigenen Access-Point anschließen. Das würde den Support-Aufwand bei den Providern minimieren und den Kunden die Freiheit lassen. Man bucht den Internetzugang dann entweder mit diesem Mini-Gerät oder mit einem regulären Router. Der Anbieter müsste prinzipiell nur zwei Geräte supporten und die Kunden hätten alle Freiheiten. Oder übersehe ich da etwas? Im Zweifel bin ich natürlich dafür, dass jeder seinen Lieblingsrouter benutzen darf…
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