Im heutigen Teil geht es um den Datenschutz – ja. Auch darüber muss man sich als Webmaster Gedanken machen. Und nicht zu wenig. Aber wie auch beim ersten Teil dieser Serien: Ich bin kein Anwalt. Denkt selbst über die Sachen nach, die ich zusammengetragen habe und fragt einen richtigen Anwalt, wenn ihr sicher sein wollt.
Viele Hobbisten betreiben kleine Communities wie andere Leute Aquarien: Die bauen ihre Site auf, bieten ein paar Services und fangen dann an zu beobachten, wie sich die ganzen kleinen Goldfisch-User um die Services tummeln. Dazu werden verschiedene Statistik-Tools genutzt – vom einfachen Counter bis zum detaillierten Benutzer-Tracking.
Doch vorsicht: AFAIK dürfen Sites nur diejenigen Daten personenbezogen erheben, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind. Im den meisten Fällen dürfte das nicht viel mehr als ein Username, die E‑Mail-Adresse und ein Passwort sein. Bei kommerziellen Angeboten vielleicht noch die Anrechnungsdaten und die reale Adresse.
Es ist jedenfalls nicht erlaubt zu sehen, welcher User wann was angeklickt hat. Und es ist schon gar nicht erlaubt, solche Daten durch externe Dienste wie zum Beispiel Google Analytics erheben und auswerten zu lassen.
Links:
Abmahnfalle Statistik Tools
Was man so alles bedenken Rechtliches kann und sollte, wenn man eine Website betreibt – Teil 1
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