Es geschieht einmal mehr, dass das Landgericht Köln eine Entscheidung getroffen hat, die durchs Internet geht: Das Deutschlandradio, das einen öffentlich-rechtlichen und keinen Auftrag zum Profit hat, wurde als „kommerziell“ eingestuft. Dabei ging es um die Frage, ob der Sender Bilder unter der „Non-Commercial“-Lizenz der Creative Commons nutzen kann. Ich bin neulich schon einmal nach der NC-Lizenz gefragt worden – diese Entscheidung aber zeigt mir noch einmal, warum ich einen großen Bogen um diese Lizenz mache.
Das Problem der Non-Commercial-Lizenz ist: Share-Alike (SA) kann man objektiv richtig erfüllen. Das steht dann an dem Bild in gleicher Form, wie bei der Quelle, welche Lizenz gilt. Das Gleiche gilt für Attribution (BY). Da schreibt man halt den Namen dran.
Früher habe ich mir dazu den HTML-Code von Flickr kopiert – wo ich das Bild her hatte. Wenn es da richtig ist, muss es bei mir dann auch richtig sein. Inzwischen benutz ich das OpenAttribute Plugin für Firefox. Da ist das Kopieren noch leichter.
Non-Commercial (NC) kann man aber nicht so einfach erfüllen. Da ist man der Willkür der Urheber ausgesetzt, ob die nun meinen, ein Arbeitskreis einer Partei wäre eine kommerzielle Anwendung. Oder ein Blog mit einem Banner drin, das gerade mal eine Vereinskasse aufbessert wäre kommerziell.
Natürlich ist „kommerziell“ nicht gleichbedeutend mit „profitabel“. Ein schlecht gehendes Geschäft ist kommerziell und auch eine schwache Geschäftsidee ist kommerziell. Die Tatsache, dass man kein Geld damit verdient alleine, definiert nicht „unkommerziell“.
Creative Commons definiert selbst:
„Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung abzielt.“
Das Deutschlandradio ist mit einem Jahresetat von 180 Millionen Euro (2006) sicher ein Nutzer, der Geld hat. Das Radio-Angebot aber ist laut öffentlichem Auftrag nicht ausgerichtet auf „kommerziell relevante Vorteile“ oder eine „Vergütung“.
Hier im Blog habe ich schon lange keine Werbung mehr. Aber es könnte in irgendeiner Zukunft jemand auf die Idee kommen, dass ich mich mit dem Blog selbst vermarkte und mir deswegen einen Brief vom Anwalt schicken lassen. Was weiß ich, wie sich die Nutzung meines Blog verändert – die Bilder bleiben aber weiterhin in den alten Artikeln.
Weil ich auf diesen Scheiß keine Lust habe, mache ich in der Regel einen Bogen um „Non-Commercial“-Inhalte. Eigentlich auch um „No-Derivates“ – mein CMS schneidet die Bilder schon von alleine zurecht und ein bisschen mehr Kontrast und Helligkeit schadet vielen freien Bildern auch nicht.
Ich nutze eigene Bilder oder Bilder unter BY oder BY-SA oder ich kauf mir Bilder zum Beispiel bei Photocase. Natürlich kann auch da ein Vogel auf die Idee kommen, und noch weitergehende Kennzeichnungen seiner Bilder verlangen – und vom Landgericht Köln Recht bekommen. Das scheint aber relativ unwahrscheinlich zu sein.
Links
- Homepage: Creative Commons
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