Gestern hat ein 44-jähriger Kölner Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein gestellt. Hintergrund sind die Äußerungen Becksteins, in denen er angeblich „Killerspiele-Spieler“ mit Kinderschändern gleichgesetzt hat.„Hiermit erstatte ich für mich und stellvertretend für eine große Anzahl von Betroffenen Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Volksverhetzung […]. Herr Beckstein hatte mehrmals und in verschiedenen Medien die Gleichstellung von Computerspielen mit Kinderpornografie gefordert. Des Weiteren würden Spieler durch die Spiele zu Mördern ausgebildet und seien tödliche Zeitbomben. Damit hat er mich und etliche Millionen Menschen in diesem Land mit Kinderschändern und Psychopathen gleichgestellt!“
Quelle: pcaction.de
Die PC Games Hardware hat daraufhin einen Anwalt nach den Chancen der Anzeige befragt. Die sind wohl nicht so rosig.
Und wo genau Beckstein soetwas gesagt haben soll, konnte zuminedst ich nicht finden. Am dichtesten dran war eine Aussage in einem Interview in der Zeit mit dem Titel „Auch im Netz gibt es Grenzen“. Dort sagt er allerdings nur auf den Einwand, dass sich Jugendliche die zu verbietenen Spiele ohnehin aus dem Internet lüden:
„Das ist richtig, aber schauen Sie sich das Thema Kinderpornographie an. Auch hier ist heute das vorwiegende Medium das Internet und trotzdem greift das Verbot. Kinderpornographische Angebote werden wegen ihrer Strafbarkeit viel weniger genutzt, als wenn sie frei auf dem Markt verfügbar wären.“
Zumindest DAS ist kein Vergleich von Computerspielern mit Kinderschändern. Das ist höchstens Ausdruck des naiven Glaubens, dass sich hunderttausend Jugendliche genauso überwachen und durchdringen lassen wie die Pädophilen-Szene, welche hoffentlich kleiner als die Gamer ist.
Aber ne lustige Meldung ist es trotzdem. Kann mir jemand sagen, ob man Beckstein als Minister eigentlich strafrechtlich verfolgen kann? Der hat doch eine Immunität, oder? Und ist die nicht gerade dafür da, Politiker vor Leuten mit einer anderen Meinung zu schützen?
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